LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1376/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 25.06.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A14-12-181/2007-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Haftungserklärung Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Haftungserklärung Steiermärkische Bank und Sparkassen AG

Betreff:
Haftungserklärung des Landes Steiermark in Höhe von EUR 4,0 Mio. gegenüber der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG und der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG zugunsten der Innofinanz-Steiermärkische Forschungs- und Entwicklungsförderungsgesellschaft m.b.H. für Bauprojekte in Höhe von EUR 13,872.000,00.

Im Jahre 1996 wurde im Auftrag des Landes Steiermark von JR ein "technologiepolitisches Konzept Steiermark" erstellt, das technologiepolitische Leitlinien und Maßnahmen vorgegeben hat. Dieses Konzept hat insgesamt eine wesentlich verstärkte Orientierung der Wirtschaftspolitik in Richtung Innovations- und Technologiepolitik gezeigt.
Wesentlichster Inhalt dieses Konzeptes war der Vorschlag zur Bildung von Netzwerksstrukturen und zwar in Form sogenannter Cluster, Impulszentren und Transfereinrichtungen. Auch die Forderung nach Kooperationen zwischen diesen einzelnen Einrichtungen mit Forschungsinstitutionen, Fachhochschulen und vor allem Universitäten wurde aufgestellt.
Die Inhalte des wirtschaftspolitischen Konzeptes für die Steiermark und dessen bereits teilweise Umsetzung in den letzten Jahren waren entscheidend für die positive Technologie- und Wirtschaftsentwicklung des Landes.
Die Steiermark hat als Pionier mit dem Technologiepark Graz in der Grottenhofstraße bereits im Jahre 1986 das erste Impulszentrum Österreichs geschaffen und dann Schritt für Schritt ausgebaut.

Da aufgrund der Flächenwidmung am Standort Grottenhofstraße keine Erweiterung des bestehenden Impulszentrums möglich war, hat die Innofinanz am ehemaligen Reininghausareal ein Grundstück im Ausmaß von 8.000 m² angekauft und darauf in 2 Bauetappen das Impulszentrum "Wissensstadt" in Graz-West errichtet.
Die erste Baustufe des neuen Zentrums mit einem Investitionsvolumen von EUR 8,9 Mio. wurde im August 2004 fertig gestellt, die 2. Bauetappe im Frühjahr 2005.
In den neuen und modernen Räumlichkeiten der "Wissensstadt" (Holzbaupreissieger 2005) sind innovative Unternehmen aus dem Bereich Bio-Medizin- und Humantechnik sowie aus den Bereichen der nahe gelegenen Fachhochschule Joanneum ebenso eingemietet wie Cluster und Forschungsgesellschaften.
Die vermietbare Bürofläche beläuft sich im 1. Bauabschnitt auf 3.276 m², die Kellerfläche auf 723 m², im 2. Bauabschnitt beträgt die vermietbare Bürofläche 3.509 m².
Derzeit sind in beiden Bauabschnitten fast 100% der vorhandenen Büroflächen vermietet.

Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt inklusive Grundankauf beliefen sich auf rund EUR 8.900.000,--, die Kosten für den 2. Bauabschnitt auf rund EUR 4.972.000,--.
Die Finanzierung des 1. Bauabschnittes erfolgte einerseits durch eine Stille Beteiligung des Landes Steiermark in der Höhe von EUR 5.450.300,--, durch Förderungen der Stadt Graz in der Höhe von EUR 474.000,-- bzw. EUR 397.000,--, durch eine Förderung des Landes Steiermark in der Höhe von EUR 249.000,-- sowie durch eine Leistung des Zukunftsfonds in der Höhe von EUR 500.000,-- und Eigenmittel der Innofinanz in Höhe von rund EUR 829.000,--.
Die Differenz zwischen den tatsächlichen Baukosten und bisher angelaufenen Zinsen und den bisher erhaltenen finanziellen Mitteln für Graz-West in der Höhe von EUR 1.155.000,-- soll nunmehr durch ein Gesellschafterdarlehen abgedeckt werden.

Für den 2. Bauabschnitt beträgt die Differenz zwischen den eingesetzten Eigenmitteln in der Höhe von rund EUR 993.000,-- und Landesmitteln in der Höhe von rund EUR 1.046.000,-- zu den Baukosten EUR 3.075.000,--,  auch dieser Betrag soll durch ein Gesellschafterdarlehen abgedeckt werden.

Seitens der Innofinanz wurde die Firma Pucher &\; Partner Wirtschaftsprüfung &\; Steuerberatung GmbH &\; CO KEG nach Abschluss der beiden Projekte beauftragt, die notwendige Fremdfinanzierung zu errechnen und festzustellen, ob aus den Mieteinnahmen eine ordnungsgemäße Bedienung der aufzunehmenden Darlehen gewährleistet ist.
Die Firma Pucher &\; Partner kommt zum Ergebnis, dass im 1. Bauabschnitt die Rückführung des Darlehens auf einen Zeitraum von 15 Jahren bei Eintreffen der Planannahmen gesichert ist, im 2. Bauabschnitt ist die Rückführung des Darlehens über einen Zeitraum von 25 Jahren möglich. Hier könnte die Schuldentilgung auch in einem Zeitraum von 20 Jahren erfolgen, es wird jedoch seitens der Firma Pucher &\; Partner empfohlen die Laufzeit länger zu wählen und bei Liquiditätsüberschüssen Sondertilgungen zu leisten.

Die Innofinanz - Steiermärkische Forschungs- und Entwicklungsförderungsges.m.b.H. (IFG), 8020 Graz, Nikolaiplatz 2, teilt in ihrem Schreiben auszugsweise folgendes mit:

"Aufgrund der vorliegenden Endabrechnung ist zur Ausfinanzierung des Projektes Graz West I eine Darlehensaufnahme in der Höhe von EUR 1,100.000,-- erforderlich, für das Projekt Graz West II in der Höhe von EUR 2,900.000,--.

Vorgesehen ist, dass je 50% dieser Darlehen von der Steiermärkischen Sparkasse in Graz und der Raiffeisenlandesbank Steiermark als Gesellschafter der Innofinanz zur Verfügung gestellt werden.
Gespräche mit der Steiermärkischen Sparkasse und der Raiffeisenlandesbank haben nunmehr ergeben, dass die Konditionen für die Darlehensgewährung ohne Haftung des Landes Steiermark der jeweilige 3 oder 6 Monatseuribor zuzüglich 35 Basispunkte für das Darlehen für das Projekt Graz-West I bzw. 3 oder 6 Monatseuribor zuzüglich 45 Basispunkte für das Darlehen für das Projekt Graz-West II betragen, während im Falle eines Vorliegens einer Landeshaftung die Zuschläge zum Euribor 5 bzw. 7 Basispunkte betragen würden.

Auf die Laufzeit beider Darlehen gerechnet, ergibt dies eine Differenz in Höhe von rund EUR 212.000,00 zugunsten der Innofinanz, sofern eine Landeshaftung vorliegt.
Die Differenz in dieser Höhe kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn im Fall der Übernahme einer Landeshaftung, auf die Verrechnung einer Haftungsprovision seitens des Landes Steiermark verzichtet wird."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Juni 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Haftungserklärung des Landes Steiermark in Höhe von EUR 4,0 Mio. gegenüber der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG und der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG zugunsten der Innofinanz-Steiermärkische Forschungs- und Entwicklungsförderungsgesellschaft m.b.H. für Bauprojekte in Höhe von EUR 13,872.000,00 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.