TOP 5
EZ/OZ 1078/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Infrastruktur
Betreff:
Auflassung der L 356, Kleinsemmeringstraße von km 12,054 bis km 12,210 in einer Länge von 156 m im Gemeindegebiet von Weiz, pol. Bez. Weiz.
zu:
- 1078/1, Auflassung der L 356, Kleinsemmeringstraße von km 12,054 bis km 12,210 in einer Länge von 156 m im Gemeindegebiet von Weiz, pol. Bez. Weiz. (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung vom 13.03.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 356, Kleinsemmeringstraße von km 12,054 bis km 12,210 in einer Länge von 156 m aufgelassen und der Statdgemeinde Weiz übergeben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.