LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1161/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 20.03.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.V07-1900/2007-81
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabellen 1 bis 5, Budgetvereinbarung 2007/2008, Übersichten, Ordentlicher Haushalt, Außerordentlicher Haushalt, Systemisierungsplan der KFZ, Nachweise, Untervoranschläge, Wirtschaftspläne, Stellenplan 2007/2008, Erläuterungen

Betreff:
Landesvoranschläge samt Systemisierungsplan der Kraftfahrzeuge und Dienstpostenplan für die Jahre 2007 und 2008 einschließlich Budgetvereinbarung 2007/2008.

I. Entwurf zu den Landesvoranschlägen 2007 und 2008
 

A. Ausgangslage

1. Österreichischer Stabilitätspakt 2005
Mit Beschluss Nr. 210 vom 20.6.2006 des Landtages Steiermark, GZ.: FA4A-24 EU 26/462-2006 und Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.7.2006, FA4A-24 EU 26/474-2006 und FA8A-82 Ka1/44-2006 wurden die formalen Voraussetzungen für den Beitritt des Landes Steiermark zum Österreichischen Stabilitätspakt 2005 geschaffen.

Auf Basis des am 14.7.2006 unterfertigten Österreichischen Stabilitätspaktes 2005 hat das Land Steiermark daher Stabilitätsbeiträge für das Jahr 2007 in der Höhe von € 261,7 Mio. und für das Jahr 2008 in Höhe von € 285,1 Mio. zu erbringen.

2. Budgetziele
Nach den durch die Steiermärkische Landesregierung in der Budgetklausur vom 28.11.2005 festgelegten Budgetzielen soll bis 2009 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden und die Obergrenze der Gesamtverschuldung maximal 130% des Gesamtschuldenstandes 2005 (das sind rd. € 1.446,4 Mio.) betragen.

Unter Berücksichtigung des veranschlagten Abganges 2006 von rd. € 161,5 Mio. ergibt sich für die Jahre 2007 und 2008 eine mögliche Neuverschuldung von insgesamt rd. € 172,3 Mio.

Im Zuge der Budgetverhandlungen 2006 wurde das Ziel vereinbart, die Landesvoranschläge 2007 und 2008 so zu gestalten, dass unter Berücksichtigung einer maastricht-unwirksamen Finanzierung der Steiermärkischen Krankenanstalten GesmbH die für das Land Steiermark als Stabilitätsbeitrag vorgeschriebenen Maastricht-Überschüsse (2007 rd. € 261,7 Mio. und 2008 rd. € 285,1 Mio.) erzielt werden können.

Anlässlich der Budgetklausur vom 19.6.2006 wurde daher der globale Rahmen für den Gesamt-Nettoaufwand 2007 einvernehmlich mit € 105 Mio. festgelegt.
Daraus resultierend ergibt sich für das Jahr 2008 eine mögliche Neuverschuldung von € 67,3 Mio.


B. Budgetprovisorium 1.1.2007 bis 30.4.2007

Im Zuge der Regierungsverhandlungen im Jahr 2006 konnte auf politischer Ebene keine Einigung über das Budget 2007 erzielt werden.
Zum Zwecke von Verhandlungen eines Doppelbudgets 2007 und 2008 sowie hinsichtlich einer gemeinsamen Strategie für die ESTAG wurde daher mit Regierungsbeschluss vom 13.11.2006, GZ.: FA4A-21.V07-1900/2006-38 und Landtagsbeschluss Nr. 424 vom 12.12.2006 ein Budgetprovisorium für den Zeitraum vom 1.1.2007 bis 30.4.2007 genehmigt.


C. Voranschlagsentwurf für die Jahre 2007 und 2008

Gemäß Punkt 15 des Arbeitsübereinkommens für die laufende Legislaturperiode "soll der jeweilige Landesvoranschlag einvernehmlich dem Landtag zugemittelt werden".

Ausgehend vom Entwurf des Landesfinanzreferenten 2007 vom 23.10.2006 wurden die vom Budgetausschuss einvernehmlich modifizierten Regeln der Budgeterstellung 2007/2008 zugrunde gelegt.

