TOP 33
EZ/OZ 120/7
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Beteiligungsmanagement.
zu:
EZ/OZ 120/7
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Beteiligungsmanagement
zu:
- 120/1, Beteiligungsmanagement (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seinen Sitzungen vom 06.12.2005, 12.09.2006 und 05.06.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 6.12.2005 wurden alle neun Regierungsmitglieder um Stellungnahme zum Antrag Einl. Zahl 120/1 betreffend Beteiligungsmanagement ersucht. In diesem Antrag wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen jährlichen Bericht über das Beteiligungsmanagement des Landes (Beteiligungsbericht) vorzulegen.
Eine Stellungnahme für das Ressort des Landeshauptmannes wurde von der Steiermärkischen Landesregierung am 10.7.2006 beschlossen und dem Ausschuss unter der Einl. Zl. 120/3 übermittelt.
In der Folge hat Herr Landeshauptmann Mag. Voves die Landesamtsdirektion mit der Vorbereitung einer alle Ressorts umfassenden gemeinsamen Stellungnahme beauftragt.
Die Abteilungsgruppe Landesamtsdirektion hat zum oben angeführten Antrag, Einl. Zahl 120/1, die Stellungnahmen aller Regierungsmitglieder eingeholt. In diesen Stellungnahmen haben die Regierungsmitglieder alle in ihre jeweilige Ressortzuständigkeit fallenden Beteiligungen sowie das für die einzelnen Beteiligungen geltende Informations- und Berichtswesen dargestellt. Den übermittelten Übersichten kann das in den einzelnen Ressorts praktizierte Beteiligungsmanagement entnommen werden, das auf den einschlägigen gesellschaftsrechtlichen und den sonstigen für die jeweilige Beteiligung geltenden materiengesetzlichen Normen basiert. Für alle Beteiligungen gibt es u. a. diverse Jahresprogramme, Quartals- und sonstige Berichte, Bilanzen und Statistiken, die zum Teil auch im Internet veröffentlicht werden und somit allgemein zugänglich sind.
Weiters sind alle Beteiligungen des Landes dem jährlichen Rechnungsabschluss zu entnehmen. Überdies kann der Landtag nach den Bestimmungen der Landesverfassung die Geschäftsführung der Landesregierung überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände befragen, alle einschlägigen Auskünfte verlangen sowie seinen Wünschen über die Ausübung der dem Land zukommenden Vollziehung in Entschließungen Ausdruck geben.
Aus den obigen Ausführungen geht somit hervor, dass es einerseits derzeit schon eine Reihe von Berichten zu den einzelnen Beteiligungen des Landes gibt, die dem Landtag zur Verfügung stehen, andererseits steht es dem Landtag frei, jederzeit Fragen zu einzelnen Beteiligungen an die Landesregierung bzw. deren Mitglieder zu richten. Sollte darüber hinaus ein jährlicher Bericht über das Beteiligungsmanagement des Landes (Beteiligungsbericht) vom Landtag gewünscht werden, wäre eine Dienststelle des Amtes der Landesregierung mit der Erstellung eines zusammengefassten Berichts über die Beteiligungen aus allen Ressorts zu beauftragen.
Als vervollständigende Information wird die Beilage zur mittlerweile von der Landesregierung reassumierten Einl. Zahl 120/3 zur Kenntnis gebracht.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Finanzen zum Antrag, Einl.Zahl 120/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Hagenauer und Mag. Zitz, betreffend Beteiligungsmanagement, wird zur Kenntnis genommen.