LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 5

EZ/OZ 1078/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Auflassung der L 356, Kleinsemmeringstraße von km 12,054 bis km 12,210 in einer Länge von 156 m im Gemeindegebiet von Weiz, pol. Bez. Weiz.


zu:


  • 1078/1, Auflassung der L 356, Kleinsemmeringstraße von km 12,054 bis km 12,210 in einer Länge von 156 m im Gemeindegebiet von Weiz, pol. Bez. Weiz. (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seiner Sitzung vom 13.03.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gemäß § 8, Abs. 1 Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964 wird die Landesstraße Nr. 356, Kleinsemmeringstraße von km 12,054 bis km 12,210 in einer Länge von 156 m aufge­lassen und der Statdgemeinde Weiz über­geben.
Die gegenständliche Landesstraßenauflassung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.