LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1278/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 10.05.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA11A-02-16/2007-53
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Zum Beschluss Nr. 423 des Landtages Steiermark vom 12. Dezember 2006 über den Antrag der Abgeordneten Gross, Mag. Lackner, Mag. Dr. Schröck, Ing. Schmid, Prutsch, Gessl-Ranftl und Prattes, betreffend Krankenversicherung für SozialhilfeempfängerInnen.

Der Landtag Steiermark hat in seiner 15. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 12. Dezember 2006 folgenden Beschluss Nr. 423 gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Begründung an die Bundesregierung herantreten und diese zu ersuchen, dahingehend eine bundesrechtliche Änderung vorzunehmen, dass SozialhilfeempfängerInnen analog den Regelungen für AsylwerberInnen in der Grundversorgung bzw. für Konventionsflüchtlinge in der Krankenversicherung mit einem billigeren Tarif ohne Wartezeit versichert werden."

Dieser Antrag wurde wie folgt begründet:
Um SozialhilfeempfängerInnen nicht zu PatientInnen zweiter Klasse zu degradieren, sollen auch sie in das E-card-System einbezogen werden. Diese Möglichkeit besteht zwar bereits, allerdings nur auf dem Papier. Sie ist deshalb nur vordergründig als eine positive Problemlösung anzusehen, denn die Realität zeigt ein anderes Bild.

Faktum ist nämlich, dass die Einbeziehung der SozialhilfeempfängerInnen nichts weiter als bloße Kosmetik sein wird, denn sie werden auch in Zukunft nicht über die Krankenversicherung Leistungen in Anspruch nehmen können. Nach wie vor werden SozialhilfeempfängerInnen damit im Bedarfsfall beim Magistrat bzw. in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft um Krankenhilfe ansuchen müssen. Wobei festzuhalten ist, dass sich die Krankenhilfe im Rahmen der Sozialhilfe nur auf die medizinisch notwendige Behandlung erstreckt. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass für den Vollzug ein nicht gerade geringer Verwaltungsaufwand anfällt.

Diese Schlechterstellung der SozialhilfeempfängerInnen ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, da AsylwerberInnen in der Grundversorgung bzw. Konventionsflüchtlinge mit einem geringem monatlichen Versicherungstarif sehr wohl in der Krankenversicherung ohne Wartezeit sozialversichert sind.

Um zu verhindern, dass SozialhilfeempfängerInnen trotz Einführung der E-card weiter PatientInnen zweiter Klasse sind sowie um erhebliche Kosten beim Vollzug zu ersparen, wäre es daher dringend notwendig, dass SozialhilfeempfängerInnen mit einem Tarif analog der Regelungen für AsylwerberInnen in der Grundversorgung bzw. Konventionsflüchtlinge in der Krankenversicherung mit einem billigeren Tarif ohne Wartezeit versichert werden.

Hiezu wird seitens der Fachabteilung 11A zur Information mitgeteilt, dass das Thema "Einbeziehung von SozialhilfeempfängerInnen in die Krankenversicherung" Eingang in das Regierungsprogramm der Bundesregierung gefunden hat. Das Thema Krankenversicherung für SozialhilfeempfängerInnen ist weiters Besprechungspunkt in der vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe "Bedarfsorientierte Mindestsicherung". Standpunkt der Ländervertreter in dieser Gruppe ist der, dass für SozialhilfeempfängerInnen im Bereich der Krankenversicherung der gleiche Tarif gelten muss, wie für Ausgleichszulagenbezieher. Das heißt, dass für SozialhilfeempfängerInnen ein Beitrag in der Höhe von 4,95% von € 726,-- zu leisten wäre.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Mai 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 423 des Landtages Steiermark vom 12. Dezember 2006 über den Antrag der Abgeordneten Gross, Mag. Lackner, Mag. Dr. Schröck, Ing. Schmid, Prutsch, Gessl-Ranftl und Prattes, betreffend Krankenversicherung für SozialhilfeempfängerInnen, wird zur Kenntnis genommen.