LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 29

EZ/OZ 1224/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird.


zu:


  • 1224/1, Gesetz, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird. (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in seiner Sitzung vom 08.05.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom  ….., mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 9/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 5 lautet:
"(5) Die Abs. 1 bis 4 sind nicht anzuwenden auf natürliche stehende und fließende Gewässer, die innerhalb eines nach den Bestimmungen der §§ 5, 6, 10 oder 11 geschützten Bereiches liegen."

2. Dem § 37 Abs. 9 wird folgender Abs. 10 angefügt:
"(10) Die Änderung des § 7 Abs. 5 durch die Novelle LGBl. Nr. ..... tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ..... in Kraft."