Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Thema, dass die Politik nicht erst seit kurzem beschäftigt, egal ob im Bund, in den Ländern, in den Kommunen. Setzt man sich damit intensiv auseinander ist festzustellen, dass es kaum ein anderes politisches Thema gibt, über das schon so lange geredet wird. Leider wurden bisher kaum Maßnahmen gesetzt, um dieses Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, auch zu erreichen.
Am 24.11.2005 hat die KPÖ einen selbständigen Antrag zum "Ausbau von flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen" in den zuständigen Bildungsausschuss eingebracht. In der darauf folgenden Landtags-Sitzung, am 13.12.2005, wurde dieser Antrag mit den Stimmen der SPÖ, der KPÖ und der Grünen mehrheitlich angenommen. Ein Landtagsbeschluss, der anscheinend in irgendeiner Schublade verschwunden ist, denn bisher ist über die Umsetzung dieses Beschlusses nichts an die Öffentlichkeit gedrungen.
Seit 7.3.2007 tagt ein Unterausschuss, der sich mit der Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes in der Steiermark befasst. Die KPÖ hat versucht, entscheidende Themen einzubringen, wie zum Beispiel:
- eine Erhöhung der Gehälter der PädagogInnen, wenn es zu einer Ausweitung der Arbeitszeit aufgrund flexiblerer Öffnungszeiten der Einrichtung kommt,
- eine Erhöhung der Personalförderungen für die Erhalter, damit ältere DienstnehmerInnen nicht Gefahr laufen gekündigt zu werden, weil sich der Dienstgeber die Lohnkosten nicht mehr leisten kann,
- mehr Fortbildungstage und
- Anreize für Betriebe, damit sie gewillt sind, Kinderbetreuungseinrichtungen zu installieren.
Die Tatsache, dass es in Österreich zu wenige Kinderbetreuungsplätze gibt, ist ein unwiderlegbares Faktum. Sowohl Arbeiterkammer als auch Industriellenvereinigung fordern mittlerweile seit Jahrzehnten einen Ausbau. Laut EU-Vorgabe (Barcelona-Ziele) müssten 52.000 Betreuungsplätze für Kleinkinder geschaffen werden.
In verschiedenen Bedarfsanalysen (z.B. in der Fuchs-Studie im Auftrag der Industriellenvereinigung) schneidet die Steiermark bei den Betreuungsquoten der Unter-3-Jährigen mit nur 7 Prozent besonders schlecht ab.
Das Faktum, dass sich die meisten steirischen Kinderkrippen in der Stadt Graz befinden und der Großteil davon an das städtische Tarifsystem angeschlossen ist, bringt mit sich, dass die Erhalter dieser Krippen von der Stadt Graz Pro-Kopf-Förderungen erhalten. Die nun bestehende Möglichkeit 14 Kinder in eine Krippengruppe aufzunehmen, wird aller Voraussicht nach aus den vorhin genannten Gründen zur Folge haben, dass eher ältere Kinder (ab 2 Jahren) aufgenommen werden. Wenn dies eintritt, wird es noch weniger Möglichkeiten geben, ein 0 - 2-jähriges Kind in einer Krippe unterzubringen.
Der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen wird vor allem mit hohen Kosten in Verbindung gebracht und gerne wird in diesem Zusammenhang damit argumentiert, dass man zwar die Notwendigkeit lange erkannt hat, eine Finanzierung jedoch aufgrund der schlimmen budgetären Situation im Moment nicht möglich ist. In der Steiermark hofft man gerne auf Finanzspritzen vom Bund\; Alternativen dazu, falls der Bund nichts beisteuern wird, gibt es von Seiten des Finanzressorts keine.
Welche Schritte haben Sie bis dato gesetzt, um den Landtagsbeschluss vom 13.12.2005 zum Ausbau von flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark umzusetzen?
Sind Sie davon überzeugt, dass eine Erhöhung der Kinderanzahl in den Kinderkrippen von 10 auf 14 Kindern, sich nicht auf die pädagogische Qualität auswirkt und als Maßnahme ausreicht, um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Unter-3-Jährige in der Steiermark abzudecken?
Wenn Sie die Erhöhung der Kinderhöchstzahl in den Kinderkrippen nicht als ausreichende Maßnahme, jedoch als ersten Schritt in Richtung Ausweitung der Betreuungsplätze für Unter-3-Jährige sehen, was werden Ihre nächsten Schritte sein, um den Bedarf an Krippenplätzen in der Steiermark abzudecken?
Welche Alternativen können Sie anbieten, wenn der Fall eintritt, dass vermehrt Kinder ab 2 Jahren in Kinderkrippen aufgenommen werden?
Was werden Sie unternehmen, um in der Steiermark einen Beitrag zu leisten, damit Österreich die Barcelona-Ziele erfüllen kann?
Was meinen Sie konkret, wenn Sie in den Medien (November 2005) über mögliche Synergien zwischen dem Land Steiermark und den Unternehmen im Hinblick auf betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen sprechen?
Denken Sie prinzipiell daran, wenn es um den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen geht, auch Betriebe finanziell in die Pflicht zu nehmen oder die Finanzierung auch weiterhin ausschließlich der öffentlichen Hand, den privaten Betreibern und den Eltern zu überlassen?
Für wie viel Prozent der Eltern ist nun - nach der Änderung der Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe - der Besuch des Kindergartens im letzten Jahr vor Schuleintritt gratis?