EZ/OZ: 1431/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 02.07.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6C-34 LIG 1/12-07
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen\; Genehmigung des Sicherheitspaketes und damit einhergehender Generalsanierungen an 8 Standorten in der Höhe von netto EUR 53,163.527,--.
Vorgeschichte:
Im Jahr 2001 wurde die Gründung der Landesimmobilien-GmbH (LIG) beschlossen. Zweck dieser Immobilien-GesmbH ist unter anderem der Erwerb landeseigener Liegenschaften, wobei sich der Erlös aus diesen Liegenschaftsverkäufen für das Land Steiermark positiv auf das Maastricht-Ergebnis auswirken soll. Die betriebsnotwendigen Liegenschaften sollen sodann durch das Land Steiermark zurückgemietet werden.
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2004, GZ.: FA 4A - 24 Gu 124/8-2004 wurden 19 landeseigene Liegenschaften, in denen Land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen untergebracht, sind zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert von € 46,903.000,-- an die LIG veräußert. Der Steiermärkische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2004 unter Beschluss Nr. 1456, Einlage-Zahl 1839/1, diesen Verkauf genehmigt.
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung ebenfalls vom 10. Mai 2004, GZ: FA 6C-34 LIG 1/10-2004 wurde der Abschluss eines Mietvertrages mit der LIG zur Unterbringung von 20 Land- und forstwirtschaftliche Fachschulen in den veräußerten Liegenschaften (die Liegenschaft Wagna wurde bereits im Zuge des Verkaufs von Amtsgebäuden veräußert) genehmigt. Der Steiermärkische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Juni 2004 mit Beschluss Nr. 1457, Einlage-Zahl 1840/1, dem Abschluss dieses Mietvertrages zugestimmt.
Derzeit befinden sich folgende Fachschulen im Eigentum der LIG:
Schulstandort | PLZ | Ort | Straße |
Alt-Grottenhof "Ekkehard-Hauer-Schule" | 8052 | Graz | Krottendorfer Straße 110 |
Gleisdorf - FS für Obst-Wirtschaft u. EDV-Technik | 8200 | Gleisdorf | Pirching 80 |
Grabnerhof | 8911 | Admont | Hall 225-228 |
Grottenhof-Hardt | 8052 | Graz | Thal 133 |
Hafendorf | 8605 | Kapfenberg | Töllergraben 7 |
Hatzendorf | 8361 | Hatzendorf | Hatzendorf 110 |
Großwilfersdorf | 8263 | Großwilfersdorf | Großwilfersdorf 147 |
Kirchberg/Walde | 8232 | Grafendorf | Erdwegen 1-4 |
Kobenz "Josef-Krainer-Schule" | 8720 | Knittelfeld | Kobenz 4 |
Silberberg - Weinbaufachschule | 8430 | Leibnitz | Kogelberg 16 |
Stainz "Erzherzog-Johann-Schule" | 8510 | Stainz | Brandhofstraße 1 |
Burgstall-St. Martin | 8551 | Wies | Am Schloßberg 11 |
Feistritz-St. Martin | 8843 | St. Peter a. K. | Schloß Feistritz 1 |
Großlobming-St. Martin | 8734 | Großlobming | Schloß 1 |
Haidegg "Ferdinand-Prirsch-Schule" | 8047 | Graz | Ragnitzstraße 193 |
Halbenrain-St.Martin | 8492 | Halbenrain | Halbenrain 1 |
Maria Lankowitz-St. Martin "Hanns-Koren-Schule" | 8591 | Maria Lankowitz | Bergmannstraße 218 |
Neudorf/Wagna-St. Martin | 8435 | Wagna | Marburger Straße 75 |
St. Martin | 8054 | Graz-Straßgang | Kehlbergstraße 35 |
Schloß Stein-St. Martin | 8350 | Fehring | Petzelsdorf 1 |
Neben der positiven Auswirkung des Verkaufs der Liegenschaften auf das Maastricht-Ergebnis des Landes erfüllen diese Veräußerungen an die LIG den Zweck eine raschere Umsetzung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, für die bisher in den Budgets der vergangenen Jahre nur unzureichend Mittel aufgewendet werden konnten. Dadurch wurde der Sanierungsrückstand der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen immer größer.
