LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1273/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 14.05.2007, 14:44:14


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Einrichtung einer Beratungsstelle Epilepsie

Epilepsie ist die häufigste neurologische Erkrankung. Weltweit sind ca. 1% der Menschen an Epilepsie erkrankt - unabhängig ihres Alters, Geschlechts und ihrer sozialen Herkunft. Für Österreich bedeutet dies eine Anzahl von etwa 80.000 Betroffenen, in der Steiermark über 12.000.

Epilepsie ist eine chronische Erkrankung des zentralen Nervensystems. Das Erscheinungsbild von epileptischen Anfällen ist sehr unterschiedlich von leichten Muskelzuckungen über kurze Bewusstseinsstörungen bis hin zu großen Krampfanfällen. Epilepsien bedürfen der medizinischen Diagnose und Behandlung und sind in der Regel mit Medikamenten gut behandelbar.

Neben den medizinischen Symptomen kommt es häufig auch aufgrund von Unwissenheit und Vorurteilen der Umwelt zu psychischen und sozialen Problemen. Da diese für die Betroffenen oftmals belastender sind, als die Krankheit selbst, ist auch hier Hilfe und Unterstützung nötig.

Die Diagnose Epilepsie trifft die meisten Betroffenen und Angehörigen völlig unvorbereitet und mutet ihnen zu, sich auf viele Aspekte in ihrem Leben neu einzustellen.  Neben den medizinischen Aspekten der Diagnostik und Therapie treten Belastungen und Herausforderungen im psycho-sozialen Bereichen auf, die von den Betroffenen und Angehörigen bewältigt werden müssen.

Derzeit gibt es keine Beratungsstelle für Epilepsie. Vorrangiges Ziel einer solchen Epilepsieberatungsstelle muss es sein, die negativen psychosozialen Folgen, die mit der Krankheit Epilepsie verbunden sind, vorzubeugen, zu mindern oder zu beseitigen. Durch gezielte Beratung können Betroffene und Angehörige dazu ermutigt werden, ein möglichst normales Leben zu führen. Damit wird auch die Lebensqualität der betroffenen Familien erhöht. Durch sachliche Information der Öffentlichkeit sollen Vorurteile gegenüber Menschen mit Epilepsie abgebaut werden und kann ein positives Krankheitsverständnis in der Bevölkerung aufgebaut werden.
Eine Beratungsstelle soll Ansprechpartnerin sein für Epilepsiekranke und deren Angehörige, für Fachleute (Personen aus den Gesundheitsberufen), die mit Betroffenen arbeiten, für Ratsuchende wie LehrerInnen, ErzieherInnen, AusbildnerInnen und ArbeitgeberInnen, sowie für alle, die sich für das Thema Epilepsie interessieren. Die Beratungsstelle soll informieren, beraten und aufklären, sowie Kooperationen mit ÄrztInnen aufbauen.
Die Finanzierung einer solchen Einrichtung könnte anteilig vom Bundessozialamt und dem Land Steiermark erfolgen, eventuell mit Beteilung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, die Einrichtung einer Beratungsstelle für Epilepsie in die Wege zu leiten und dem Landtag über die unternommenen Schritte regelmäßig Bericht zu erstatten.


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne)