LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 3

EZ/OZ 891/16

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Verkehrspolitische Maßnahmen zur Senkung des Feinstaubs.


zu:


EZ/OZ 891/16

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Infrastruktur

Betreff:
Verkehrspolitische Maßnahmen zur Senkung des Feinstaubs


zu:


  • 891/1, Verkehrspolitische Maßnahmen zur Senkung des Feinstaubs (Selbstständiger Antrag)



Der Ausschuss "Infrastruktur" hat in seinen Sitzungen vom 09.01.2007, 13.03.2007, 08.05.2007, 05.06.2007 und 11.09.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.



Zum Antrag der Grünen betreffend Verkehrspolitische Maßnahmen zur Senkung des Feinstaubs liegen seitens der Landesregierung Stellungnahmen vor, die folgendes zum Inhalt haben:

"Im Rahmen des Impulsprogrammes I2 "intelligente Infrastruktur" wurden Forschungsprojekte zum Thema Fahrgemeinschaft durch das BMVIT finanziert\; dies unter dem Hintergrund, das ein Teil der Verkehrszunahme der letzten Jahre auch auf den sinkenden Besetzungsgrad der Fahrzeuge zurückzuführen ist. So sind z.B. im Berufspendlerverkehr 98 % der Mitfahrplätze nicht belegt.
Praktisch alle neuen Mobilitätskonzepte widmen sich dem Thema Fahrgemeinschaften. Die Länder Niederösterreich, Burgenland und Wien haben daher die Verkehrsverbund Ostregion Ges.m.b.H. (VOR) beauftragt, sich dem Thema Fahrgemeinschaften zu widmen und unterstützende Maßnahmen zu ergreifen - daraus entstand die COMPANO Fahrplatzvermittlung, demnächst werden auch weitere Länder (Vorarlberg) sich daran beteiligen.
Als Folgeprojekt aus dem Impulsprogramm I2 wurde seitens des BMVIT das Projekt 123-04p unter dem Projekttitel "Mitfahrgemeinde" zustimmend genehmigt. Dieses Demonstrationsvorhaben hat eine gesamte Laufzeit von 18 Monaten, die Gesamtkosten belaufen sich auf € 476.251,00, auf die Steiermark entfiele dabei ein Betrag von € 101.465,00 der zu 50 % durch das BMVIT gefördert wird.

Das Projekt "Mitfahrgemeinde" - Kampagne zur Fahrplatzvermittlung "COMPANO" wird durch das Land Steiermark unterstützt.

Im Hintergrund des Projektes "Mitfahrgemeinde" steht ein Softwareprogramm, das via Internet aufgerufen werden kann. Das Programm ist rund um die Uhr verfügbar und steht in Kooperation mit Fahrplanauskunftssystemen (ÖBB).

Die österreichweite Fahrplanvermittlung, welche, auch den Mobilitätspreis des VCÖ 2006 erhielt, zeichnet sich durch mehrere Bestandteile aus:
1.     Möglichkeit der Reservierung, Buchung und Stornierung
2.     Darstellung der Alternativen mittels ÖV
3.     Korridorsuchmöglichkeiten
4.     Einheitliche Funktionalität
5.     Einheitliches Marketing

Die Mitfahrgemeinde "COMPANO" ist derzeit im Aufbau begriffen und wird von einer Reihe großer Betriebe, wie Knapp Logistik, WIGEOGIS,  CPC, Solid, der Merkur Versicherung sowie Siemens und darüber hinaus dem Land Steiermark, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer Steiermark getragen. Ziel ist es, Mitfahrgemeinden einen ähnlichen Stellenwert zukommen zu lassen, wie das bereits derzeit in westlichen und nördlichen europäischen Staaten der Fall ist.

Da die Förderung der besseren Nutzung von Kraftfahrzeugen auch zukünftig eine wesentliche Zielrichtung zur Reduktion des Individualverkehrs darstellen wird, ist es geplant auch zukünftig Mitfahrbörsen zu forcieren.

Die übrigen seitens der Abgeordneten vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich des Umweltressorts.

