LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1016/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.01.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-05.00-584/2002-29
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der ao. Landeshauptleutekonferenz am 4. Dezember 2006.

Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der ao. Landeshauptleutekonferenz am 4.12.2006 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.

1.) Ökostromgesetz\;
Verrechnungspreis-Verordnung 2007

Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, im Lichte der jüngsten Judikatur des Verfassungsgerichtshofes sicherzustellen, dass die Verrechnungspreis-Verordnung 2007 auf verfassungsrechtlich sicherer Grundlage erlassen wird, weil eine Aufhebung dieser Verordnung zu massiven wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Ausbau und den Weiterbetrieb von Ökostrom-Anlagen in Österreich führen würde.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund darüber hinaus, auch in allen ähnlich gelagerten Situationen eine verfassungsrechtlich gesicherte Rechtsgrundlage herbeizuführen.

Sollte die Schaffung einer verfassungsrechtlich sicheren Grundlage längere Zeit in Anspruch nehmen, könnte die Verrechnungspreis-Verordnung 2007 gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt und dann rückwirkend in Kraft gesetzt werden.


2.) Schulwesen\;
Strukturprobleme

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund, aus pädagogischen Gründen die Klassenschülerhöchstzahl für allgemeinbildende Pflichtschulen durch eine bundesgesetzliche Regelung auf 25 zu senken. Die Landeshauptleutekonferenz geht dabei davon aus, dass die durch diese Maßnahme entstehenden Personalmehrkosten gemäß den Kostentragungsregelungen in diesem Bereich vom Bund übernommen werden.

Die Landeshauptleutekonferenz erklärt die grundsätzliche Bereitschaft der Länder, die Gemeinden als Schulerhalter bei im Zusammenhang mit der Absenkung der Klassenschülerhöchstzahl allenfalls erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen finanziell zu unterstützen.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht den Bund weiters, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Berechnung der Planstellen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasster Berechnungsschlüssel zur Anwendung kommt.

Die Landeshauptleutekonferenz ersucht das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur dringend, die Zusage vom 2. März 2006 einzuhalten und im Einvernehmen mit den Ländern und unter Einbeziehung des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes eine Arbeitsgruppe einzurichten mit dem Ziel, einen gemeinsamen Vorschlag zur Umsetzung der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern zu erarbeiten.


3.)Einbeziehung der SozialhilfeempfängerInnen in die gesetzliche Krankenversicherung

Beschluss:

Die Landeshauptleutekonferenz befürwortet grundsätzlich eine Einbeziehung der SozialhilfeempfängerInnen in die gesetzliche Krankenversicherung. Über Details, insbesondere über die Höhe des einheitlichen Krankenversicherungsbeitrages, müssen jedoch noch weitere Verhandlungen geführt werden. Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Landesfinanzreferentenkonferenz, diese Verhandlungen für die Länder zu führen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Jänner 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl. Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen, wird zur Kenntnis genommen.