Nach den auf dieser Grundlage stattgefundenen Verhandlungen in den Budgetausschusssitzungen wurde nachstehendes Ergebnis erzielt:


1. Maßnahmen zur Haushaltsverbesserung
Entnahme aus der Rücklage "Wohnbauförderung"
Für das Doppelbudget 2007/2008 können auf Grund von Mehreinnahmen durch vorzeitige begünstigte Rückzahlungen von Landesdarlehen oder freiwillige vorzeitige Tilgungen von Wohnbauförderungen, laut Rechnungsabschluss 2006, aus der Rücklage "Wohnbauförderung nach dem Wohnbauförderungsgesetz" einmalig € 111.234.000,-- zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 im Zuge des Budgetbeschlusses für die Jahre 2007/2008 vorgenommen wird und die darin erwähnten Finanzmittel, einschließlich jener, die durch Maßnahmen aus der Budgetvereinbarung 2006 der Wohnbauförderung entnommen wurden, aus dem Landeshaushalt zusätzlich rückgeführt werden.
Es wird zugesichert, dass es in den Bereichen Neubau, Wohnhaussanierung, ökologische Maßnahmen und Klimaschutzziele im Rahmen der Wohnbauförderung zu keinen Kürzungen bzw. Einschränkungen in Folge der Verwendung der oben genannten Mittel aus der Wohnbaurücklage zur Budgeterstellung 2007/2008 kommen wird.

Finanzierung der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH. (KAGes)
Gleich wie bei den Ordensspitälern wird für die notwendige Deckung des Betriebsabganges der KAGes ein Finanzierungsvertrag für die Jahre 2007 - 2011 abgeschlossen, wobei der Valorisierungsfaktor über den jährlichen


Personalkostensteigerungen des Landes (das sind die Abschlüsse zwischen Gewerkschaft öffentlicher Dienst und dem Land Steiermark vermehrt um 1,2 %) höchstens jedoch bei 4% liegt. Für die Jahre 2007 und 2008 werden Zuschüsse in Form eines Darlehens von € 302.000.000,--(2007) und € 335.000.000,--(2008) gewährt. Damit können gemeinsam mit den in der KAGes vorhandenen Rücklagen in der Höhe von € 74.500.000,-- laufende Investitionen bzw. Ersatzinvestitionen für die Jahre 2007 und 2008 bedeckt werden.
Die Grundstücksübertragungen an die KAGes sind so rasch als möglich umzusetzen. Daraus kann sich bei genauer Prüfung ein Sale-and-Lease-back-Modell ergeben, wenn die KAGes diese noch zu bewertenden Grundstücke einer 100%eigenen Tochter verkauft und zurückmietet. Durch dieses Modell ist für das Land Steiermark budgetwirksam ein Betrag von € 111.234.000,-- zu lukrieren, sodass der Darlehensbetrag um diese Summe reduziert werden kann.


2. Ergebnis 2007 und 2008


siehe Tabelle 1)

Die Landesregierung soll ermächtigt werden, zur Bedeckung der Gebarungsabgänge 2007 und 2008 Kredit- und Finanzoperationen vorzunehmen.


siehe Tabelle 2)

Die nach dem Österreichischen Stabilitätspakt 2005 zu erbringenden Stabilitätsbeiträge von rd. € 261,7 Mio. und für das Jahr 2008 in Höhe von rd. € 285,1 Mio. werden daher für das Jahr 2007 um rd. € 87,5 Mio. und für das Jahr 2008 um rd. € 85,9 Mio. unterschritten.


3. Strukturmaßnahmen

a.) Budgetkonsolidierungsmaßnahmen und stabilitätsorientierte Budgetpolitik
Zur Umsetzung der vereinbarten Budgetziele in dieser Legislaturperiode wird vereinbart, dass jedes Regierungsmitglied bis Ende 2007 die in seinem Zuständigkeitsbereich gelegenen Pflichtausgaben dahingehend überprüft, inwieweit strukturelle Ausgabeneinsparungen möglich sind und Einnahmen erhöht werden können.
Die Ergebnisse sollen Grundlage für weitere Verbesserungsmaßnahmen für die künftigen Haushaltsjahre sein. Erforderliche begleitende Gesetzesnovellierungen sind dem Landtag Steiermark rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen.
Weiters ist danach zu trachten, Entscheidungen über allfällige weitere Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre im Hinblick auf die noch erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen auf die Finanzierbarkeit hin zu überprüfen. Eine Beschlussfassung in der Landesregierung und im Landtag Steiermark ist nur nach den Gesichtspunkten der kostengünstigsten Planung und nach tatsächlichen Finanzierungserfordernissen zu fällen.