1. Generalsanierung:
Im Schuljahr 2003/04 hat die LIG Baurevisionen in den 20 erworbenen Liegenschaften
durchgeführt. Das Ergebnis dieser Baurevisionen ist das nunmehr vorliegende Bauprogramm,
welches Investitionen mit Nettogesamtkosten einschließlich der Einrichtung, berücksichtigt um die bereits in der Zwischenzeit getätigten Investitionen und valorisiert von netto € 94,231.259,-- ausweist.
Zu diesem Kostenrahmen wird festgehalten, dass dieser nach ÖNORM B 1801 (+/- 15%) auf der Preisbasis Juli 2004 erstellt und valorisiert wurde. Es wurde der Mittelwert aus den Sanierungskosten des Brutto-Rauminhaltes, angenommen mit € 270,--/m3 und der Sanierungskosten per Netto-Geschoßfläche mit € 940,--/m2 , ermittelt und hievon für den Zustand der Bausubstanz ein Zuschlag oder Abzug, angegeben in Prozenten durchgeführt.
Für die Einrichtung werden für die Schulen der landw. Fachrichtungen € 200,--/m2 und für die Schulen der hauswirtschaftlichen Fachrichtungen € 220,--/m2 vorgesehen. (Der erhöhte Aufwand für die Hauswirtschaft ergibt sich aus höheren Kosten für Lehrküchen etc.).
2. Sicherheitspaket:
Ausgangslage:
Vom Gesetzgeber werden in verschiedenen Bereichen gewisse Mindestanforderungen an die bauliche und technische Ausführung und Ausstattung von Gebäuden gestellt. Viele dieser Anforderungen werden nur bei der Bewilligung von Neu- oder Umbaumaßnahmen geprüft, besonders wichtige Anforderungen können aber im Rahmen von Evaluierungen auch bei bestehenden Gebäuden eingefordert werden.
Einzelne Beanstandungen von Behörden sowie durch den Landesrechnungshof (bspw. "Stichprobenweise Überprüfung der zweijährigen landwirtschaftlichen Hauswirtschaftsschulen St.Martin" vom 19.Juni 2001, "Nachprüfung Brandschutz" vom 19. Mai 2004 oder "Brandschutz Schul- und Betriebsgebäude Haidegg" vom 26.Jänner 2007) machen deutlich, dass in den land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen gravierende Sicherheitsmängel in verschiedenen Bereichen vorhanden sind.
Dies ist vor allem deshalb besonders beachtenswert, da die meisten Schulen über Internate verfügen und dem Thema Sicherheit bei der Beherbergung von Kindern größtes Augenmerk zu schenken ist!!
Ziel:
Die LIG und auch das Land Steiermark, hier vertreten durch die FA6C, sind bestrebt und aufgefordert, die Erfüllung aller behördlichen, insbesondere der sicherheitstechnischen Auflagen, in den Gebäuden zu gewährleisten.
Betrachtet werden dabei folgende Themen:
- Brandschutz (baulich, technisch, organisatorisch)
- Elektroanlagen und Blitzschutz
- Küchenhygiene
- Beheizung
- Barrierefreiheit
- Lifte
- Automatische Schranken, Schiebetüren und Tore
- Geländer und Absturzsicherungen
Vorgangsweise:
Das vorliegende Zahlenmaterial wurde auf Basis des Bauprogramms für die LFS/HWS vom Juli 2004 ermittelt. Die im Bauprogramm dargestellten Sanierungskosten sind in 5 Kategorien gegliedert. Von diesen Kategorien wurden Pkt.4 "Sicherheitstechnische Maßnahmen und Brandschutz" voll und Pkt.3 "Energetische Verbesserung" zu Hälfte (Heizungsanlagen) berücksichtigt.
