LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 20

Im Unterausschuss Kindergarten wurde nach eingehender Beratung mehrheitlich ein Beschluss gefasst, das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden anzustellenden Kindergärtnerinnen/Kindergärtner und Erzieherinnen/Erzieher an Horten zu ändern. Da das Land Steiermark ebenfalls Betreiber von Kindergärten und Horten ist, sollte geprüft werden, inwieweit eine Anpassung des Landesdienstrechtes notwendig erscheint, um auch hier bestmögliche Bedingungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben zufriedenstellend zu sichern.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag einen an die am 27.3.2007 beschlossene Novelle des Gesetzes über das Dienst- und Besoldungsrecht der KindergartenpädagogInnen und ErzieherInnen an Horten der Gemeinden angelehnten Novellierungsentwurf für das Dienstrecht der Kindergärtnerinnen/Kindergärtner und Erzieherinnen/Erzieher an Horten des Landes zur Beschlussfassung vorzulegen.