Verhandlungen mit dem Bund über eine finanzielle Beteiligung des Landes Steiermark an einzelnen Vorhaben und Maßnahmen aus dem Regierungsprogramm des Bundes sind angesichts der schwierigen Budgetsituation mit dem Ziel zu führen, dass eine finanzielle Mehrbelastung des Landes ausgeschlossen ist.

b) Verwaltungsreform
Zur Erzielung von nachhaltigen Einsparungen bei den Ausgaben der öffentlichen Verwaltung wird eine Aufgaben- und Strukturreform vereinbart.

c) Evaluierung der Sozialgesetze und der Wohnbauförderung
Die beiden zuständigen Regierungsmitglieder werden einerseits die Sozialgesetze und andererseits die Wohnbauförderung des Landes Steiermark in Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit hin überprüfen.

D. Anforderungen an künftige Budgets

Wie vorhin dargestellt konnten die für die Landesvoranschläge 2007 und 2008 festgelegten Ziele letztlich nur durch einmalige Maßnahmen im Gesamtausmaß von insgesamt rd. € 222 Mio. in den Bereichen Wohnbauförderung und KAGes-Finanzierung sowie durch enorme einnahmenseitige Verbesserungsmaßnahmen in Höhe von rd. 118,8 Mio. für 2007 und rd. 147,2 Mio. für 2008 erreicht werden. Diese einnahmenseitigen Verbesserungen betreffen:


Tabelle 3)


Unter Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen an die künftigen Budgets wie bspw. in den Bereichen Krankenanstalten, Sozialwesen, Wohnbau, Straßenbau etc. müssen daher alle Anstrengungen unternommen werden, um das vereinbarte Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes ab 2009 zu ermöglichen.
Insbesondere wird im Hinblick auf die bevorstehenden Finanzausgleichsverhandlungen eine Verbesserung der Finanzausstattung der Länder anzustreben sein.

E. Beschlüsse des Landtages zum Entwurf der Landesvoranschläge 2007 und 2008

Neben der Genehmigung der Schlusssummen der ordentlichen und außerordentlichen Haushalte und der Bedeckung der Gebarungsabgänge wurden die notwendigen Anpassungen betreffend die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vorgenommen. Darüber hinaus sollen folgende Änderungen bzw. Ergänzungen beschlossen werden:

1. Punkt 11 - Sperre des 6. Kreditsechstels (Neufassung):

Das 6. Kreditsechstel der nach der finanzwirtschaftlichen Gliederung (6. Dekade des Ansatzes) mit den Kennziffern 5 und 7 bezeichneten Ausgaben sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt bleibt für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 gesperrt.
Diese Sperre ist über einen vom Landesfinanzreferenten eingebrachten Antrag aufzuheben, wenn die Meldung des Bundes über die Ertragsanteile das Einlangen der Mittel mindestens in der budgetierten Höhe erwarten lässt.

2. Punkt 12 - Inanspruchnahme von Mitteln für Repräsentationen und Öffentlichkeitsarbeit (Neu):

Die Inanspruchnahme der in den Unterabschnitten 011 "Repräsentation" bei der VSt. 1/011049-7232 und 021 "Information und Dokumentation" bei der VSt. 1/021959-7281 ausgewiesenen Mittel hat durch die von den Fraktionen der Landesbuchhaltung bekannt zu gebenden Ressorts und Abteilungen bis zur Höhe der jeweils festzulegenden Betragsgrenzen zu erfolgen.


3. Der Punkt 13 (bisher Pkt. 12) "Deckungsbestimmungen" wird wie folgt ergänzt:
 
Eine Umschichtung eingesparter Kredite bei den Voranschlagsstellen 1/030008-4571 "Druckkosten" und 1/030008-4572 "OSD-Card-Herstellungs-kosten" im Untervoranschlag "Bezirkshauptmannschaften" zugunsten anderer Zwecke ist ausgeschlossen.

F. Erläuterungen

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat nach den Budgetrichtlinien auch für die Landesvoranschläge 2007 und 2008 die Ausarbeitung der Erläuterungen durch die zuständigen Abteilungen zu erfolgen.