Seitens der zuständigen Abteilung 18 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wird nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

"1. Mitfahrbörse für den Großraum Graz
In der Informationsbroschüre "Feinstaub-Verordnung" 2006/07, die an alle steirischen Haushalte verschickt wurde, wurden sowohl die vom Land Steiermark initiierte Mitfahrbörse www.compano.steiermark.at als auch www.mitfahrboerse.st kommuniziert.

2. Mobilitätsmanagement für den Landesdienst und die KAGES
Die Fachabteilung 18A möchte den Ansatz des Mobilitätsmanagement und damit einen Beitrag des Landes Steiermark zur Verringerung ökologischer, ökonomischer und sozialer Folgen des selbst verursachten Verkehrs - wie zB der alljährlichen Feinstaubproblematik - schrittweise zunächst auf die Abteilung 18 (Verkehr) mit fünf Fachabteilungen (FA 18A bis FA 18E) und anschließend auf die gesamte Landesverwaltung ausweiten.
Als erster Schritt wurde innerhalb der Abteilung 18 eine Erhebung des Verkehrsverhaltens zum Arbeitsweg durchgeführt.
Als nächste Maßnahme fand am 27.März 2007 ein Workshop "Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts für die A18" statt.
Ziel ist es, durch gezielte Informations- und Verbesserungsmaßnahmen im Rad- und Fußverkehr bzw. im öffentlichen Verkehr einen Beitrag zur Verbesserung von Umwelt und Lebensqualität in der Steiermark zu leisten.
Folgende Maßnahmen sind im Mobilitätsmanagement geplant:
* Überprüfung bzw Verbesserung der Radabstellplätze (Überdachung, Beleuchtung, versperrbare       Radabstellplätze, Duschräume und Umkleidemöglichkeiten)
* ÖV-Test-Package für neu eintretende Landesbedienstete
* Änderung des Fahrtkostenzuschusses
* Anreize für Mitarbeiter/Innen (Schnupperticket, Fahrradpackage, Informationen)
* Dienstfahrräder
* ÖV - Erreichbarkeit der Dienststellen des Landes (Briefkopf-Fußzeilen)
* Info-Veranstaltungen für Mitarbeiter/Innen (ÖV, Fitnesscheck, Fahrradservice, Fußgängerverkehr).

Die KAGES, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der A18 fällt, ist in diese Richtung ebenso bereits aktiv, wie zB der "Mobilitätstag" am LKH-Univ. Klinikum Graz am 27. April 2006 zeigte.

3. Mobilitäts-Beratung in Betrieben
Mit der Unterstützung der FA18A und der FA19D fand von Jänner bis März 2006 mit 29 TeilnehmerInnen aus 19 steirischen Betrieben bzw Einrichtungen die Workshopreihe "Optimierte Mobilität" statt.

Während der Workshops wurden mit den TeilnehmerInnen und ExpertInnen die Rahmen-bedingungen für die erfolgreiche Implementierung eines betrieblichen Mobilitätsmanagement Schritt für Schritt erarbeitet und Gruppenarbeiten vertieft. Alle TeilnehmerInnen haben betriebsspezifische Mobilitätserhebungen in ihren Betrieben/Einrichtungen durchgeführt und Maßnahmen geplant oder bereits begonnene Arbeiten vertieft. Als Arbeitsunterlage wurde den TeilnehmerInnen eine im Rahmen des Projektes erarbeitete Vorlage "Betriebliche Mobilitätsanalyse" zur Verfügung gestellt. Es wurde von allen TeilnehmerInnen bestätigt, dass diese Vorlage die systematische Mobilitätsanalyse im Betrieb/in der Einrichtung optimal unterstützt und ein gutes Instrument zur betriebsspezifischen Potenzialanalyse und Maßnahmenplanung ist. Die TeilnehmerInnen waren sich auch darüber einig, dass die Workshopmethode mit den praktischen Arbeiten zwischen den Workshops ein geeignetes Mittel ist, die Mobilitätsverantwortlichen dabei zu unterstützen, ihr betriebliches Mobilitätsmanagement kontinuierlich zu verbessern.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein sehr großer Bedarf an Basisinformationen und an Erfahrungsaustausch besteht. Die TeilnehmerInnen wollen sich untereinander austauschen, aber auch mit VertreterInnen der Verkehrsunternehmen und der Behörden und auch mit Vertretern anderer Betriebe, die bereits erfolgreich ein Mobilitätsmanagement implementiert haben, in Kontakt treten.

