EZ/OZ: 1425/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 28.06.2007, 12:17:45
Landtagsabgeordnete(r): Karl Petinger (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Verbesserung der Zählregel in Omnibussen
Bereits am 10.5.2005 wurde vom SPÖ-Landtagsklub mit der Einl. Zl. 2218/1 ein Antrag betreffend der Verbesserung der Zählregel in Omnibussen in den Landtag eingebracht. Der Beschlusstext dieses Antrages lautete:
"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung heranzutreten, damit
1. die Zählregel beim Personentransport in Omnibussen geändert wird, sodass in Hinkunft auch Kinder unter 14 Jahren als eine (1) Person gezählt werden und
2. die entsprechenden finanziellen Vorkehrungen für die Umsetzung dieser Verbesserungen beim Schülertransport getroffen werden."
Dieser Antrag wurde der Steiermärkischen Landesregierung zur Abgabe einer Stellungnahme übermittelt, die von ihr am 4.7.2005 mit folgendem Inhalt beschlossen wurde:
"Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat Anfang April 2005 den Entwurf der 26. Novelle zum Kraftfahrgesetz in Begutachtung versandt. Dieser Entwurf schlägt in seinem neu gefassten § 106 vor, die bisherige Zählweise für Kinder unter 14 Jahren (drei Kinder unter 14 Jahren gelten als zwei Personen, Kinder unter 6 Jahren sind nicht zu zählen) abzuschaffen und statt dessen die Zählregel 1:1 einzuführen. Diese Regel soll allerdings nur für Fahrten im Gelegenheitsverkehr gelten. Der Kraftfahrlinienenverkehr würde weiterhin davon ausgenommen bleiben.
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Die Steiermärkische Landesregierung hat zu diesem Gesetzesentwurf mit Schreiben vom 19. Mai 2005 dahingehend Stellung genommen, dass die Änderung der Zählregel begrüßt wird. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte diese Zählregel jedoch nicht nur für Omnibusse im Gelegenheitsverkehr Anwendung finden.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang allerdings auch darauf, dass die Umsetzung dieses Verkehrssicherheitsanliegens in der Praxis beträchtliche Mehrkosten auch für die Gebietskörperschaften im Wege über die Verkehrsverbünde zur Folge haben könnte, da eine beträchtliche Steigerung der Buskapazitäten notwendig wäre, um zu den Schulzeiten das Auslangen zu finden."
Der § 106 des KFG 1967 regelt die Personenbeförderung. Dieser sieht vor, dass drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren nicht zu zählen sind. Eine Novelle dieses Gesetzes, die mit 1.1 2006 in Kraft getreten ist, brachte eine Verbesserung dahingehend, dass die genannte Zählregel nur noch für den Transport der Kinder von und zu einer Schule oder einem Kindergarten angewendet werden darf.
Dennoch erachten die unterzeichneten Abgeordneten diese Einschränkung als zu wenig weitreichend und nicht geeignet, das Unfallrisiko in Schulbussen zu minimieren.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dass
- eine Novelle des KFG 1967 in die Wege geleitet wird, mit der in Zukunft für alle Transportarten beim Personentransport in Omnibussen die Zählregel geändert wird, dass alle Kinder unter 14 Jahren als eine (1) Person gezählt werden und
- die entsprechenden finanziellen Vorkehrungen für die Umsetzung dieser Sicherheitsverbesserungen beim SchülerInnentransport getroffen werden.
Unterschrift(en):
Karl Petinger (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ)