LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 8

EZ/OZ 66/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Wahlkartenwahl


zu:


  • 66/1, Wahlkartenwahl (Selbstständiger Antrag)



Der Ausschuss "Verfassung" hat in seinen Sitzungen vom 06.12.2005 und 06.02.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

1. an die Bundesregierung zu appellieren, den Art. 95 Abs. 2a B-VG im Wege einer Regierungsvorlage dahingehend zu ändern, dass die Landtagswahlordnungen mit Zwei-Drittel-Mehrheit derart novelliert werden können, dass WählerInnen in begründeten Fällen auf Antrag ihre Stimme mit einer Wahlkarte abgeben können, ohne hiezu eine Wahlbehörde aufzusuchen, sowie

2. zu prüfen, welche Problemfelder und Auswirkungen sich bei einer Änderung des Art. 117 Abs. 2 B-VG ergeben würden, wenn der im Sinne von Punkt 1 des gegenständlichen Antrages geänderte Art. 95 Abs. 2a B-VG sinngemäß für jene WählerInnen gilt, die sich am Tag der Gemeinderatswahl nicht im Gebiet der Gemeinde aufhalten, in der sie wahlberechtigt sind, und diesen Bericht dem Landtag binnen einer Frist von 6 Monaten nach Beschlussfassung zuzuleiten.