EZ/OZ: 1254/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 04.05.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): LAD-05.00-584/2002-35
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Betreff:
Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 13. April 2007 in Salzburg.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 822 vom 19.11.2002, XIV. Gesetzgebungsperiode, wird nachfolgend über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 13. April 2007 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse berichtet.
1.) Amtliche veterinärmedizinische Untersuchungen\;
Verlagerung von den Untersuchungseinrichtungen der Länder und der Tiergesundheitsdienste zu den Laboratorien der AGES
Beratungsergebnis:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Landesfinanzreferentenkonferenz, die Frage zu prüfen. Zur Vorbereitung wird Wien ersucht, seine Begründung für die Auslösung des Konsultationsmechanismus im Wege der Verbindungsstelle allen Ländern zur Verfügung zu stellen.
2.) Grundsätzliche Klärung der weiteren Vorgangsweise der Bundesländer in allen Fragen, die zwischen Bund und Ländern von finanzieller Bedeutung sind
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz hält fest, dass sich in der laufenden Finanzausgleichsperiode eine Reihe von Aufgabenverschiebungen zu Lasten der Länder ergeben hat, für die der geltende Finanzausgleich keine Mittel zur Verfügung stellt.
Das Regierungsübereinkommen sieht eine Reihe von Projekten wie z.B. Pflege und Grundsicherung vor, deren Finanzierung offen ist.
Die Landeshauptleutekonferenz hält es daher für sinnvoll, möglichst rasch Finanzausgleichverhandlungen zu beginnen, in denen zunächst die angeführten Aushöhlungen des geltenden Finanzausgleichs zu lösen sind und sodann der Finanzausgleich für die Periode 2009-2012 unter Einbeziehung der im Regierungsübereinkommen enthaltenen Projekte vorbereitet wird.
Die Entscheidung über die Finanzierung der Neuorganisation des Pflegebereiches erfordert aus der Sicht der Landeshauptleutekonferenz, dass der Bund zunächst nachvollziehbare Berechnungen vorlegt, mit welchen Mehrkosten insgesamt zu rechnen ist sowie wohin diese Mehrkosten fließen würden (Sozialversicherung, Steueraufkommen, PflegerInnen).
Der Vorsitzende hält weiters fest, dass die Landeshauptleutekonferenz Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber ersucht, die Federführung bei der Vorbereitung gemeinsamer Länderpositionen für die Finanzausgleichsverhandlungen zu übernehmen.
3.) Staats- und Verwaltungsreform
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Expertengruppe zur Staats- und Verwaltungsreform, nachvollziehbare Kostendarstellungen einschließlich Parallelrechnungen der finanziellen Auswirkungen der Vorschläge zur Staats- und Verwaltungsreform durchführen zu lassen.
4.) Vertretung der österreichischen Delegation im Ausschuss der Regionen\; Erhöhung der Präsenz
Beratungsergebnis:
Die Rechtslage (insb. Art. 263 EGV) schließt es nicht aus, auch andere Organwalter als den Landeshauptmann/die Landeshauptfrau als Mitglied in den Ausschuss der Regionen zu nominieren.
5.) Grundversorgungsvereinbarung\; Aufteilung der Asylwerber auf die Länder
Beschluss:
Um den Bundesländern die Erfüllung ihrer Quoten gemäß Art. 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung zu erleichtern, ersucht die Landeshauptleutekonferenz den Bund, die Asylverfahren entsprechend zu beschleunigen, da auf diese Weise die Gesamtanzahl an Asylwerbern gesenkt werden könnte, und aufgrund wieder verfügbar gemachter Unterkünfte mehr Personen aus den Erstaufnahmestellen in die Landesbetreuung der einzelnen Ländern übernommen werden könnten.
Das Bundesministerium für Inneres wird ersucht, die Daten für den finanziellen Länderausgleich zu ermitteln und rasch bekannt zu geben.
6.) Grundsicherung und deren Finanzierung - Vereinheitlichung der Sozialhilfesysteme der Länder\; E-Card für Sozialhilfeempfänger
Mit dem grundsätzlichen Beschluss zum Finanzausgleich miterledigt.
