LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1504/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 12.09.2007, 12:49:07


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Anne Marie Wicher (ÖVP)
Fraktion(en): Grüne, ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer, Franz Voves, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Parkgebühren für Menschen mit Behinderung

Gemäß § 6 Abs. 1 Steiermärkisches Parkgebührengesetz sind Personen, die aufgrund einer starken Gehbehinderung Inhaberinnen eines Ausweises gemäß § 29b StVO sind, von der Entrichtung der Parkgebühr befreit. Bei anderen Beeinträchtigungen (z.B. fehlende Arme, geringe Körpergröße) - die unter Umständen sogar die Bedienung eines Parkautomaten verunmöglichen - besteht jedoch eine Pflicht zur Entrichtung der Parkgebühr. Das Steiermärkische Parkgebührengesetz enthält zwar eine Verordnungsermächtigung an die Gemeinden, weitere Ausnahmen von der Abgabenpflicht zu bestimmen, allerdings wäre eine gesetzliche Regelung zweckmäßiger, die den Begünstigtenkreis bei der Abgabenpflicht generell auf das gesamte Landesgebiet erweitert und so die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert. Die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung verweist in diesem Zusammenhang auf eine in der Steiermark unbefriedigende Rechtslage und darauf, dass etwa die Wiener Parkometerabgabeverordnung einen größeren Begünstigtenkreis bei der Abgabenbefreiung vorsieht.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage im Landtag einzubringen, wonach § 6 Abs. 1 Steiermärkisches Parkgebührengesetz abgeändert wird, um den Personenkreis zu erweitern, der aufgrund einer Behinderung von der Entrichtung der Parkgebühr befreit wird.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Anne Marie Wicher (ÖVP)