Ein weiterer derartiger Workshop ist für 5. Dezember 2007 geplant.

4. Nahverkehrsabgabe - zumindest für Einkaufszentren am Stadtrand
Wenn für die Wirtschaft ein Mehrwert, sprich der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs mit einer S-Bahn im Großraum gegeben ist, ist eine Nahverkehrsabgabe durchaus vorstellbar.

5. Ausbau des Radwegenetzes
Auf Grundlage des Steirischen Radverkehrskonzeptes fördert das Land seit 1989 den Ausbau der Radwege in der Steiermark. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden konnten bisher rd 1.875 km Radwege er­richtet werden. Im Endausbau soll das flächendeckende Radwegenetz in der Steier­mark ca 2.440 km betragen.

Das bestehende und verkehrswirksame Hauptradwegenetz ist heute schon ein be­deutender Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur unseres Bundeslandes, viele Wege im Alltag werden bereits mit dem Fahrrad - zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen und in der Freizeit - zurückgelegt.

Durch den Ausbau von Radwegen wird nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Hebung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen geleistet. Radfahren und Radwandern ist mittlerweile auch zum Fremdenverkehrshit und damit zu einem unverzicht­baren Faktor in der heimischen Fremdenverkehrswirtschaft geworden.

Dass die Radwege auch angenommen werden, liegt vor allem in der radfahr­gerech­ten Ausgestaltung und der Linienwahl. Ohne große Umwege machen zu müssen, werden verkehrsarme Gemeindestraßen, aufgelassene Bahn­trassen, Nebenwege, Feld- und Uferbegleitwege etc in die Trassenführung mitein­bezogen. Dadurch werden nicht nur Eingriffe in die Natur weitestgehend vermieden, sondern auch die Ausbaukosten gering gehalten.

Dass große Aufmerksamkeit auf eine möglichst hohe Sicherheit und Nachhaltigkeit der Rad­verkehrsanlagen gelegt wird, zeigt auch die Unfallstatistik. Im Jahr 1990 waren in der Steiermark 12 getötete Radfahrer zu beklagen, im Jahre 1992 sogar 19 Tote. Trotz starker Zunahme des Rad­verkehrs ist der Rückgang bei den Schwerverletzten und den Toten in den letzten Jahren doch erfreulich. 2006 weist die Statistik sechs getötete Radfahrer aus.

In der Steiermark existieren mittlerweile 66 Landesradwege, die im Internet unter www.verkehr.steiermark.at/radwege zu finden sind. Den Radfahrern stehen mittlerweile ca 1.875 km an fertigen Radwegen in der Steiermark zur Verfügung. In Neuanlagen, Verbesserungen im Wegebestand, Brückenerrichtungen, Grund­ankäufe, Beschilderungen etc wurden bisher insgesamt ca € 70,35 Mio investiert. Von den betroffenen Gemeinden wurden insgesamt ca € 29,1 Mio mitfinanziert. Der Investitionsbedarf für die noch auszubauenden Radwege, die teilweise sehr kostenintensive Abschnitte beinhalten, beträgt rund € 30 Mio.
Die Planung und einheitliche Beschilderung der Radwege wird von der Fachab­teilung 18A (Gesamtverkehr und Projektierung) im Einvernehmen mit den jeweils be­troffenen Gemeinden durchgeführt.

Der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen liegt in der Kompe­tenz der Landesstraßenverwaltung, abseits der Landesstraßen angelegte bzw ge­führte Radverkehrsanlagen liegen im Zuständigkeitsbereich der jeweils betroffenen Gemeinde.

Nach den geltenden Kostentragungsrichtlinien werden die Baukosten einschließlich Grundkosten von der Landesstraßenverwaltung zu 50 % mitfinanziert bzw. gefördert, wenn die weitere Erhaltung der Radweganlage durch die Gemeinde mittels Vertrag sichergestellt ist.

