LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1223/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 19.04.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-80Be1/2006-103
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Beilagen: Vertrag

Betreff:
Mittelfristige Finanzierung der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz durch den Abschluss eines Finanzierungsvertrages.

Im Budgetbeschluss 2006 ist vorgesehen die Finanzierung der steirischen Krankenanstalten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des Versorgungsauftrages nach § 24 KALG leisten, nach einem Übergangsjahr 2006 für die Folgejahre durch den Abschluss mittelfristiger Finanzierungsverträge auf neue Beine zu stellen.

Die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen mit dem Rechtsträger der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz konnten zum Abschluss gebracht werden und liegt als Ergebnis dieser Verhandlungen das angeschlossene Vertragswerk vor.

Zielsetzung seitens des Landes im Rahmen dieser Verhandlungen war die finanzielle Absicherung des Betriebes dieser Krankenanstalt über einen längeren Zeitraum (der Vertrag umfasst die Jahre 2007 bis 2011) unter der Voraussetzung, dass seitens des Trägers eine wirtschaftliche Betriebsführung sowie eine hohe Auslastung verantwortet werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in der Ebner-Hohenauer-Studie selbst die grundsätzliche Absicht der Senkung der LKF-Punkte in der Steiermark bzw. der Steigerung der Effizienz der Häuser durch die Heranführung der Kostenstruktur an eine realistische Benchmark für diese Krankenanstalt als nicht relevant bezeichnet wird, da einerseits hier von der Punktezahl her kein Einsparungspotential vorliegt und andererseits eine Benchmarkerstellung mangels vergleichbarer Häuser nicht möglich erscheint.


Für das Jahr 2007 wurde eine Zuschusssumme in Höhe von insgesamt € 1,611.000,-- vereinbart, wobei sich dieser Betrag als 97 % des abzusehenden Betriebsabganges für die 75 über den Gesundheitsfonds abgerechneten Betten unter der Voraussetzung einer optimalen Betriebsführung sowie einer entsprechenden Auslastung errechnet.

Für die Folgejahre 2008 - 2011 bleibt der Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb auf gleicher Höhe bzw. wird lediglich indexiert.

Da dieser Vertrag das Landesbudget in den Folgejahren beeinflusst, ist er dem Landtag Steiermark zur Genehmigung vorzulegen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. April 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Abschluss des angeschlossenen Finanzierungsvertrages zwischen dem Land Steiermark und den Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz für die Jahre 2007 - 2011 wird genehmigt.