7.) Verländerung der Bundesstraßen B\; Finanzierung nach 2008
Mit dem grundsätzlichen Beschluss zum Finanzausgleich miterledigt.
8.) Umsetzung des Pensionsharmonisierungsgesetzes\; Pensionskonten der Landeslehrer\; Klärung der Finanzierung
Beschluss:
Der derzeitige Vorsitzende der Landesfinanzreferentenkonferenz, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Othmar RAUS, wird von allen Ländern bevollmächtigt, mit dem Bund in Verhandlungen über die Finanzierung der noch offenen Kosten für die Umsetzung des Pensionsharmonisierungsgesetzes einzutreten und diese raschest möglich abzuschließen.
Gleichzeitig wird der Bund ersucht, den Ländern für den Abschluss der Verträge mit der BRZ GmbH noch eine Nachfrist bis Ende April 2007 einzuräumen.
9.) Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer\; Refundierung der Besoldungskosten durch den Bund
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz schließt sich dem Beschluss der Landesfinanzreferentenkonferenz (VSt-4925/5 vom 5.10.2006) an, welcher lautet:
"Die Landesfinanzreferentenkonferenz verweist auf ihren Beschluss vom
26. April 2006, VST-4925/3 vom 27.4.2006, und hält fest, dass der Bund gemäß
§ 4 Abs. 1 ff FAG 50 % der Besoldungskosten der Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zu tragen hat. Diese Kostentragungspflicht des Bundes ist eine unmittelbare und nicht verhandelbar.
Die Landesfinanzreferentenkonferenz fordert daher den Bund nochmals auf, die für das Jahr 2005 noch nicht refundierten Beträge unverzüglich an die Länder zu überweisen sowie die laufenden Ersätze entsprechend § 4 Abs. 7 FAG 2005 anzuweisen."
Anderenfalls müsste der Rechtsweg beschritten werden.
10.) Benachteiligung ländlicher Gemeinden
Beratungsergebnis:
Die Frage der Benachteiligung ländlicher Gemeinden hat ein zentrales Thema bei den kommenden Finanzausgleichsverhandlungen zu sein.
11.) Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007 - 2013
Beratungsergebnis:
Da alle offenen Fragen im Hinblick auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007 - 2013 geklärt werden konnten, kann eine Unterzeichnung durch alle Landeshauptleute bei gegenständlicher Tagung erfolgen.
12.) Reform des Öffentlichen Personenverkehrs
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz stellt auf Basis der bisherigen Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz vom 25. Mai 2005 (VSt-3242/77 vom 30.5.2005), der Landesfinanzreferentenkonferenz vom 26. April 2006 (VSt-3242/91 vom 27.4.2006) und des Regierungsprogramms 2007-2010 (siehe darin Seite 62, Punkt 1.3.) folgende Forderungen an den Bund:
I. Zur Lösung der evidenten Probleme sind folgende vordringliche Maßnahmen kurzfristig umzusetzen:
- Sicherung Grundangebot: Der Bund garantiert und finanziert den Schienenverkehr auf der Basis des Fahrplanjahres 2005/06.
- Ausfinanzierung ÖBB: Der Bund hat als Eigentümer des Unternehmens ÖBB (Bahn und Postbus) dessen Ausfinanzierung unverzüglich sicherzustellen. Die Aufrechterhaltung des bestehenden Fahrplanangebotes darf nicht von zusätzlichen Länderzahlungen abhängig gemacht werden.
- Bestellerförderung: Sofortige Aufstockung der Bundesmittel für zusätzliche Verkehre wie von der Landeshauptleutekonferenz mehrfach gefordert.
II. Gesamtkonzept Öffentlicher Verkehr zur nachhaltigen Erreichung der Zielsetzungen
- Der Bund hat ein Gesamtkonzept zur Zukunft des Öffentlichen Verkehrs unter Berücksichtung der Länderinteressen zu erstellen. Dieses Konzept hat ein Grundangebot mit kalkulierbaren Schnittstellen zwischen Nah-, Regional- und Fernverkehr zu garantieren. Der Bund hat dazu auch seine Aufgabenträgerschaft für den Fernverkehr wahrzunehmen. Außerdem ist dieses Konzept Grundlage für den Ausbau der Infrastruktur durch den Bund.
