LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1239/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.04.2007, 12:19:10


Landtagsabgeordnete(r): Elisabeth Leitner (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Christian Buchmann

Betreff:
Finanzierung des 9. Pflichtschuljahres an landwirtschaftlichen Fachschulen aus dem Bildungsressort

Die 1-jährigen, 2-jährigen und 3-jährigen Fachschulen der Fachrichtung Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Hauswirtschaft werden in den ersten Klassen und damit im 9. Pflichtschuljahr von 11 % der 14jährigen SteirerInnen gewählt, die Schülerzahlen sind insgesamt um ca. 6 % gestiegen, was die Qualität dieser Schulen bestätigt. Derzeit genießen ca. 2.700 SchülerInnen in 104 Klassen und 34 Schulen eine land- und forstwirtschaftliche bzw. land- und ernährungswirtschaftliche Ausbildung. Für diese Schulformen ist das erste Ausbildungsjahr gleichzeitig das 9. Pflichtschuljahr und damit eine beliebte Alternative zu den Polytechnischen Schulen.

Die Finanzierung der Lehrerkosten liegt, ausgenommen bei land-, forst- und ernährungswirtschaftliche Fachschulen, beim Unterrichtsministerium. Die Lehrerkosten der Landwirtschaftlichen Fachschulen liegen lt. Finanzausgleichsgesetz 2005 zu 50 % bei den Ländern und zu 50 % beim Landwirtschaftsministerium. Die Steiermark finanziert somit gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium jährlich den Lehreraufwand für 1.500 SchülerInnen im 9. Schuljahr in den Landwirtschaftsschulen. Mit 2.700 SchülerInnen im landwirtschaftlichen Schulwesen liegt die Steiermark an 2. Stelle nach Oberösterreich und vor Niederösterreich.

Es wäre erstrebenswert, eine einheitlich geregelte Finanzierung des 9. Pflichtschuljahres - wie in allen anderen Schulformen - zu 100 % über das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu erzielen, um die Länder bei der Lehrerfinanzierung in den Landwirtschaftsschulen zu entlasten. Das zweite und dritte Ausbildungsjahr kann unverändert in der Kofinanzierung des Lehreraufwandes bei den ausführungsgesetzgebenden Ländern und beim Landwirtschaftsministerium bleiben.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, eine 100%ige Finanzierung des Lehreraufwandes des 9. Pflichtschuljahres in den landwirtschaftlichen Fachschulen durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu erzielen.


Unterschrift(en):
Elisabeth Leitner (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP)