LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1466/1
KA-Nr: 92

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.07.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA12A-30he-3/2007-137
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Hermann Schützenhöfer

Betreff:
Steirische Landestiergarten GmbH, Umsetzung der vom Landtag Steiermark geforderten Maßnahmen

Der Untersuchungsausschuss des Landtags Steiermark in der Causa Herberstein hat in seinem Schlussbericht die Umsetzung diverser Maßnahmen empfohlen.

Der Landtag Steiermark hat die Steiermärkische Landesregierung auf dieser Grundlage mit Beschluss Nr. 445 Einl.-Zahl 939/5 vom 19.12.2006 aufgefordert, diese Maßnahmen umzusetzen.

Soweit die empfohlenen Maßnahmen die Agenden der "Steirischer Landestiergarten GmbH", einer 100 %-Tochtergesellschaft des Landes Steiermark, die seit 1. Oktober 2006 den Tierpark Herberstein betreibt, betreffen, hat die Geschäftsführung der Gesellschaft eine vom Aufsichtsrat genehmigte Stellungnahme abgegeben.

Im Folgenden wird jeweils der Wortlaut der an die Steiermärkische Landesregierung ergangenen Aufforderung unter Angabe der laufenden Nummern laut Landtagsbeschluss vorangestellt und dazu jeweils Stellung genommen:

2. …. in ihrer Funktion als Eigentümervertreterin die Position des zoologischen Leiters des Tierparks Herberstein gemäß den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes (BGBL.I 26/1998) öffentlich auszuschreiben.

Der Dienstvertrag mit dem bisherigen zoologischen Leiter, Herrn Mag. Andreas Kaufmann, wurde mit Wirkung 31. Mai 2007 einvernehmlich aufgelöst. Von einer Neuausschreibung dieser Position konnte abgesehen werden, da die zoologische Leitung ab 1. Juni 2007 von dem bei der Gesellschaft bereits beschäftigten Tierarzt, Herrn Mag. Jochen Lengger, übernommen wurde. Der Aufsichtsrat hat diese Maßnahmen in seiner Sitzung vom 10. Mai 2007 einstimmig genehmigt.

3. …. in Zusammenarbeit mit der neuen Geschäftsführung und der neuen zoologischen Leitung des Tierparks Herberstein ein mittel- und langfristiges Konzept hinsichtlich der Positionierung des Tierparks zu entwickeln, darüber dem Landtag zu berichten und dieses regelmäßig zu evaluieren.

Seit Februar 2007 arbeitet die Geschäftsführung der Steirischen Landestiergarten GmbH in Kooperation mit der Tiergartenplanerin Frau DI Fiby (Referenz: Zoo Paris) an der Erstellung eines Masterplanes für die nächsten 10 Jahre. Derzeit wird eine Bestandsanalyse in Bezug auf Stärken, Schwächen, Möglichkeiten, Einschränkungen und Potenzialen etc. erarbeitet. Der Masterplan soll bis Ende 2007 fertig gestellt sein.

4. …. Die Einrichtung eines Betriebsrates im Tierpark Herberstein zu ermöglichen und zu unterstützen.

Der Betriebsrat hat sich am 9. Mai 2007 konstituiert. Von insgesamt 42 Bediensteten wurden 3 Mitglieder und 2 Ersatzmitglieder in den Betriebsrat gewählt.

5. …. Für die MitarbeiterInnen der neuen landeseigenen Tierparkgesellschaft ein an den Landesdienst angelehntes Lohnschema zu entwickeln, unter Berücksichtigung von der öffentlichen Hand zurechenbaren Tierparks.

Seit 1. April 2007 kommt in der Steirischen Landestiergarten GmbH ein neues Lohnschema zur Anwendung, das sich an jenen der übrigen Tierparks in Österreich anlehnt und einen monatlichen Mindestlohn von EUR 1.072,-- brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden vorsieht. Die Einführung des neuen Lohnschemas führte bei etlichen Mitarbeitern, insbesondere bei den Tierpflegern, zu deutlichen Lohnerhöhungen.

6. …. dafür Sorge zu tragen, dass im Tierpark Herberstein künftig ein Klima herrscht, das wissenschaftliche Forschung begünstigt.

Derzeit bestehen Kontakte zur Karl Franzens Universität Graz, der Veterinärmedizin der Universität Wien und zur Forschungseinrichtung Konrad Lorenz. In Zusammenarbeit mit Prof. Skofitsch, Universität Graz, werden Diplomarbeiten und Dissertationen für StudentInnen ausgearbeitet. Derzeit arbeiten zwei Studentinnen an ihrer Diplomarbeit über Geladas bzw. Siamangs im Tierpark Herberstein. Herr Mag. Lengger erstellt eine Dissertation zum Thema "Wiedereinbürgerung des Przewalskipferdes in der Mongolei".

Um die wissenschaftliche Arbeit in der Tierwelt Herberstein weiter zu forcieren, muss in den nächsten Jahren die dafür erforderliche Infrastruktur (Labor, Computer, Räumlichkeiten für Studenten, Lehrsaal für Lehrveranstaltungen) verbessert werden.

12. …. den Landesrechnungshof mit einer Prüfung und Evaluierung des im Oktober 2006 zwischen dem Land Steiermark und der Herberstein OHG geschlossenen Pachtvertrages zu beauftragen.

Entsprechend der Bestimmung des § 26 Abs. 2 Zif. 3 Landesrechnungshof-Verfassungsgesetz wurde vom Ersten Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer beim Vorsitzenden des Kontrollausschusses schriftlich angeregt, den Landesrechnungshof mit der Prüfung und Evaluierung des im Oktober 2006 zwischen dem Land Steiermark und der Herberstein OHG geschlossenen Pachtvertrages zu beauftragen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Stellungnahme der Steiermärkischen Landesregierung, betreffend "Steirischer Landestiergarten GmbH - Umsetzung der vom Landtag Steiermark geforderten Maßnahmen", wird zur Kenntnis genommen.