LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 7

EZ/OZ 985/7

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Sanierung des Albert Schweitzer Begegnungszentrums.


zu:


EZ/OZ 985/7

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Sanierung des Albert Schweitzer Begegnungszentrums


zu:


  • 985/1, Sanierung des Albert Schweitzer Begegnungszentrums (Selbstständiger Antrag)

Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 09.01.2007 und 05.06.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.


Die Abgeordneten Mag. Christopher Drexler und Anne Marie Wicher haben am 28.12.2006 folgenden Antrag mit der Einl. Zl. 985/1 eingebracht:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Förderungswürdigkeit des Sanierungskonzepts für das Albert Schweitzer Begegnungszentrum im Rahmen der budgetären Rahmenbedingungen zu prüfen und dem Landtag über das Ergebnis dieser Prüfung, die Höhe der voraussichtlichen Förderung und die vom Förderungswerber zu beachtenden Bedingungen zu berichten."

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit wurde am 9.1.2007 der Beschluss gefasst, eine Stellungnahme der Landesregierung gem. § 30 Abs. 1 GeoLT einzuholen.

In diesem Zusammenhang weist das Gesundheitsressort darauf hin, dass in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten nicht zuletzt in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsvorschriften der EU ausschließlich öffentliche und private gemeinnützige Krankenanstalten seitens des Krankenanstaltenressorts finanziell unterstützt wurden. Die Notwendigkeit dieser Unterstützung ergibt sich aus der Bestimmung des § 24 KALG, die das Land Steiermark verpflichtet, für die erforderliche stationäre Krankenanstaltenversorgung Sorge zu tragen. Diese Vorgabe kann seitens des Landes einerseits durch das Bereitstellen eigener Krankenanstalten, anderseits durch entsprechende Vertragsabschlüsse und damit verbundene Zuzahlungen an andere Rechtsträger sichergestellt werden.
Da es sich bei der Sanierung des Begegnungszentrums um keine Einrichtung der Krankenanstaltspflege für anstaltsbedürftige Personen zur stationären Versorgung handelt, ist eine Förderung aus Mitteln des Gesundheitsressorts nicht möglich.

Die beantragte finanzielle Unterstützung dieses Vorhabens würde zudem die derzeitigen budgetären Möglichkeiten des Gesundheitsressorts ungebührlich belasten, da die vorhandenen Mittel dringend und im vollen Ausmaß für die im Sinn des § 24 KALG notwendige Sicherstellung der öffentliche Krankenanstaltenversorgung benötigt werden.

Dem gegenständlichen Förderansuchen kann daher seitens des Gesundheitsressorts der Steiermärkischen Landesregierung nicht entsprochen werden.
 
Von der Fachabteilung 11A wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

Für das Geriatrische Gesundheitszentrum Graz wurde mit dem Titel Errichtung einer Hospizstation "Albert Schweitzer Hospiz neu" mit Beschluss Nr. 1791 des Stmk. Landtages vom 15.3.2005 (73. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode) einstimmig die Finanzierung von 1,5 Mio. €, je zur Hälfte über das Sozial- und Gesundheitsressort, wobei die Mittel in zwei Jahrestranchen in den Budgets 2006 und 2007 als Pflichtmittel vorzusehen sind, beschlossen. Dies wurde auch in der Sitzung der Landesregierung (Beschluss vom 24.1.2005, GZ: FA11A-02-16/2004-8 bzw. FA8A-80-Ka-21/17-2005) einstimmig zur Kenntnis genommen. Die damit auf das Sozialressort fallenden Kosten in Höhe von EUR 750.000,-- wurden in zwei Jahrestranchen im Sozialbudget vorgesehen.

Die Kostenschätzungen für die umfassende Sanierung zur Erreichung des Zieles eines multifunktionalen, offenen Begegnungszentrums belaufen sich auf EUR 1,9 Mio. Eine Ausgabe dieser Größenordnung wäre ein Fünftel des voraussichtlichen Ermessensfördervolumens der Gruppe 4 des Sozialressorts des Jahres 2007. Für das Jahr 2008 ist eine weitere Kürzung der Förderausgaben im Ausmaß von 5 % geplant. Aus finanzieller Sicht ist daher eine Umsetzung dieses Vorhabens bzw. die Finanzierung aus Mitteln des Sozialressorts nicht denkbar, da eine Vielzahl anderer Projekte dadurch gefährdet wäre bzw. nicht mehr gefördert werden könnte. Eine Realisierung könnte daher nur durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel erfolgen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familien zum Antrag, Einl. Zahl 985/1, der Abgeordneten Mag. Drexler und Wicher, betreffend Sanierung des Albert Schweitzer Begegnungszentrums, wird zur Kenntnis genommen.