III. Absicherung der Länder durch Artikel 15a B‑VG-Vereinbarung
- Die Grundsätze der Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für den Öffentlichen Verkehr sind in einer Vereinbarung gemäß Art 15a B‑VG festzulegen.
- Darin ist eine wertbeständige Mittelübertragung an die Länder dauerhaft sicher zu stellen.
- Weiters ist zu gewährleisten, dass Kostenfolgen aus Änderungen des maßgeblichen Bundes- bzw. EU-Regimes nicht die Länder belasten können.
- Die Finanzausgleichsgerechtigkeit ist in jedem Falle sicherzustellen.
13.) Bundesländerübergreifende Strategie im Güterverkehr
Beratungsergebnis:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
14.) Österreichischer Bundesfeuerwehrverband\; Personalangelegenheiten
Der Vorsitzende hält das Einvernehmen dazu fest, dass derartige Personalzuweisungen nicht mehr stattfinden sollen. Bekräftigt wird jedoch der Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 3. Mai 2006, wonach die Personalaufwendungen des Bundesfeuerwehrverbandes im Wege der Landesfeuerwehrverbände gefördert werden sollen.
15.) Rat für Fragen der Österreichischen Integrations- und Außenpolitik\; VertreterInnen der Landeshauptleutekonferenz
Der Vorsitzende hält fest:
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert für den Rat für Fragen der Österreichischen Integrations- und Außenpolitik für die aktuelle Legislaturperiode des Nationalrates:
Herrn Landeshauptmann DDr. Herwig VAN STAA, Innsbruck, und
Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Renate BRAUNER, Wien.
16.) Umweltrat\; LändervertreterInnen
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz nominiert als neues Mitglied des Umweltrates gemäß § 25 UVP-G 2000 in Nachfolge von Frau Abgeordneter zum Nationalrat Petra BAYR Herrn Abgeordneten zum Wiener Landtag Jürgen WUTZLHOFER.
17.) Rundfunkbeirat\; Ländervertreter
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz schlägt gemäß § 4 Abs. 2 des KommAustria-Gesetzes als Mitglied der Länder für die nächste Funktionsperiode des Rundfunkbeirates neuerlich Herrn Landesamtsdirektor Dr. Eduard PESENDORFER, Oberösterreich, vor.
18.) Gesamtösterreichische Nachhaltigkeitsstrategie
Beschluss:
1. Die Landeshauptleutekonferenz nimmt den Bericht der gemeinsamen ExpertInnenkonferenz von Ländern und Bund "NachhaltigkeitskoordinatorInnen" zur Kenntnis.
2. Vorbehaltlich eines zustimmenden Beschlusses der Bundesregierung über die Mitwirkung des Bundes beauftragt die Landeshauptleutekonferenz die NachhaltigkeitskoordinatorInnen auf Basis des Berichtes und der erfolgten Vorarbeiten mit der Erstellung der ÖSTRAT und eines ersten gemeinsamen Arbeitsprogrammes.
3. Die Landeshauptleutekonferenz erwartet, dass beide Unterlagen im Laufe des Jahres 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
4. Die Landeshauptleutekonferenz lädt die Bundesregierung ein, diesen Beschluss mitzutragen.
19.) Beitrag der Länder zum Klimagipfel am 16. April 2007
Beratungsergebnis:
Eine Zustimmung der Landeshauptleutekonferenz zu dem auf Ebene der LandesumweltreferentInnen akkordierten Expertenpapier (Beitrag der Länder zum Klimagipfel am 16.4.2007) kann derzeit nicht erfolgen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Mai 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark, Einl. Zahl 1112/1, XIV. Gesetzgebungsperiode, betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenzen, wird zur Kenntnis genommen.