LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1350/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 14.06.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA7A-530-127/95-49
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Petitionen nach dem Volksrechtegesetz.

Gemäß § 112 des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes 1986, LGBl. Nr. 87 i.d.g.F., hat die Landesregierung dem Petitions-Ausschuss jährlich einen schriftlichen Bericht über die Art der Behandlung und Bearbeitung der an andere Organe des Landes gerichteten Petitionen zu erstatten. Mit Erlass vom 22.1.2003 wurden sämtliche Landesdienststellen ersucht, jährlich solche Eingaben zwecks Berichts an den Petitionsausschuss der Fachabteilung 7A zu übermitteln.

Für das Jahr 2006 wurden durchwegs Leermeldungen erstattet, lediglich die Fachabteilung 17A, Allgemeine technische Angelegenheiten, hat mitgeteilt, dass zur Petition der Stadt Graz betreffend nachträgliche feuerpolizeiliche Auflagen für bestehende Hochhäuser, eingelangt am 18.1.2006, am 7.2.2006 eine Stellungnahme der FA17A an die GIHB (Grazer Initiative Hochhaus-Bewohner) ergangen ist.

Weiters hat die Fachabteilung 8B, Gesundheitswesen (Sanitätsdirektion), mitgeteilt, dass von Frau NAbg. Elisabeth Grossmann zur Petition betreffend "Amtspflegekräfte" am 4.12.2006 eine Stellungnahme dem Büro Landesrat Mag. Helmut Hirt vorgelegt wurde.

Die Fachabteilung 10A, Agrarrecht und ländliche Entwicklung, hat berichtet, dass die "Petition gegen die Freisetzung und Anwendung von gentechnisch manipulierten Organismen in der Steiermark", eingelangt am 7.11.2006, im Ausschuss Petitionen am 28.11.2006 (Einl. Zahl. 848/1), und am 13.3.2007 (Einl.Zahl 848/3) behandelt wurde.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Juni 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung über die im Jahre 2006 an andere Organe des Landes gerichteten Eingaben nach dem Volksrechtegesetz wird zur Kenntnis genommen.