EZ/OZ: 1709/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 12.11.2007, 13:35:03
Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Renate Pacher (KPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Ernst Gödl (ÖVP)
Fraktion(en): Grüne, KPÖ, SPÖ, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger, Manfred Wegscheider
Betreff:
70% bis 90% Energieeinsparung im Gebäudesektor (Passivhausstandard)
Im UN-Klimabericht ist festgehalten, dass die größten Energie-Einsparpotentiale im Gebäudesektor mit vertretbaren Kostenaufwand zu erzielen sind. Das weltweite Einsparpotential nur für den Gebäudesektor beträgt demnach sechs Gigatonnen CO2 mit Kosten von unter 100 US$/Tonne CO2-Äquivalent und ist damit vergleichsweise größer als sämtliche Jahresemissionen in der EU.
Energieeinsparungen auf Passivhausstandard sind nicht nur unbedingt notwendig, um den erforderlichen steirischen Beitrag zu den weltweiten Klimazielen zu erreichen, sie sind auch sozial verträglich und erhöhen den Wohnkomfort. Neben den bedeutenden Einsparungspotentialen bringen die thermische Sanierung mit Passivhauskomponenten und der Neubau in Passivhausstandard zahlreiche Vorteile:
- nur 10% der bisherigen Energiekosten,
- eine langfristige Versorgungssicherheit,
- permanent frische Luft in allen Räumen,
- keine Staub- und Pollenbelastung, weder Schadstoffkonzentrationen in Räumen noch Schimmelbildung und
- mittelfristig deutliche Wertsteigerungen der Immobilie.
Die aktuelle Studie "Erhebung CO2-Emissionen und Energieverbrauch für Wohngebäude im Bestand und Neubau in Österreich für den Berichtszeitraum 2008 - 2020" der IG Passivhaus Österreich legt offen, wie die EU-Vereinbarung zur CO2-Reduktion im Wohngebäudesektor bis 2020 erreicht werden kann, und welche Maßnahmen dazu umgehend erforderlich sind.
Mit ambitionierten Maßnahmen lassen sich CO2-Emissionen bis 2020 halbieren.
Die IG Passivhaus Österreich fordert die Umsetzung folgender Teilmaßnahmen:
- Im Baurecht der Länder ist gemäß OIB Richtlinie 6 die Mindestanforderung für Neubauten auf max. 55 kWh/m²a bereits ab 2008 zu begrenzen.
- Bei umfassenden Altbausanierungen sollte die Mindestanforderung auf max. 80 kWh/m²a bereits ab 2008 begrenzt werden.
- Die Bauordnungen müssen nach Einschränkungen für energetisch optimierte Maßnahmen überprüft werden.
- Jahresstufenpläne für die jeweiligen Mindestanforderungen an den Heizwärmebedarf in kWh/m²a Wirkungsbereiche
- Mindeststandard Passivhaus im geförderten Mehrfamilienhaus ab 2009, was einem maximalen Heizwärmebedarf nach OIB von 10 kWh/m²a und damit einer Reduktion um 75% gegenüber dem aktuellen Standard entspricht. Bereits seit 1.1.2007 weisen alle geförderten Neubauten von gemeinnützigen Bauträgern in Vorarlberg mindestens Passivhausstandard auf. Und in Wien läuft gerade der Bauträgerwettbewerb "Eurogate" mit 900 Wohneinheiten.
- Mindeststandard Passivhaus im geförderten Einfamilienhaus bis 2012: Durch die schrittweise jährliche Absenkung der Grenzwerte soll bis spätestens 2012 auch im geförderten Einfamilienhaus das Passivhaus Mindeststandard sein. Grundsätzlich sollten aber für Einfamilienhaus und Wohnhausanlage die gleichen Regelungen gelten. Gerade Eigenheime haben im Vergleich zu Wohnungen einerseits weit größere Wohnnutzflächen pro Bewohner, und sind andererseits durch deren Siedlungsstruktur auch für wesentlich höhere CO2-Emissionen durch Verkehr verantwortlich. Aus sozialpolitischer Sicht ist zudem eine mindere Anforderung an Eigenheime gegenüber sozialen Mietwohnungen nicht akzeptabel.
- Die bis 2020 angepeilte thermische Sanierung aller Nachkriegsbauten 1945 - 1980 gemäß Regierungsübereinkommen führt nur diese dann zum vereinbarten EU-Ziel, wenn das optimale Einsparungspotential genutzt wird (im Mittel eine 70%-ige Energieeinsparung). Dies erfordert eine gravierende Neuausrichtung der Wohnbauförderung zur Forcierung thermisch höchsteffizientester Sanierungen, welche bis zum Passivhausstandard reichen müssen. Vorbild ist auch hier Vorarlberg, wo bereits seit 1.1.2007 alle geförderten Altbausanierungen dieser Bauperiode von gemeinnützigen Bauträgern mindestens eine 80%-ige Energieeinsparung aufweisen müssen.
- Der größte Handlungsbedarf besteht aber bei den 718.000 Eigenheimen der Nachkriegsbauten 1945 - 1980. Diese Gebäudegruppe weist mit 6,0 TWh mit Abstand den größten Energieverbrauch auf. Außerdem haben diese Häuser den höchsten Heizwärmebedarf von durchschnittlich 200 kWh/m²a und verursachen damit heute bereits jährliche Heizkosten von 2.000.- bis 3.500.- Euro. Um diese Eigenheime in Zukunft leistbar beheizen zu können, ist eine große Sanierungsoffensive erforderlich, die bis 2020 im Mittel eine 70%-ige Energieeinsparung erzielt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, durch folgende Maßnahmen im Gebäudesektor 70% bis 90% des Energieverbrauchs bis 2020 einzusparen:
- Im Baurecht ist gemäß OIB Richtlinie 6 die Mindestanforderung für Neubauten auf max. 55 kWh/m²a bereits ab 2008 zu begrenzen.
- Bei umfassenden Altbausanierungen soll die Mindestanforderung auf max. 80 kWh/m²a bereits ab 2008 begrenzt werden.
- Die Bauordnungen müssen auf Bestimmungen untersucht werden, die die Durchführung energetisch optimierter Maßnahmen einschränken könnten.
- Passivhausstandard im geförderten Mehrfamilienhaus ab 2009,
- Passivhausstandard im geförderten Einfamilienhaus bis 2012
- Sanierungsoffensive des Landes für die Nachkriegsbauten 1945 - 1980 bis 2020, welche bis zum Passivhausstandard reichen und 70% bis 80% an Energieeinsparung erzielen.
- Sanierungsoffensive des Landes für Eigenheime der "Nachkriegszeit" (1945 - 1980) bis 2020 mit einer Energieeinsparung um durchschnittlich 70%.
Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Renate Pacher (KPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Ernst Gödl (ÖVP)