Mit Beschluss des Ausschusses für Gesundheit und Sport vom 12. September 2006 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme gemäß §30 GeoLT zum Antrag der Abgeordneten Lechner-Sonnek und Hagenauer betreffend Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem (Einl.Zahl 602/1) abzugeben.
Ad 1:
Die soziale Krankenversicherung kämpft - gleich wie das gesamte Gesundheitswesen - mit der Herausforderung, dass einerseits der Druck auf eine Ausgabenreduktion steigt, andererseits das Tempo bei den Therapieinnovationen und damit auch die Kostenentwicklung rasant zunimmt. Es ist aber weiterhin die autonome Aufgabe der sozialen Krankenversicherung - im Rahmen der Selbstverwaltung - Honorar- und Tarifvereinbarungen mit den VertragspartnerInnen abzuschließen. Dazu ist anzumerken, dass nicht die Krankenkassen für den Abschluss von Verträgen zuständig sind, sondern die Abschlusskompetenz grundsätzlich beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger liegt.
Ad 2 und 3:
Grundsätzlich soll hier zwischen notwendiger Dokumentation und Bürokratie unterschieden werden. Die Reduktion des Verwaltungsaufwandes im Gesundheitswesen ist Inhalt eines von Herrn LR Mag. Hirt initiierten Arbeitskreises zum Thema "Bürokratieabbau". Ein eigens eingerichteter Unterarbeitskreis befasst sich ausschließlich mit dem extramuralen Bereich und hier in erster Linie mit den Beziehungen zwischen Sozialversicherung und niedergelassenen ÄrztInnen. Die in diesem Unterarbeitskreis ausgearbeiteten Maßnahmen werden im Sommer 2007 feststehen. Die bisherigen Ergebnisse des Projektes haben gezeigt, dass Änderungen auch zahlreiche bundesrechtliche Vorgaben betreffen. Hier sind Änderungen zwar initiierbar, jedoch sind sie der direkten Zuständigkeit des Landes entzogen.
Auch im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates sind hinsichtlich der Gebietskrankenkassen u. a. folgende Änderungen vorgesehen:
Für die Gebietskrankenkassen wird ein bundesweit einheitliches Leistungsrecht realisiert. Die Gebietskrankenkassen bilden auf der Grundlage dezentraler Organisationsstrukturen eine gemeinsame Sparte Krankenversicherung im Hauptverband. In dieser neuen Sparte treffen die VertreterInnen der Gebietskrankenkassen - in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern - bundesweit verbindliche Vereinbarungen (gemeinsame Ziele, Abstimmung des Leistungsrechts, Versorgung mit Heilmittel und Heilbehelfen, Leitlinien für die Honorierung der AnbieterInnen). Damit soll die Gestaltungsmöglichkeit der regionalen Selbstverwaltungen auf der Bundesebene gestärkt werden.
Die Fachabteilung 11A hat betreffend diesen Antrag keine Zuständigkeit, wäre aber gerne bereit, diesbezüglich an den Bund heranzutreten und den Antrag weiterzuleiten.