Weiters wurde die Spalte "Durchgeführte Arbeiten" aktualisiert, so dass die seit der Erstellung des Bauprogramms getätigten und genehmigten Investitionen in sicherheitsrelevante Maßnahmen berücksichtigt sind.
Schlussendlich wurden die Werte aufgrund des aktuellen Baupreisindexes valorisiert.
Ausblick:
1. Als Grundlage für die Bearbeitung aller weiteren Schritte wurden die Gebäude digitalisiert,
wobei bereits besonderes Augenmerk auf die Aufnahme und Dokumentation der Sicherheitseinrichtungen gelegt wurde.
2. In weiterer Folge werden von SpezialistInnen für die acht einzelnen Teilbereiche nach genau festgelegten Standards Bestandsanalysen und Konzepte für alle Gebäude - wie beispielsweise für die Themen Brandschutz und Küchenhygiene - erarbeitet.
3. Die Planungen werden mit den jeweils zuständigen Behörden abgestimmt, gegebenenfalls werden die entsprechenden Behördenverfahren zur Einlangung von verbindlichen Bescheiden eingeleitet. Darüber hinaus werden die einzelnen Maßnahmenpakete untereinander abgestimmt.
4. Die Kosten für die Herstellung des rechtsgültigen Zustandes werden ermittelt.
5. Nach Beschlussfassung durch die Steiermärkische Landesregierung und dem Steiermärkischen Landtag erfolgt die Umsetzung der Maßnahmen nach Freigabe der Kosten durch die
Fachabteilung 6C.
Kosten:
Das von der LIG erarbeitete Sicherheitsprogramm für die 20 LIG-Objekte weist auf Basis der oben
genannten Grundlagen eine Investitionssumme in Höhe von € 17,569.755,-- aus.
Umsetzungsplan:
1. Projektphase - Sicherheitspaket und Generalsanierungen an 8 Schulstandorten:
Zeitrahmen: 2008 - 2015
Als vordringlichste und aufgrund behördlicher Vorschriften unaufschiebbare Maßnahme ist das Sicherheitspaket in allen Objekten anzusehen und umzusetzen.
Aufgrund der erwähnten Baurevisionen der LIG hat man festgestellt, dass in einigen Objekten im Falle einer Generalsanierung die gesamte Raumverteilung verändert werden würde, weil die derzeitige Raumsituation keinen optimalen Arbeitsablauf gewährleistet und/oder den gesetzlichen Vorschriften widerspricht (z.B. nicht vorhandene Barrierefreiheit, mangelnde Fluchtwegesituation, hygienische Bestimmung hinsichtlich Wegeführung usw.).
In diesen Fällen wäre es bautechnisch nicht sinnvoll und zudem unwirtschaftlich, teure sicherheitstechnische Maßnahmen zu setzen, ohne dabei die Raumverteilung zu optimieren. Dies wiederum ist nur in Form einer von vielen ExpertInnen schon längst als notwendig erachteten Generalsanierung durchzuführen.
Derzeit wird gemäß der Budgetvereinbarung 2006 eine Schulstandortuntersuchung durch die externe Beratungsfirma Infora Consulting Group durchgeführt. Aus dem Zwischenbericht dieser Überprüfung sind diese Schulstandorte bereits als gesichert zu betrachten.