In diesem Zusammenhang darf auch auf das RADschwerpunktjahr 2007 "Rad im Alltag" hingewiesen werden. Für das Schwerpunktjahr 2007 werden neben vielen anderen Maßnahmen und Aktionen über 50 Bauprojekte umgesetzt und finanziert. Die Kosten hiefür belaufen sich auf rd €  2,1 Mio. Da es sich dabei um den 50%-Anteil des Verkehrsressorts an Gemeindekooperationen handelt, ergibt sich letztlich ein Bauvolumen von € 4,2 Mio.

6. Verhandlungen für den Ausbau des Nahverkehrs im Großraum Graz
Zu diesem Punkt darf aus der Broschüre "Bedarf der Steiermark im Verkehrsbereich", die Verkehrslandesrätin Mag.a Kristina Edlinger-Ploder im Zuge eines Gesprächstermins am 16.März 2007 Verkehrsminister Werner Faymann übergab, zitiert werden:

Das S-Bahn-System "Steirertakt" ist Synonym für die Verbesserung des Eisenbahnverkehrs in der gesamten Steiermark. Damit verbunden ist ein dichtes Taktsystem im Regionalverkehr, das auf einem soliden IC-Takt mit den großen steirischen IC-Taktknoten Graz und Bruck an der Mur aufsetzt. Basis dafür ist ein durchgehender 30-Minuten-Takt auf den von Graz führenden Strecken bis Bruck an der Mur, Spielfeld/Straß, Fehring, Deutschlandsberg und Köflach sowie im obersteirischen Ballungsraum zwischen Leoben-Bruck/Mur-Kapfenberg. Zusätzliche Taktverdichtungen in den Hauptverkehrszeiten sollen im Bereich des Großraums Graz (bis Frohnleiten, Leibnitz, Gleisdorf und Lannach) zu einem sehr dichten Angebot mit internationaler S-Bahn-Qualität (15-Minuten-Takt) führen und im Zusammenhang mit Eilzugkursen, nachfrageorientierten Taktzeiten auf den übrigen Eisenbahnstrecken, dem Einsatz von modernen Niederflurfahrzeugen und einer adäquaten Infrastruktur zu einem attraktiven barrierefreien Schienenverkehr in der gesamten Steiermark führen.

Für diese Ausweitung im Personennah- und -regionalverkehr sind im steirischen Schienennetz etliche kleinere und größere Einzelprojekte erforderlich, die vor allem den Ausbau der eingleisigen Eisenbahnstrecken und die Beseitigung von Kapazitätsengpässen betrifft, aber auch auf die Steigerungen im Fern- und Güterverkehr hin zu konzipieren sind. Die vorgenannten Ausbauerfordernisse auf den überregionalen Achsen Koralmbahn, Südbahn, Pyhrn-Schober-Achse und Ostbahn sind integrative Bestandteile zur stufenweisen Realisierung des S-Bahn-Systems in der Steiermark.

Darüber hinaus sollen insbesondere zusätzliche Haltestellen und Nahverkehrsknoten im Bereich Graz, die Verbesserung von bestehenden Bahnhöfen und Haltestellen (mit einheitlichem S-Bahn-Design, zuverlässiger Kundeninformation und attraktiven Bahnumfeld wie Businfrastruktur, P&\;R, Convenience-Store-Lösungen), der Ausbau des Grazer Straßenbahnnetzes und etwaige Streckenverbesserungen im übrigen Netz der Steiermark (Südbahn zwischen Kärnten und St.Michael, Ennstalbahn, Ausseer Bahn, Nebenbahnen und GKB) zu einer Gesamtattraktivierung des Schienenverkehrs beitragen, den Öffentlichen Verkehr dauerhaft zu stärken und zusätzliche Fahrgäste zu lukrieren (im Großraum Graz rund 27.000 neue Fahrgäste pro Tag auf der Eisenbahn - mehr als 80%-ige Steigerung).