In den Erläuterungen sind von den zuständigen Abteilungen die Ergebnisse der Budgetverhandlungen zu berücksichtigen und diese sodann von der Finanzabteilung in unveränderter Form als Beilage zu den Landesvoranschlägen 2007 und 2008 dem Landtag Steiermark vorzulegen.
Die Übersendung an die Fachabteilung 4A hat daher rechtzeitig für die Einbringung in den Landtag Steiermark bis längstens 22.3.2007, 8.00 Uhr, ausnahmslos per E-Mail (fa4a-hh@stmk.gv.at) in Form von Word-Dokumenten zu erfolgen.


G. Dienstpostenplan und Systemisierungsplan für Kraftfahrzeuge

Die Regierungsvorlage betreffend die Dienstpostenpläne 2007/2008 wird der Steiermärkischen Landesregierung direkt von der Abteilung 5 - Personal zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die von der Abteilung 2 - Präsidialangelegenheiten und Zentrale Dienste erstellten Systemisierungspläne für Kraftfahrzeuge sind im gegenständlichen Sitzungsantrag zum Voranschlagsentwurf 2007 und 2008 integriert.



II. Mittelfristiger Finanz- und Budgetplan 2007/2010

Gemäß Art. 7 (3) des Österreichischen Stabilitätspaktes 2005 haben "Bund und Länder (einschließlich Wien) ihre aktuellen Planungen für die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung einschließlich einer Sensitivitätsanalyse, die Länder (einschließlich Wien) eine Darstellung der Personalstände und Aktivitätsausgaben der vergangenen drei Jahre und des laufenden Jahres jährlich dem österreichischen Koordinationskomitee bis jeweils 31. Juli zu berichten. Über die mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung von Gemeinden ist dem Landeskoordinationskomitee bis jeweils 31. Juli zu berichten. Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern haben gleichzeitig auch dem österreichischen Koordinationskomitee zu berichten."

In der Budgetklausur am 28.11.2005 haben die Regierungsparteien den Budgetfahrplan für die Jahre 2006 - 2010 festgelegt. Demnach soll spätestens im Jahre 2009 ein ausgeglichenes Budget erreicht und der Schuldenstand mit 130 % auf Basis des Rechnungsabschlusses 2005 eingefroren werden.

Auf Basis dieser Erfordernisse und Festlegungen wird daher ein entsprechender Mittelfristiger Finanz- und Budgetplan 2007 / 2010 vorzubereiten und der Landesregierung sowie dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorzulegen sein.


III. Schlussbemerkungen


Diesem Sitzungsantrag ist eine Regierungsvorlage betreffend die Beschlussfassung über die Landesvoranschläge 2007und 2008 gemäß § 15 Abs. 2 des Landesverfassungsgesetzes einschließlich Budgetvereinbarung 2007/2008 beigeschlossen.
Die Landesvoranschläge 2007 und 2008 samt Dienstpostenpläne und Systemisierungspläne für Kraftfahrzeuge sowie die Budgetvereinbarung 2007/2008 sollen mit Beschluss des Landtages Steiermark genehmigt werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


1. Die Voranschläge des Landes Steiermark für die Jahre 2007 und 2008 (Anlage 1) werden mit folgenden Schlusssummen genehmigt:


Tabelle 4)



Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Bedeckung der Gebarungsabgänge 2007 und 2008 Kredit- und Finanzoperationen vorzunehmen.


Tabelle 5)


2. Die Dienstpostenpläne 2007 und 2008 (Anlage 2) sowie die im Allgemeinen Teil der Dienstpostenpläne festgelegten Grundsätze hiezu werden genehmigt.



3. Die Systemisierungspläne der Kraftfahrzeuge 2007 und 2008 (Anlage 1) und die im Allgemeinen Teil der Systemisierungspläne festgelegten Grundsätze hiezu werden genehmigt.


4. Die Inanspruchnahme der Kredite des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes kann in 2-Monats-Abschnitten bis zur Höhe von je einem Sechstel des Jahreskredites erfolgen. Ausgenommen davon sind Ausgaben zu deren Leistung das Land zu bestimmten Terminen verpflichtet ist.


5. Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, im Rahmen der Wirtschaftsförderung für Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsplatzbeschaffung in der Steiermark über- und außerplanmäßige Kredite im außerordentlichen Haushalt bereitzustellen.
Zur Finanzierung solcher über- und außerplanmäßiger Ausgaben wird die Landesregierung ermächtigt, Kreditoperationen im In- und Ausland bis zur Höhe von jeweils 1 % des Gesamtausgabevolumens der Landesvoranschläge 2007 und 2008 vorzunehmen.


