LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1302/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 24.05.2007, 17:10:19


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Manfred Wegscheider

Betreff:
Heizungsanlagen - zersplitterte und zu weit gehende Rechtsmaterien

Im Zuge der Verhandlungen zur Erlassung einer neuen Steiermärkischen Kehrtarifverordnung wurde in den Stellungnahmen kritisiert, dass Betreiber von Heizungsanlagen drei gesetzlich angeordnete, belastende Eingriffe erdulden müssen:
  • die Feuerbeschau nach dem Steiermärkischen Feuerpolizeigesetz
  • die Abgasmessung nach dem Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetz
  • die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zwingende Kehrung aller Teile einer Heizungsanlage

Nicht nur, dass die vorgeschriebenen Eingriffe offensichtlich nicht jene Notwendigkeit entfalten, wie sie vom Steiermärkischen Gesetzgeber angenommen wurde, andernfalls wäre kaum erklärbar, dass andere Bundesländer beispielsweise auf die zwingende Kehrung aller Teile einer Heizungsanlage verzichten, sondern auch die Tatsache, dass die Vorschriften auf drei Gesetze zersplittert sind und somit dem Normunterworfenen übergroße rechtliche Kenntnisse abverlangt werden, wurde in den Stellungnahmen ausführlich und eindringlich kritisiert.

Es ist daher zu überlegen, inwiefern die Bestimmungen im Sinne einer größeren "Kundenfreundlichkeit" vereinfacht werden können und inwiefern es möglich ist, die Rechtsmaterien in einer Rechtsgrundlage zusammenzuführen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche

  1. die Ergebnisse einer Überprüfung der Notwendigkeit der derzeit vorgeschrieben Eingriffe für Betreiber von Heizungsanlagen (Feuerbeschau, Abgasmessung und zwingende Kehrung aller Teile einer Heizungsanlage) beinhaltet 
  2. und die diesbezüglichen Bestimmungen (derzeit verstreut im Steiermärkischen Feuerpolizeigesetz, Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetz und in der Steiermärkischen Kehrordnung) einer einzigen Rechtsgrundlage zuführt.


Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP)