LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1294/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.05.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 38-1/2006-9
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Auflassung der L 675a, Ast Spielfeldstraße von km 0,000 bis km 0,221 in einer Länge von 221m im Gemeindegebiet von Spielfeld, pol.Bez. Leibnitz.

Die laufenden Änderungen der Wirtschafts- und Siedlungsstruktur bewirken auch nachhaltige Veränderungen der Verkehrsstruktur einzelner Landesstraßen. Das Landesstraßennetz der Steiermark muss daher immer wieder den geänderten Funktionen und Verkehrsverhältnissen angepasst werden. Landesstraßen, die ihre Funktion entsprechend § 7, Abs. 1 LStVG 1964 verloren haben, sind nach § 8, Abs. 1 LStVG 1964 als solche aufzulassen.

Mit der Gemeinde Spielfeld wurde diese funktionelle Straßennetzbereinigung ein­vernehmlich geregelt und hat sich mit Vertrag vom 9. Februar 2007 bereit erklärt, die L 675a, Ast Spielfeldstraße von km 0,000 bis km 0,221 in einer Länge von 221m in das Gemeindestraßennetz zu übernehmen, wenn von der Landesstraßenverwaltung eine letztmalige Instandsetzung durchgeführt wird.

Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt nach Fertigstellung der letztmaligen Instandsetzung in Kraft.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Mai 2007.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. L 675a, Ast Spielfeldstraße von km 0,000 bis km 0,221 in einer Länge von 221m aufge­lassen und der Gemeinde Spielfeld über­geben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt nach Fertigstellung der letztmaligen Instandsetzung in Kraft.