LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 20

EZ/OZ 1169/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gemeinden

Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.


zu:


  • 1169/1, Gesetz, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird. (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Gemeinden" hat in seiner Sitzung vom 17.04.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ..... 2007, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:


Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 109/2006, wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. § 4 Abs. 5 zweiter Satz entfällt.

2. Dem § 4 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
"(6) Insoweit für die Wohnbauförderung ab dem Jahr 2009 nach Heranziehung der jeweils zur Verfügung stehenden Rücklagemittel und sämtlicher Einnahmen der Wohnbauförderung zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zusätzliche Mittel benötigt werden, so werden diese zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung bis zu einem Höchstbetrag von € 254,130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Wohnbauförderung zusätzlich bereitgestellt."


Artikel II

 Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ....., in Kraft.