Projektdaten:
Stand: Das Angebot wird im Rahmen des Betriebskonzepts "Steirertakt" und auf Basis der vorhandenen Infrastruktur immer weiter verdichtet.

geplanter Vollbetrieb:  sollte etwa zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Koralmbahn sein

Bedarf aus steirischer Sicht:
* Fortführung des ÖBB-Rahmenplans 2005-2010 und Sicherstellung der Finanzierung für die Einzelprojekte im Sinne der Prioritäten und möglichen Teilwirksamkeiten für das S-Bahn-System "Steirertakt" (oberste Priorität: Betriebsausweichen auf der Ostbahn, der Ausbau der Bahnhöfe zwischen Graz und Bruck/Mur sowie zT zweigleisige Ausbaustrecken auf der GKB)
* Sicherstellung der weiteren Planungen mit der Ausrichtung auf das S-Bahn-System
* Verhandlung und Abschluss von Projektverträgen auf der Basis einer 20%-igen Mitfinanzierung des Landes für den Anteil des Nah- und Regionalverkehrs
* Mitfinanzierung des Bundes bei Straßenbahninfrastruktur

7. Reduktion des Schwerverkehrs
Für eventuelle Tonnage- und Durchfahrtsbeschränkungen sind die Bezirkshauptmannschaften bzw der Magistrat Graz zuständig.

Aus Sicht der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation wird bezweifelt, dass das Feinstaubproblem mit der alleinigen Konzentration auf verkehrspolitische Maßnahmen in den Griff zu bekommen sein wird.
Vielmehr sollte versucht werden, durch gezielte Maßnahmen wie beispielsweise im Bereich der Bewusstseinsbildung oder durch punktgenaue Förderungsaktionen die Entstehung von Feinstaub einzudämmen. Insbesondere sollte auch dem Thema Hausbrand mehr Beachtung geschenkt werden.
Für die im selbstständigen Antrag angeführten Maßnahmen liegt seitens der Abteilung 14 keine Zuständigkeit vor, wenngleich Mitfahrbörsen, ein Mobilitätsmanagement für den Landesdienst und die KAGES, Ausbau des Radwegenetzes etc. begrüßt werden.
Hinsichtlich des Punktes "Mobilitäts-Beratung von Betrieben" wird darauf verwiesen, dass die Steirische WirtschaftsförderungsgmbH (SFG) seit Gründung der Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit (WIN) mit Ende 2002 gemeinsam mit der Fachabteilung 19D - Abfall und Stoffflusswirtschaft - des Landes Steiermark und der Wirtschaftskammer als aktiver Partner und Mitträger dieser Initiative eingebunden ist.
Ein Ziel der WIN ist es u.a., steirische Unternehmen bei der Verbesserung ihres Ressourceneinsatzes zu unterstützen. In diesem Rahmen werden auch Beratungen durch kompetente und qualifizierte Experten aus dem WIN-Konsulentenpool zum Schwerpunktthema "Betriebliches Mobilitätsmanagement" angeboten.
Unternehmen, die diese Beratungen in Anspruch nehmen, erhalten hiefür eine Förderung von 50 % der Beratungskosten. Darüber hinaus leistet die WIN Hilfestellung zu diesem Thema mit kostenlosen Workshopreihen und mit zum Download bereitstehenden Checklisten zur "Betrieblichen Mobilitätsanalyse"\; Details sind unter www.win.steiermark.at abrufbar.

Die Fachabteilung 4A - Finanzen und Landeshaushalt teilt in ihrer Stellungnahme vom 30.01.2007 mit, dass durch den bezughabenden Antrag keine Agenden der FA4A berührt werden. Zur Nahverkehrsabgabe merkt die Fachabteilung 4A an, dass diese nach der gegenwärtigen Rechtslage als ausschließliche Gemeindeabgabe konzipiert ist und somit in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeabteilung fällt.

Aufgrund einer Stellungnahme der Wirtschaftskammer Steiermark vom 21.03.2007 wird hinsichtlich der vorgeschlagenen Maßnahme "Schwerverkehr reduzieren" darauf aufmerksam gemacht,  dass Fahrbeschränkungen im Bereich des Schwerverkehrs bereits im § 7 der    IG-L Maßnahmenverordnung des Landes Steiermark ausreichend geregelt sind und es daher keiner weiteren Einschränkungen in diesem Bereich bedarf.

