EZ/OZ: 1169/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 26.03.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): A15-11 W 15-2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Erläuterungen
Betreff:
Gesetz, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird.
Erläuterungen: siehe Beilage
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ..... 2007, mit dem das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:
Das Steiermärkische Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 109/2006, wird wie folgt geändert:
Artikel I
1. § 4 Abs. 5 zweiter Satz entfällt.
2. Dem § 4 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
"(6) Insoweit für die Wohnbauförderung ab dem Jahr 2009 nach Heranziehung der jeweils zur Verfügung stehenden Rücklagemittel und sämtlicher Einnahmen der Wohnbauförderung zur Erfüllung eingegangener Verpflichtungen zusätzliche Mittel benötigt werden, so werden diese zum Ausgleich der erfolgten Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets 2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme aus der Rücklage Wohnbauförderung bis zu einem Höchstbetrag von € 254,130.000,-- aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Wohnbauförderung zusätzlich bereitgestellt."
Artikel II
Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der ....., in Kraft.