Daraus ergeben sich folgende in der ersten Projektphase durchzuführende Maßnahmen (inklusive Kostenschätzung der LIG, Nettobeträge):
a) Sicherheitspaket in allen 20 LIG-Objekten: € 17,569.755,--
b) Generalsanierungen in 8 LIG-Objekten: € 35,593.772,--
zusammen: € 53,163.527,--
Kostenermittlung (Nettobeträge):
Land- und forstwirtschaftl. Fachschulen | | Generalsanierung | Sicherheits- | Summe |
Teilprojekte, Kostenschätzung LIG | NGF in m² | | programm | Generals./Sicherheit |
Grabnerhof | 5.965 | 6.848.302 | 924.874 | 7.773.176 |
Maria Lankowitz | 3.247 | 2.608.569 | 573.792 | 3.182.361 |
Hafendorf | 4.089 | 4.796.738 | 1.330.437 | 6.127.175 |
Feistritz | 2.692 | 4.266.564 | 1.209.098 | 5.475.662 |
Hatzendorf | 3.503 | 3.256.560 | 693.402 | 3.949.962 |
Stein | 5.307 | 6.373.989 | 1.316.796 | 7.690.785 |
Haidegg "Ferdinand-Prirsch-Schule" | 4.639 | 2.617.109 | 388.740 | 3.005.849 |
Kirchberg/Walde | 5.254 | 4.825.941 | 1.554.541 | 6.380.482 |
Summe |
| 35.593.772 | 7.991.680 | 43.585.452 |
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Sicherheitsprogramm in den restlichen Schulen | 9.578.075 |
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Zusammen (Sicherheitsprogramm in allen Schulen sowie 8 Generalsanierungen) | 53.163.527 |
2. Projektphase - Generalsanierungen in den restlichen 12 Objekten:
Zeitrahmen: 2016 - 2023
In der zweiten Projektphase sollen die Generalsanierungen in den verbleibenden 12 Objekten auf der Grundlage des Bauprogramms der LIG umgesetzt werden.
Als Kostenrahmen wird der Differenzbetrag, ausgehend vom Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von netto € 94,231.259,-- und dem bereits im 1. Projekt vergebenen Mitteln angesetzt.
Kostenermittlung (Nettobeträge):
Generalsanierungsvolumen für alle 20 Objekte: € 94,231.259,--
abzüglich Kosten für 1. Projekt: € 53,163.527,--
ergibt Kosten für 2. Projekt: € 41,067.732,--
Grundsätze zur Umsetzung der Projekte:
Bei der Umsetzung der angeführten Projekte gelten folgende Grundsätze:
a) Die Kosten stammen aus den Baurevisionen vom Schuljahr 2003/04 und spiegeln den Stand von damals wider. Es können sich im Zuge des Baufortschrittes bzw. aufgrund der zukünftigen Baurevision andere oder weitere Erfordernisse ergeben. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Plansummen bei Bedarf variabel zwischen einzelnen Projekten bzw. Teilprojekten (auch standortübergreifend) verschoben werden können\;
b) Während der Bauphase eintretende Indexschwankungen sind zu berücksichtigen. Bei den angeführten Baukosten ist laut ÖNORM mit einer Schwankungsbreite von +/- 15% zu rechnen.
c) In der Summe des Sanierungsaufwandes sind die Kosten für räumliche und spezielle infrastrukturelle Erweiterungen der Schulen (z.B. Zu- und Neubauten, Schulstandortkonzentration, Adaptierungen der Maschinen und Einrichtungen, notwendige moderne technische Ausstattungen wie Netzwerke etc.) nicht enthalten.
d) Der derzeit definierte Raumbedarf kann sich durch Maßnahmen wie Lehrplanänderungen durch neue Berufsbilder, modulare Ausbildung, Zu- und Neubauten, Schulstandortkonzentration, Integration behinderter Jugendlicher usw. während der Umsetzung der Strukturmaßnahmen unvorhergesehen ändern. Somit muss auch hier sichergestellt sein, dass die im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen einzelnen Projektteilen zugewiesenen Mittel rasch und flexibel auf andere Projekte bzw. Teilprojekte (auch standortübergreifend) umgeschichtet werden können.
e) Zur Umsetzung der Projekte wird die FA6C - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen ermächtigt, im Sinne des Bestellerprinzips die entsprechenden Aufträge an die LIG zu erteilen und bei Bedarf notwendige Änderungen des Projektes durchzuführen.
