LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1487/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 16.08.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8B-12.0-110/2002-13ad
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Beschluss Nr. 371 des Landtages Steiermark vom 17. Oktober 2006 über den Antrag der Abgeordneten Mag. Ursula Lackner, Wolfgang Böhmer und Klaus Zenz, betreffend frühkindliche Prophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes

In der Sitzung des Landtages Steiermark vom 17. Oktober 2006 wurde auf Grund eines Entschließungsantrages - Landtags-Einl.Zahl 324/6 der Beschluss Nr. 371 gefasst, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, entsprechende Informationen sowie Zahnuntersuchungen für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in den Leistungskatalog des Mutter-Kind-Passes aufzunehmen.


Nachfolgend die Antwort der Bundesregierung:

"Auf Empfehlung der Zahnkommission wurde sowohl in den Mutter-Kind-Pass als auch in die Begleitbroschüre zum Mutter-Kind-Pass ein Informationstext aufgenommen, der auf die Wichtigkeit der Zahnpflege ab Durchbruch des ersten Milchzahns sowie von frühzeitigen Zahnarztbesuchen hinweist. Darüber hinaus wird ab dem 7. - 9. Lebensmonat bei allen im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Kindesuntersuchungen besonderes Augenmerk auf das Gebiss gelegt. Dem Anliegen auf verstärkte Information der Eltern im Rahmen des Mutter-Kind-Passes wurde somit bereits entsprochen.

Die Mutter-Kind-Pass-Kommission des Obersten Sanitätsrats hat sich bereits mit der Frage der Aufnahme einer zahnärztlichen Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass befasst. Von der Kommission wurde die Initiative der Verbesserung der Zahngesundheit von Kindern grundsätzlich begrüßt. Unter dem Aspekt, dass eine Risikogruppe von einem Drittel der Kinder zwei Drittel aller kariösen Läsionen hat und einer speziellen Betreuung bedarf, wurde jedoch in Frage gestellt, inwieweit ein Individualansatz, der nur das Kind und nicht Familien und Gruppen mit einbezieht, ausreichend ist. Insbesondere wurde hinterfragt, ob eine einmalige Individualprophylaxe alleine wirklich ausreichend sein kann, um bei der Risikogruppe etwas zu bewirken. Die vorliegende Datenbasis wurde im Grunde für die Empfehlung einer Aufnahme in den Mutter-Kind-Pass als nicht ausreichend angesehen, weshalb die Aufnahme einer zahnärztlichen Untersuchung derzeit nicht geplant ist.
Es ist auch zu bedenken, dass die finanziellen Mittel zur Finanzierung des Mutter-Kind-Pass-Programms begrenzt sind. Es gibt jedoch einige andere Untersuchungen, wie den Ersttrimesterultraschall oder den oralen Glukosetoleranztest, denen die Kommission höchste Priorität bei der Aufnahme in das Untersuchungsprogramm zubilligt."

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Juni 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:


Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 371 des Landtages Steiermark vom 17. Oktober 2006 über den Antrag der Abgeordneten Mag. Ursula Lackner, Wolfgang Böhmer und Klaus Zenz, betreffend frühkindliche Kariesprophylaxe als Bestandteil des Mutter-Kind-Passes, wird zur Kenntnis genommen.