LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1299/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.05.2007, 14:24:34


Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Nichtausstellen der Wohnungsaufwandsbestätigung - Sanktionsmöglichkeiten

Die Wohnungskosten machen für die meisten Steirerinnen und Steirer den Großteil der monatlichen Ausgaben aus. Ohne Wohnbeihilfe ist für viele ihre Wohnung nicht finanzierbar.
Dem Antrag auf Wohnbeihilfe ist regelmäßig eine Wohnungsaufwandsbestätigung beizulegen, die vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung zu unterzeichnen ist. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Bestätigung vom Vermieter oder der Hausverwaltung nicht ausgestellt wird. 
Die Mieter sind damit vom Bezug der Wohnbeihilfe ausgeschlossen, auch wenn sie alle sonstigen Erfordernisse erfüllen und stehen damit oft vor großen finanziellen Problemen. Da es derzeit rechtlich gegen solche Praktiken keine Handhabe gibt, sind sie diesen Willkürakten hilflos ausgeliefert. Dies stellt eine zu schließende Lücke im Wohnbauförderungsgesetz dar.
Gegen die aus reiner Willkür erfolgte Weigerung eines Vermieters, eine Wohnungsaufwandsbestätigung zu unterzeichnen, sollten daher Sanktionsmöglichkeiten (Verwaltungsstrafen) im Gesetz vorgesehen werden. Auch sollte die Möglichkeit erwogen werden, im Falle eines solchen willkürlichen Verhaltens eine Rückzahlungspflicht für auf Basis des Wohnbauförderungsgesetzes ausbezahlte Förderungen (z.B. für Sanierung) im Gesetz vorzusehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag den Entwurf einer Novellierung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes vorzulegen, der im Falle einer willkürlichen und nachhaltigen Verweigerung der Unterzeichnung einer Wohnungsaufwandsbestätigung geeignete Sanktionsmöglichkeiten, wie Verwaltungsstrafen und Rückzahlungspflicht für nach dem Stmk. WFG ausbezahlte Förderungen, vorsieht


Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)