LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1243/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 26.04.2007, 13:12:22


Landtagsabgeordnete(r): Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Positive Fortführungsprognose mit negativem Ausgang

Das Geld für die Haftungsübernahme des Landes für den GAK ist weg. Damit ist dem Land Steiermark ein Schaden von ca. 1 Mio. Euro entstanden. Am 4. Juli 2006 hat Sportlandesrat Wegscheider behauptet, dass im Falle einer Insolvenz für Sturm oder GAK das Land Steiermark sich im Regresswege die verlorene Haftungssume von den Wirtschaftsprüfern zurückholen werde. Dieses Versprechen muss eingelöst werden.

Wortwörtlich sagte LR Wegscheider in der Landtagssitzung am 4. Juli 2006 zur Haftungsübernahme folgendes:

"Und wenn morgen ein Konkursantrag gestellt wird und wir beschließen heute, dann ist das nicht das Problem, dass deshalb Steuergelder verjuxt wurden, denn wir beschließen ja nicht direkt die Haftungszusage, sondern die Textierung der Verträge, die erst in Nachfolge unterzeichnet werden müssen, unter folgenden Bedingungen. Zur Erklärung: Der Haftungsvertrag wird erst wirksam, und das ist alles eingearbeitet, wenn der Verein den Jahresabschluss per 30.6.2006 mit einem uneingeschränkten Prüfvermerk eines Wirtschaftsprüfers versehen und einer darauf beruhenden ebenfalls von diesem Wirtschaftsprüfer bestätigten positiven Fortbestehensprognose vorgelegt wird.
Zur Erläuterung: Eine positive Fortbestehensprognose bedeutet, dass nach rechtlich festgelegten Kriterien vom Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss, dass in absehbarer Zeit - und jetzt kommt der springende Punkt - im Regelfall zumindest das folgende Wirtschaftsjahr mit großer Wahrscheinlichkeit kein Insolvenzrisiko besteht und - jetzt ist der wesentliche Punkt dabei - im Insolvenzfall kann der Kreditgeber, also das Land, der Haftungsgeber, den Wirtschaftsprüfer im Regressweg für einen entstandenen Schaden in Anspruch nehmen. Das heißt, wenn es sein sollte, dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, dann wird es kaum diese Fortführungsprognose eines seriösen Wirtschaftsprüfers geben, also deshalb bitte, die Sorge ist nicht berechtigt. In diesem Sinne glaube ich, dass wir Verträge ausgearbeitet haben, die so sind, dass sie alle diese Eventualitäten berücksichtigen, aber jenen Vereinen, die durchaus mit beiden Vorlagen, beeidenten Vorlagen eines Wirtschaftsprüfers kommen werden, in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, für die nächsten Jahre ein positives Ergebnis zu erwirtschaften und damit auch in der obersten Liga spielen zu können."

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird eingedenk der Aussage von Sportlandesrat Wegscheider am 4. Juli 2006 im Landtag, dass im Falle einer Insolvenz von Sturm oder GAK die übernommenen Haftungen von den Wirtschaftsprüfern im Regresswege zurückgefordert werden können, aufgefordert, die entstandene Schadenssumme im Regresswege bei den Wirtschaftsprüfern zurückzuholen.


Unterschrift(en):
Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)