In der Regierungsvereinbarung zum Budget 2003 ist festgehalten, dass Investitionsmaßnahmen über eine Zuschlagsmiete zu finanzieren sind, wobei die Projekte im Hinblick auf die daraus resultierenden Folgebelastungen für die künftigen Budgets jeweils von den Organen des Landes zu genehmigen sind. In Umsetzung dieser Regierungsvereinbarung wurde die LIG beauftragt, eine vorläufige Finanzplanung für die Durchführung der Projekte zu erstellen.
Die Finanzierung soll laut Vorschlag der LIG über Ausleihungen erfolgen, wobei davon auszugehen ist, dass das Investitionsvolumen der ersten Projektphase in 7 aufeinander folgenden Jahren umgesetzt wird.
Daraus abgeleitet wird die Refinanzierung dieser Projektkosten wie folgt dargestellt:
Zuschlagsmieten (zusätzlich vorzusehen im Landesvoranschlag ab 2009) |
Rechnungs- | Projektphase 1 | Projektphase 2 | gesamt: |
jahre | Basis 7.594.789,54 | Basis 5,866.818,86 |
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| in 7 Jahren | in 7 Jahren |
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2009 | 486.208,08 |
| 486.208,08 |
2010 | 972.416,16 |
| 972.416,16 |
2011 | 1.458.624,24 |
| 1.458.624,24 |
2012 | 1.944.832,32 |
| 1.944.832,32 |
2013 | 2.431.040,40 |
| 2.431.040,40 |
2014 | 2.917.248,48 |
| 2.917.248,48 |
2015 | 3.403.456,56 |
| 3.403.456,56 |
2016 | 3.403.456,56 | 375.585,74 | 3.779.042,30 |
2017 | 3.403.456,56 | 751.171,48 | 4.154.628,04 |
2018 | 3.403.456,56 | 1.126.757,22 | 4.530.213,78 |
2019 | 3.403.456,56 | 1.502.342,96 | 4.905.799,52 |
2020 | 3.403.456,56 | 1.877.928,70 | 5.281.385,26 |
2021 | 3.403.456,56 | 2.253.514,44 | 5.656.971,00 |
2022 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2023 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2024 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2025 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2026 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2027 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2028 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2029 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2030 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2031 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2032 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2033 | 3.403.456,56 | 2.629.100,18 | 6.032.556,74 |
2034 | 2.917.248,48 | 2.629.100,18 | 5.546.348,66 |
2035 | 2.431.040,40 | 2.629.100,18 | 5.060.140,58 |
2036 | 1.944.832,32 | 2.629.100,18 | 4.573.932,50 |
2037 | 1.458.624,24 | 2.629.100,18 | 4.087.724,42 |
2038 | 972.416,16 | 2.629.100,18 | 3.601.516,34 |
2039 | 486.208,08 | 2.629.100,18 | 3.115.308,26 |
2040 |
| 2.629.100,18 | 2.629.100,18 |
2041 |
| 2.253.514,44 | 2.253.514,44 |
2042 |
| 1.877.928,70 | 1.877.928,70 |
2043 |
| 1.502.342,96 | 1.502.342,96 |
2044 |
| 1.126.757,22 | 1.126.757,22 |
2045 |
| 751.171,48 | 751.171,48 |
2046 |
| 375.585,74 | 375.585,74 |
Die für die Projektphase 1 und selbstverständlich auch für die Projektphase 2 ausgewiesenen Zuschlagsmieten wurden auf Basis der Nettoprojektkosten in Höhe von EUR 53,163.527,-- (Projektphase 1) bzw. EUR 41,067.732,-- (Projektphase 2) unter Heranziehung einer Laufzeit der Ausleihungen in Höhe von 25 Jahren und eines angenommenen durchschnittlichen Zinssatzes von 4 % p.a. errechnet. Die tatsächlich zur Verrechnung gelangenden Zuschlagsmieten werden den tatsächlichen, im jeweiligen Vorjahr ausgegebenen Baukosten und an den jeweiligen Refinanzierungszinssatz angepasst.
