EZ/OZ: 1094/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 15.02.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18A 83.67-21/2004-101
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Grundverkauf in Zusammenhang mit dem "BV. Triesterstraße der Landesstraße B 67, Grazer Straße" der Grundstücke Nr. 123/6 und .66/2 in der EZ 948 KG 63122 Straßgang.
Kaufgegenstand:
Ca. 2.726 m² der landeseigenen Grundstücke Nr. 123/6 und .66/2, EZ 948, KG 63122 Straßgang im unverbürgten Ausmaß.
Bewertung:
Die Landesstraßenverwaltung stimmt grundsätzlich der Abtretung der Flächen der Landesstraßengrundstücke Nr. 123/6 und .66/2, KG 63122 Straßgang im Ausmaß von insgesamt ca. 2.726 m² zu, wobei der Kaufpreis € 150,00 pro m² zu betragen hat. Das ergibt einen Gesamtkaufpreis von ca. € 408.900,00.
Die Preisfestlegung erfolgte lt. Bescheid, GZ.: FA 18E-80.30 590/04-55 vom 28.8.2006 durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen (HR DI Fritz Bauer). Die Höhe des Verkaufpreises ist angemessen.
Begründung für den Grundverkauf:
Im Rahmen der Grundeinlöse ( Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 28.08.2006, GZ.: FA 18E-80.30 590/04-55) für das Baulos " Triesterstraße Knoten Puntigam bis Kreuzung L 377" wurde vom Land Steiermark die Liegenschaft (inkl. Gebäude) Grundstücksnummern 123/6 und .66/2 KG 63122 Straßgang EZ 948 für die Schaffung von Ersatzparkplätzen eingelöst.
In der Bauphase stellte sich heraus, dass nicht die gesamte eingelöste Fläche für die Errichtung von Parkflächen erforderlich ist. Zudem bestand ein großes Interesse des Anrainers und vormaligen Pächters der Liegenschaft samt Gebäude Team Styria Werkstätten GmbH (Behindertenwerkstätte) ihren Betrieb zu erweitern und den Betriebsstandort zu sichern. Dies auch deshalb, weil durch die Einlöse ein Teil ihrer Pachtflächen entfallen ist.
Team Styria zeigte daher Interesse am Kauf der verbliebenen Restfläche und war im Gegenzug dazu bereit Grundflächen, die für den Ausbau der Landesstraße sowie für eine Busbucht erforderlich waren, gratis zur Verfügung zu stellen.
Die verbliebene Restfläche weist zudem keine eigene Zufahrt auf und ist nur über das Grundstück der Team Styria erreichbar.
Aus den obig angeführten Gründen wurde keine gesonderte Ausschreibung des Verkaufs durchgeführt, da zudem der angebotene Preis den Grundeinlösekosten abzgl. der Pächterentschädigung entspricht.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Grundverkauf der landeseigenen Grundstücke Nr. 123/6 und .66/2, EZ 948, KG 63122 Straßgang im unverbürgten Ausmaß von ca. 2.726 m² zum Preis von € 408.900,00 wird genehmigt.