LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1222/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 18.04.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8B-04.2-1036/2005-6ad
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Beschluss Nr. 315 des Landtages Steiermark vom 19.9.2006 über den Antrag der Abgeordneten Hamedl, Mag. Drexler, Gödl, Hammerl und Kainz, betreffend Elektronischer Drogenpass.

Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom 19. September 2006 den Beschluss gefasst, die Landesregierung aufzufordern den elektronischen Drogenpass, welcher bereits am 18. November 2003 vom Landtag beschlossen wurde, umzusetzen, um die effiziente und missbrauchsfreie Vollziehung des Drogensubstitutionsprogramms der Steiermark zu gewährleisten.

In Kooperation mit der Ärztekammer für Steiermark wurde daraufhin ein eigener Lösungsansatz in Form eines elektronischen Befundübermittlungssystems für SubstitutionspatientInnen (kurz S-Datenbank) entwickelt. Die erforderliche Registrierung bei der Datenschutzkommission wurde ebenfalls durchgeführt, dauerte allerdings fast 1 ½ Jahre.

Die Entwicklung der S-Datenbank fußt auf einem alten, ab 1. März 2007 nicht mehr gültigen Erlass des seinerzeitigen BMGF, der im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung nur Bindungswirkung für nach geordnete Dienststellen hatte. Auf dieser Basis ist auch die Registermeldung der Datenschutzkommission für dieses Datenbanksystem als eine Regisitrierungsmeldung für eine privatwirtschaftliche Datenübertragungsvereinbarung zu sehen.

Im Rahmen der legistischen Neuordnung der Substitutionsbehandlung durch eine Verordnung des damaligen BMGF wurde die Novelle zur Weiterbildungsverordnung und die Novelle zur Suchtgiftverordnung am 9.11. 2006 von der Frau Bundesministerin unterschieben. Diese Novelle (BGBL II Nr. 449/2006 und BGBL II Nr. 451/2006) hat mit 1.3.2007 Rechtskraft erlangt.

Das bedeutet für das Steirische Modell der S-Datenbank folgendes:

Die Verordnung ist im Gegensatz zum vormals geltenden Erlass rechtsverbindlich für alle Behandlergruppen. Durch diese Verordnung wird die Kontrollfunktion der Amtsärzte massiv gestärkt und soll Missbrauch erschwert werden.

Das BMGFJ (vormals BMGF) bereitet weiters eine bundesweite Lösung vor und lehnt unterschiedliche Lösungen auf Bundesländerebene (Vorarlberg, Oberösterreich, Steiermark) ab.

Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass diese Verordnung die S- Datenbank ersetzt und die Datenbank damit hinfällig geworden ist.

Dem Argument, den Missbrauch durch ein elektronisches System hintanhalten zu können, kann nunmehr die Verordnung, und die darin enthaltenen rigiden Kontrollmöglichkeiten durch die Gesundheitsbehörde entgegengesetzt werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. April 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 315 (Einl.Zahl 409/7) vom 19.9.2006 (XV. Gesetzgebungsperiode) wird zur Kenntnis genommen.