6. Eine Vorfinanzierung von EU-Mitteln ist nur im Rahmen der allgemein anerkannten und von den maßgeblichen Stellen auf EU-, Bundes- und Landesebene genehmigten Regelungen im unbedingt notwendigen Ausmaß möglich. Die dazu erforderlichen zusätzlichen Landesmittel sind jeweils durch Gebührstellungen der entsprechenden EU-Mittel auf der Einnahmenseite auszugleichen.

Darüber hinaus gilt:

Für alle während eines Jahres erfolgten EU-Kofinanzierungen ist von den lt. Programmplanungsdokumenten zuständigen Stellen der Steiermärkischen Landesregierung zeitgerecht für die Rechnungsabschlussarbeiten zu berichten.
Für alle EU-Kofinanzierungsmaßnahmen ist die Kontrolle des Landesrechnungshofes vorzubehalten.
Alle übrigen für die Abwicklung von Zahlungen geltenden Regelungen sind einzuhalten.


7. Im Zusammenhang mit der finanziellen Abwicklung der Aufwendungen für das Steiermark-Büro in Brüssel wird zur Vermeidung eines unnötigen Verwaltungsaufwandes verfügt, dass im Rahmen der gegebenen Zuständigkeiten für den Personalaufwand (Abteilung 5) und den gesamten übrigen Aufwand (Abteilung 1 - Landesamtsdirektion (Präsidium) Vorschusszahlungen gegen nachträgliche Abrechnung und detaillierte Kreditbelastung geleistet werden können.



8. Im Sinne eines Beitrages zur Verbesserung des Maastricht-Ergebnisses gelten für sämtliche Investitionsprojekte im Beteiligungsbereich folgende Grundsätze:

Es ist anzustreben, die unabdingbar notwendigen Kosten durch den zumutbaren Einsatz von Eigenmitteln der Gesellschaft zu decken sowie durch die wirtschaftlich vertretbare Aufnahme von Fremdmitteln zu verringern.

Die Zuwendung der Landesmittel soll nach Möglichkeit in Form von Beteiligungen oder Darlehensgewährungen erfolgen, sodass diesbezügliche Ausgaben für das Maastricht-Defizit unwirksam sind.


9. Falls während der Haushaltsjahre 2007 und 2008 ein unabweisbarer Mehraufwand bei den Sachausgaben anfällt, der zu einem höheren Abgang in der ordentlichen Gebarung führen sollte und für dessen Bedeckung Mehreinnahmen oder Ausgabenersparungen nicht zur Verfügung stehen, ist dieser Mehraufwand durch Ausgabenrückstellungen in der ordentlichen Gebarung zu bedecken.

Die Ausgabenrückstellungen sind über Vorschlag des Landesfinanzreferenten von der Steiermärkischen Landesregierung festzusetzen. Darüber ist dem Landtag Steiermark unverzüglich zu berichten.


10. Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, gegen nachträgliche Berichterstattung an den Landtag Steiermark Ausfallsbürgschaften im Rahmen des Steiermärkischen Wirtschaftsförderungsgesetzes, weiters für Darlehen und Kredite, die an Gesellschaften gewährt werden, an denen das Land Steiermark beteiligt ist, sowie Ausfallsbürgschaften für sonstige Investitionskredite im Ausmaß bis zu jeweils 15 Millionen Euro, für letztere jedoch im Einzelfall aus diesem Betrag nicht über 750.000 Euro der Landesvoranschläge 2007 und 2008, zu übernehmen.


11. Das 6. Kreditsechstel der nach der finanzwirtschaftlichen Gliederung (6. Dekade des Ansatzes) mit den Kennziffern 5 und 7 bezeichneten Ausgaben sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt bleibt für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 gesperrt.
Diese Sperre ist über einen vom Landesfinanzreferenten eingebrachten Antrag aufzuheben, wenn die Meldung des Bundes über die Ertragsanteile das Einlangen der Mittel mindestens in der budgetierten Höhe erwarten lässt.