Betreffend die Passage "Mobilitätsmanagement für den Landesdienst und die KAGES" wurden von Seiten der Abteilung 5 Personal bzw. der Steiermärkischen Krankenanstaltengeselleschaft mbH folgende Stellungnahmen abgegeben:

Die Abteilung 5 unterstützt das Programm zur Feinstaubreduzierung in der Steiermark und ist sich der Verantwortung bewusst, dass das Land Steiermark als Dienstgeber entsprechende umweltpolitische Impulse zu setzen hat, um seine Bediensteten zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu bewegen und damit einen Beitrag zur Feinstaubreduktion zu leisten.
Allein von den derzeit 6500 Bediensteten im Landesdienst, die einen Fahrtkostenzuschuss beziehen, pendeln ungefähr 3250 von auswärts (ca. ab 12 Kilometer aufwärts) nach Graz und versehen ihren Dienst in Grazer Dienststellen.

Derzeit wird die Thematik neben dem von der FA 18A gelenkten Projekt "Optimierte Mobilität" auch in intensiven Gesprächsrunden mit der Landespersonalvertretung und dem Betriebsrat der KAGES erörtert und nach probaten Möglichkeiten, wie einer Sonderregelung für Betroffene oder der Sonderförderaktionen außerhalb des Fahrtkostenzuschusses gesucht, um einen entsprechenden Lenkungseffekt zu erreichen.

Mit der Einführung der entgeltlichen Parkraumbewirtschaftung an nahezu allen Standorten hat die Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. ab 1991 bereits erste Schritte hin zu einem umfassenden Mobilitätsmanagement gesetzt. Es kann angenommen werden, dass die Gebühreneinhebung seither viele MitarbeiterInnen zum Umstieg auf kostengünstigere Alternativen (ÖPNV, Fahrrad, Fahrgemeinschaften) veranlasst hat. Genaue Zahlen dazu liegen jedoch nicht vor.
In der Folge lagen weitere Schwerpunkte in der Ist-Erhebung der Verkehrssituation an verkehrstechnisch kritisch gelegenen Standorten wie dem LKH Univ.Klinikum Graz (Mobilitätsstudie TU Graz 2006) und der Landesnervenklinik Sigmund Freud LSF (Verkehrskonzept 2004). Die Maßnahmenvorschläge werden zurzeit geprüft, wobei der KAGes Fokus primär auf einer Verkehrsberuhigung in den Anstaltsgeländen liegt.
Zur Förderung des betriebsinternen fachspezifischen Knowhow im Bereich Mobilität haben die Landeskrankenanstalten LKH-Univ.Klinikum Graz und Mürzzuschlag sowie die Zentraldirektion an der WIN-Workshopreihe "Optimierte Mobilität" 2006 (WIN Wirtschaftsinitiative Nachhaltigkeit des Landes Steiermark) teilgenommen. Eine Weiterentwicklung der dort angedachten Maßnahmen hat bislang aufgrund des Budgetprovisoriums bzw. aufgrund der überaus knappen Mittel nicht stattgefunden.

Trotz der angespannten Budgetsituation konnten dennoch zahlreiche Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, wobei der Schwerpunkt dabei hauptsächlich auf Bewusstseinsbildung der MitarbeiterInnen gelegt wurde:
·   Aktion "Parkplatz gegen GVB-Ticket" 2006 im LKH-Univ.Klinikum Graz: Refundierung von Verbundtickets (2 Zonen) für MitarbeiterInnen bei Rückgabe des Parkplatzes für ein Jahr.
·   Aktion "Mobil in den Tag 2006" im LKH-Univ.Klinikum Graz: Fahrradservice und Frühstückspaket für Radfahrer und Benützer von öffentlichen Verkehrsmitteln
·   Fahrplanänderung Postbuslinie Graz-Fürstenfeld: Auf Initiative des LKH-Univ.Klinikum Graz hat der Verkehrsverbund im Sommerhalbjahr 2007 probeweise einen Direktanschluss in Gleisdorf zur Weiterfahrt nach Fürstenfeld ohne die bisherige Wartezeit von 1 h eingerichtet.
·   Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dienstfahrzeugen im LSF 2006
·   Ankauf von Dienstfahrrädern (2006) und Bau von 2 überdachten Fahrradabstellplätzen (2003 und 2005) für die Zentraldirektion
·   Aktion "Fahrradsservice" 2006 für MitarbeiterInnen der Zentraldirektion
·   Ein Pilotprojekt des LKH Mürzzuschlag zur Förderung von Fahrgemeinschaften hat trotz entsprechender Berücksichtigung bei der Dienstplanerstellung aufgrund zu unterschiedlicher Beginn- und Schlusszeiten nur sehr geringe Erfolge gebracht.

