LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 19

EZ/OZ 820/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Verlängerung der Berufungsfrist gegen Bescheide nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz.


zu:


EZ/OZ 820/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Verlängerung der Berufungsfrist gegen Bescheide nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz


zu:


  • 820/1, Verlängerung der Berufungsfrist gegen Bescheide nach dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 07.11.2006 und 06.02.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ............., mit dem das Steiermärkische Sozialhilfegesetz  geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen: