LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1091/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 15.02.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A - 80 Be1/2006-89
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Beilagen: Vertrag

Betreff:
Mittelfristige Finanzierung der steirischen katholischen Ordensspitäler bzw. Abschluss von Finanzierungsverträgen.

Im Budgetbeschluss 2006 ist vorgesehen die Finanzierung der steirischen Krankenanstalten, die einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung des Versorgungsauftrages nach § 24 KALG leisten, nach einem Übergangsjahr 2006 für die Folgejahre durch den Abschluss mittelfristiger Finanzierungsverträge auf neue Beine zu stellen.

Die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen mit den Rechtsträgern der katholischen Ordensspitäler in der Steiermark konnten zum Abschluss gebracht werden und liegt als Ergebnis dieser Verhandlungen das angeschlossene Vertragswerk vor.

Zielsetzung seitens des Landes im Rahmen dieser Verhandlungen war einerseits die finanzielle Absicherung des Betriebes dieser Krankenanstalten über einen längeren Zeitraum (der Vertrag umfasst die Jahre 2007 bis 2011), anderseits die Umsetzung der der Ebner-Hohenauer-Studie zugrunde liegenden Absicht der Senkung der LKF-Punkte in der Steiermark bzw. der Steigerung der Effizienz der Häuser durch die Heranführung der Kostenstruktur an eine realistische Benchmark.

Für die Ermittlung des Zuschussbedarfes für das Jahr 2007 - diese Summe ist gleichzeitig die Ausgangsbasis für die Berechnung der Folgejahre - wurden die bereinigten Betriebsabgänge der Jahre 2003, 2004 und 2005 auf das Jahr 2007 hochgerechnet und um die zwischenzeitlich aufgrund verschiedener Änderungen der Rahmenbedingungen hinzugekommenen finanziellen Bedürfnisse ergänzt. Das Ergebnis führt zu einer Zuschusssumme für das Jahr 2007 in Höhe von insgesamt € 10,4 Millionen für die vier betroffenen Krankenanstalten, wobei dieses Ergebnis von den von den Trägern ursprünglich für das Jahr 2007 vorgelegten Voranschlägen deutlich nach unten abweicht und etwa in der Größenordnung des Jahres 2006 liegt.

Für die Folgejahre 2008 - 2011 wurde mit den Trägern der Ordensspitäler ebenfalls Einvernehmen über die grundlegenden Prinzipien der Finanzierungsverträge erzielt und soll dabei das Fondsmodell im Hinblick auf die angestrebten Punktereduktionen bzw. Effizienzsteigerungen verbindlich festgelegt werden. Grundsätzlich bleibt der Zuschuss des Landes zum laufenden Betrieb für diese Jahre auf gleicher Höhe bzw. wird lediglich indexiert. Gleichzeitig werden aber die direkten Zuschüsse an die Träger über die Jahre ansteigend durch Reduktion der anerkannten Planpunkte bzw. durch Heranführung an eine Effizienz-Benchmark reduziert und ergibt sich aus der Differenz zwischen dem indexierten Zuschuss und der tatsächlichen Direktzahlung an die Träger ein über die Jahre wachsender Steuerungsbereich. Die finanziellen Mittel aus diesem Steuerungsbereich stehen zwar auch den Orden zur Verfügung, sollen aber vor allem der Finanzierung strukturverbessernder Maßnahmen bzw. medizinischer Innovationen dienen. Die Vergabe der Mittel aus diesem Steuerungsbereich erfolgt im Rahmen einer Steuerungskommission, die von Vertretern der Rechtsträger und des Landes bzw. des Gesundheitsfonds paritätisch besetzt wird.

Da dieser Vertrag das Landesbudget in den Folgejahren beeinflusst, ist er dem Landtag Steiermark zur Genehmigung vorzulegen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Abschluss des angeschlossenen Finanzierungsvertrages zwischen dem Land Steiermark und den Rechtsträger der steirischen katholischen Ordensspitäler für die Jahre 2007 - 2011 wird genehmigt.