LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1290/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.05.2007, 11:41:18


Landtagsabgeordnete(r): Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)
Fraktion(en): Grüne, SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Befassung der Landeshauptleutekonferenz mit dem Recht auf Gesundheit bei Mobilfunkanlagen

Das Telekommunikationsgesetz 1997 regelt den Gesundheitsschutz bei Mobilfunkanlagen völlig unzureichend. Einseitig wurde den Interessen der Unternehmen entsprochen, die Interessen der von der Strahlung betroffenen Bevölkerung blieben ungehört und unberücksichtigt. Seither gibt es auf Gemeinde- und Länderebene zahlreiche Initiativen, die ihr Recht auf Gesundheit einfordern. Einzelne Bundesländer haben auf gesetzlichem Wege versucht, AnrainerInnenrechte zu verankern und raumordnungsrechtliche oder baugesetzliche Bestimmungen zu erlassen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Länder haben sich jedoch als beschränkt erwiesen, da Aspekte der Gesundheit landesgesetzlich nicht geregelt werden dürfen, sondern der Kompetenz des Bundesgesetzgebers vorbehalten sind. Die Bevölkerung erwartet sich vor Ort und bürgerInnennah von den Bundesländern und Gemeinden jedoch, dass sie das Gemeinwohl und nicht die einseitigen Interessen der Unternehmen vertreten. Um dem bundesgesetzlichen Regelungsdefizit entgegenzutreten und die BürgerInnen in ihrem Recht auf Gesundheit zu unterstützen, soll zu diesem Zwecke die Landeshauptleutekonferenz mit dem Thema befasst werden, um einen entsprechenden Druck auf die Bundesregierung auszuüben. 

Die fehlende Parteistellung zur Wahrung des Gesundheitsschutzes bei den Bewilligungsverfahren von Mobilfunksendern kommt angesichts zahlreicher warnender Stimmen aus dem Bereich der Biomedizin einer "Enteignung des Menschenrechts auf Gesundheit" gleich (Univ. Prof. Dr. F. Kerschner, Institut für Umweltrecht, Universität Linz). Auf Grund dieser Missachtung von BürgerInnenrechten ist derzeit beim VGH eine Verfassungsklage gegen das Telekommunikationsgesetz 1997 anhängig. Der Ausgang dieses Verfahrens sollte nicht abgewartet werden. In Verantwortung gegenüber betroffenen BürgerInnen soll eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes umgehend gestartet werden. Ebenfalls unzufriedenstellend ist  die Situation in bezug auf die geltenden Normen für Grenzwerte, da die Fachwissenschaft sich nicht über jene Strahlungsgrenzwerte einigen kann, die unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitsspielräume einen ausreichend vorbeugenden Gesundheitsschutz der Nachbarn von Mobilfunkanlagen sicherstellen. Die in Österreich geltenden Grenzwerte liegen zum Teil weit über jenen anderer Staaten und haben keinen gesetzlich verpflichtenden Charakter. Obwohl bereits Studien vorliegen, die  gesundheitliche Beeinträchtigungen von Menschen mit Daueraufenthalt im Umfeld von Mobilfunksendern belegen - siehe dazu die Publikationen des Salzburger Landessanitätsdirektors Dr. Oberfeld  - wird der wissenschaftliche Streit um die Grenzwerte noch lange weitergehen. Daher muss im Nationalrat eine entsprechende Grenzwertsetzung zum vorbeugenden Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung in einem eigenen Gesetz verbindlich sichergestellt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Landeshauptleutekonferenz die Herbeiführung  einer Gesetzesinitiative zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes 1997 und einer Gesetzesinitiative über nichtionisierende Strahlung voranzutreiben, um das Recht auf Gesundheit für die von Mobilfunkanlagen betroffene Bevölkerung zu gewährleisten. 


Unterschrift(en):
Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Edith Zitz (Grüne), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)