Darüber hinaus wird bei genauer Zuordnung der Investitionen zu Schulen und Internaten für sämtliche Bauvorhaben ein Vorsteuervergleich durchgeführt, auf dessen Basis zu entscheiden ist, ob die Zuschlagsmieten aus den Nettoprojektkosten zzgl. Umsatzsteuer oder aber aus den Bruttoprojektkosten ohne UST zu verrechnen sind.
Für den 1. Fall werden - nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes - auch die aus dem Ankauf resultierenden Grundmieten zumindest für den Zeitraum von 10 Jahren mit Umsatzsteuer verrechnet. Die Zuschlagsmieten sind demnach dem jeweiligen Vorsteuervorteil für das Land Steiermark anzupassen.
Eine tatsächliche Mehrbelastung des Landeshaushaltes kann sich ausschließlich aus der Verrechnung der Umsatzsteuer für schulisch genutzte Gebäudeteile im Refinanzierungszeitraum ergeben, da für Sanierungskosten, die auf die Internate entfallen, jedenfalls die Vorsteuer abziehbar ist.
Da, wie dargestellt, die tatsächlichen Zahlungen sowohl vom Baufortschritt als auch vom Ergebnis eines von der LIG jeweils auszuarbeitenden Vorsteuervergleichs abhängig sind, muss sichergestellt werden, dass allfällige am Jahresende auflaufende Budgetreste durch entsprechende budgettechnische Maßnahmen ins Folgejahr übernommen werden können und nicht verfallen!
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund behördlicher Vorschriften und vor allem um nicht Menschenleben und Gesundheit zu gefährden, das oben beschriebene Sicherheitspaket in allen Objekten als die vordringlichste Maßnahme anzusehen ist und daher umgehend umgesetzt werden soll.
Damit sinnvoll einhergehende Generalsanierungen in 8 Objekten sind gleichzeitig umzusetzen, da in diesen Objekten die derzeitige Raumsituation keinen optimalen Arbeitsablauf gewährleistet und/oder den gesetzlichen Vorschriften widerspricht (z.B. nicht vorhandene Barrierefreiheit, mangelnde Fluchtwegesituation, hygienische Bestimmung hinsichtlich Wegeführung usw.) und die Umsetzung nur des Sicherheitspaketes bautechnisch schwierig bis nicht möglich ist und letztlich zu einer Verteuerung führen würde.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juli 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Das von der LIG erarbeitete Sicherheitsprogramm und die damit in Zusammenhang stehenden Generalsanierungen an 8 Schulstandorten in den Jahren 2008 bis 2015 (Projektphase 1) mit einem Gesamtnettoinvestitionsaufwand von € 53,163.527,-- im Sinne des vorstehenden AV´s werden genehmigt.
Die vorgesehenen Maßnahmen des von der LIG erarbeiteten Sicherheitspaketes in allen Objekten mit einem Nettoinvestitionsaufwand von € 17.569.755,-- sind aus den voraussichtlichen Mehreinnahmen der Ertragsanteile 2007 - dem Gebot der Dringlichkeit entsprechend - zu bedecken. Die Bedeckung der mit diesem Sicherheitsprogramm in Zusammenhang stehenden Generalsanierungen mit einem Nettoinvestitionsaufwand von € 35.593.772,- erfolgt ab dem Jahr 2009 unter Berücksichtigung der geplanten Erhöhung der Internatsgebühren und auf Basis von Budgetvereinbarungen für die Jahre 2009 und folgende.
Die Fachabteilung 6C - Land- und forstwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wird ermächtigt, die entsprechenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der LIG zu setzen und im Sinne des Bestellerprinzips die entsprechenden Aufträge an die LIG zu erteilen sowie bei Bedarf allenfalls notwendige Änderungen des Programms im Sinne des AV´s durchzuführen.