Aufwendungen für aufwändige Mobilitätsanalysen scheinen derzeit nicht möglich, da in den Kernaufgaben der spitalsmäßigen Versorgung der steiermärkischen Bevölkerung bei weitem nicht alle dringend erforderlichen Maßnahmen gesetzt werden können. In Anbetracht der gegebenen Budgetsituation kann die KAGes daher gesundheitspolitische, energiepolitische oder beschäftigungspolitische Aufgaben nur subsidiär nach Erfüllung der Kernaufgaben verfolgen.

Die KAGes sichert jedoch ihr Bestreben zu, auch weiterhin vor allem durch kostenneutrale Einzelmaßnahmen zur unternehmensweiten Bewusstseinsbildung ihrer MitarbeiterInnen beizutragen."

Landeshauptmann Mag. Franz Voves hält in seiner Stellungnahme folgendes fest: "Festzustellen ist, dass der gegenständliche Antrag Angelegenheiten bzw. Maßnahmen im Interesse einer Feinstaubreduktion betrifft, die den Aufgaben "Luftreinhaltung" und/oder "Öffentlicher Verkehr" zugerechnet werden könnten. Zur Geschäftsverteilung unter den Mitgliedern der Landesregierung in den genannten Bereichen ist Folgendes auszuführen:

Die Aufgaben "Luftreinhalterecht, Rechtssachen" sowie "Luftgüteüberwachung" fallen in den Zuständigkeitsbereich von Landesrat Ing. Wegscheider. Es fallen somit alle Maßnahmen zur Feinstaubreduktion, die in Ableitung aus dem Luftreinhalterecht erfolgen, wie z.B. die Erlassung von Fahrverboten, Ausnahmen und Aufhebung von Fahrverboten in den Zuständigkeitsbereich von Landesrat Ing. Wegscheider.
Die Angelegenheiten "Öffentlicher Verkehr, Förderung des öffentlichen Verkehrs, Betriebskonzepte, alternative Verkehrslösungen, Mobilitätsmarketing" fallen in die Ressortzuständigkeit von Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder, womit Maßnahmen, die z.B. zur Bewältigung der durch Fahrverbote erhöhten Belastung bzw. Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs erforderlich sind, in den Zuständigkeitsbereich von Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder fallen.

Unter Zugrundelegung dieser Zuständigkeitsverteilung sind für die im Antrag enthaltenen verkehrspolitischen Maßnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung folgende Zuständigkeiten/Anknüpfungspunkte gegeben:

Mitfahrbörse für den Großraum Graz

Aus Ressortmitteln von Landesrat Ing. Wegscheider wurde eine diesbezügliche Aktion einmalig gefördert\; die Weiterfinanzierung hängt u.a. vom verfügbaren Budget ab.

Mobilitätsmanagement für den Landesdienst

Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder,
hinsichtlich des Fahrkostenzuschusses Landesrat Mag. Hirt

Mobilitätsmanagement für die KAGES

Landesrat Mag. Hirt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die KAGES

Mobilitäts-Beratung in Betrieben

Aus Ressortmitteln von Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder wurde eine diesbezügliche Aktion einmalig gefördert\; die Weiterfinanzierung hängt u.a. vom verfügbaren Budget ab.

Nahverkehrsabgabe, zumindest für Einkaufszentren am Stadtrand


Die Ausschreibung der sogen. "Verkehrs-anschlussabgabe", eine Gemeindeabgabe, fällt auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden.

Ausbau des Radwegenetzes

Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder

Verhandlungen für den Ausbau des Nahverkehrs im Großraum Graz


Landesrätin Mag. Edlinger-Ploder

Reduktion des Schwerverkehrs"

Landesrat Ing. Wegscheider



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Infrastruktur zum Antrag, Einl.Zahl 891/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Hagenauer und Mag. Zitz, betreffend Verkehrspolitische Maßnahmen zur Senkung des Feinstaubs, wird zur Kenntnis genommen.