EZ/OZ: 1246/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 26.04.2007, 14:39:58
Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Novelle des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes
Im Zuge des FAG 2005 wurde für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern der abgestufte Bevölkerungsschlüssel von 1 1/3 auf 1 1/2 angehoben. Dadurch bekommen diese Gemeinden mehr Ertragsanteile, während die Gemeinden über 10.000 Einwohnern Ertragsanteile verlieren.
Allerdings erhalten die Gemeinden über 10.000 Einwohner aus einem eigenen Topf des Finanzministeriums eine Finanzzuweisung, die höher ist, als sie durch die Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels verlieren. Diese Ausgleichszahlung wird aber NICHT in die Bemessungsgrundlage für die Sozialhilfeumlage eingerechnet, sodass diese Gemeinden gegenüber den kleineren Gemeinden besser gestellt sind.
Bei einer Einberechnung der Ausgleichszahlung in die Sozialhilfeumlage könnte der Prozentsatz für alle Gemeinden von 15,4 % auf 15,0655 % gesenkt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Stmk. Sozialhilfegesetzes auszuarbeiten, die vorsieht, dass die Ausgleichszahlungen nach § 23 Abs. 3 Z. 2 und 3 des Finanzausgleichsgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 156/2004, in die Berechnungsgrundlage der Sozialhilfeumlage eingerechnet werden und diese Vorlage dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)