12. Die Inanspruchnahme der in den Unterabschnitten 011 "Repräsentation" bei der VSt. 1/011049-7232 und 021 "Information und Dokumentation" bei der VSt. 1/021959-7281 ausgewiesenen Mittel hat durch die von den Fraktionen der Landesbuchhaltung bekannt zu gebenden Ressorts und Abteilungen bis zur Höhe der jeweils festzulegenden Betragsgrenzen zu erfolgen.


13. Deckungsbestimmungen:

Die Bedeckung überplanmäßiger oder außerplanmäßiger Ermessensausgaben durch Einsparungen bei Pflichtausgaben im Rahmen von Beschlüssen gemäß § 32 Abs. 2 L-VG 1960 ist unzulässig.

Als Gebarungszweig gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 gilt der im Rahmen der funktionellen Gliederung nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung durch dreistellig ausgezeichnete Überschriften bestimmte Haushaltsunterabschnitt.

Für alle Haushaltsunterabschnitte wird generell die gegenseitige Deckungsfähigkeit nach Maßgabe folgender Regelung festgelegt:

a) Die gegenseitige Deckungsfähigkeit bezieht sich immer nur auf Voranschlagsstellen mit dem gleichen Bewirtschafter.
b) Überschreitungen von Ermessensausgaben zu Lasten von Pflichtausgaben, sowie von maastricht-wirksamen Ausgaben zu Lasten von maastricht-unwirksamen Ausgaben sind unzulässig.
c) Überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgaben gelten nach Maßgabe von Mehreinnahmen, die mit dieser Ausgabe in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, als genehmigt.

Für die aus der Landes-Rundfunkabgabe dotierten Deckungskredite gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß der Zweckwidmung nach dem Steiermärkischen Rundfunkabgabegesetz über den Gesamtbereich des zuständigen Regierungsmitgliedes.

Für den Bereich der Landeswohnbauförderung im Abschnitt 48 wird genehmigt, dass alle Ansätze über den Gesamtbereich des jeweils zuständigen Regierungsmitgliedes gegenseitig deckungsfähig sind.

Eine Umschichtung eingesparter Kredite bei den Voranschlagsstellen 1/030008-4571 "Druckkosten" und 1/030008-4572 "OSD-Card-Herstellungskosten" im Untervoranschlag "Bezirkshauptmannschaften" zugunsten anderer Zwecke ist ausgeschlossen.

Die Ansätze innerhalb der Sammelnachweise Nr. 1a "Personalaufwand der allgemeinen Verwaltung, der Anstalten und betriebsähnlichen Einrichtungen" und Nr. 3 "Reise- und Übersiedlungsgebühren" sowie Nr. 4 "Schuldendienst" sind gegenseitig deckungsfähig.

Soweit für Ausgaben auf Grund bestehender gesetzlicher oder rechtsverbindlicher Regelungen Einnahmen heranzuziehen sind, kann der Ausgabenvollzug nach Maßgabe der tatsächlich eingelangten Einnahmen erfolgen.

Bei Finanzierungskonkurrenzen darf der Landesanteil erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die anderen Finanzierungsbeiträge nachweislich tatsächlich eingegangen oder rechtsverbindlich zugesichert worden sind.



14. Die Eröffnung neuer Ausgabe-Voranschlagsstellen darf nur im Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferat erfolgen, das für die richtige Eingliederung nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung zu sorgen hat.
Die Eröffnung neuer Einnahme-Voranschlagsstellen kann durch die Steiermärkische Landesbuchhaltung unter Berücksichtigung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erfolgen.


15. Im Sinne des § 15 Abs. 1 Z. 7 der VRV i.d.g.F. sind Abweichungen zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge und den veranschlagten Beträgen im Ausmaß von mehr als 10 % im Rechnungsabschluss zu erläutern, sofern die Abweichung den Betrag von € 30.000,-- übersteigt.

Diese Regelung gilt bei Einsparungen auf Ausgabe-Voranschlagsansätzen, welche der Sperre des 6. Kreditsechstels unterliegen, bezüglich des den gesperrten Kreditteil übersteigenden Betrages.

Nicht präliminierte Einnahmen sind zu erläutern, sofern sie je Voranschlagsstelle den Gesamtbetrag von € 60.000,-- überschreiten.


16. Die einen integrierenden Bestandteil dieser Regierungsvorlage bildende Budgetvereinbarung 2007/2008 wird genehmigt.