LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1445/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.06.2006, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA1F-27.00-1/2000-572
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 344, Einl.Zahl 674/12 betreffend kostenlose Beratung der Gemeinden in Vergabeangelegenheiten.

Mit Landtagsbeschluss Nr. 344 vom 17. Oktober 2006 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, "den steirischen Gemeinden das Service einer kostenlosen Beratung in Vergabeangelegenheiten durch eine Informationsstelle im Rahmen des Amtes der Landesregierung zur Verfügung zu stellen".

In der Geschäftseinteilung des Amtes des Steiermärkischen Landesregierung ist eine Beratung der Gemeinden in Vergabeangelegenheiten nicht vorgesehen. In der Praxis melden sich Gemeinden aber regelmäßig telefonisch mit Vergabefragen. Die FA1F, die FA7A und vereinzelt auch die Landesbaudirektion erteilen den Gemeinde telefonische Auskünfte, die sich jedoch im Wesentlichen auf eine Beratung allgemeiner Natur beschränken. Derartige Anfragen kommen fast täglich vor.

Die derzeitigen personellen Ressourcen für  das Vergabewesen entsprechen den in der Geschäftseinteilung festgelegten Aufgaben der FA1F und der Abteilungsgruppe Landesbaudirektion, die sich aus der Beratung der Landesdienststellen in vergaberechtlichen und fachlichen Fragen sowie der Legistik in Vergaberechtsschutzangelegenheiten zusammensetzen.

Das Angebot einer kostenlosen Beratung der Gemeinden in Vergabeangelegenheiten würde aller Voraussicht nach dazu führen, dass es von den meisten steirischen Gemeinden angenommen werden würde. Das würde bedeuten, dass die Vergabeverfahren von bis zu 542 steirische Gemeinden unter rechtlicher und fachlicher Anleitung des Landes abgewickelt werden müssten.

Eine Beratung der Gemeinden, die über die bereits jetzt übliche Erteilung von Auskünften allgemeiner Natur hinausgeht und die konkrete Durchführung von Vergabeverfahren umfasst, würde eine massive Aufstockung der personellen Ressourcen des Landes erfordern und darüber hinaus auch erhebliche haftungsrechtliche Risken für das Land mit sich bringen. Schließlich ließe sich eine solche Beratungstätigkeit des Landes nur schwerlich mit der aufsichtsbehördlichen Funktion der Landesregierung über die Gemeinden vereinbaren.

Dem Wunsch des Landtag Steiermark nach einer kostenlosen Beratung der Gemeinden in Vergabeangelegenheiten durch eine Informationsstelle im Rahmen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung kann daher nicht entsprochen werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorstehende Bericht der Steiermärkischen Landesregierung wird zur Kenntnis genommen.