LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 36

EZ/OZ 969/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Teilweise Abschaffung des Regresses der Sozialhilfe.


zu:


EZ/OZ 969/6

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Soziales

Betreff:
Teilweise Abschaffung des Regresses der Sozialhilfe


zu:


  • 969/1, Teilweise Abschaffung des Regresses der Sozialhilfe (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Soziales" hat in seinen Sitzungen vom 09.01.2007 und 17.04.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Claudia Klimt-Weithaler und Ernest Kaltenegger haben in der Sitzung des Ausschusses für Soziales mit Einl. Zahl 969/1 betreffend teilweise Abschaffung des Regresses der Sozialhilfe beantragt, der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Abschaffung des Regresses der Sozialhilfe, eingegrenzt auf die Bereiche

  • Lebensunterhalt,
  • Flüchtlinge und AusländerInnen,
  • Krankenhilfe/Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen und
  • Bestattungsaufwand

in den Landtag einzubringen.

Hiezu wird seitens der Fachabteilung 11A folgende Stellungnahme abgegeben:
Zum selbstständigen Antrag EZ 969/1 wird dahingehend Stellung genommen, dass aufgrund der budgetären Situation dem Antrag nicht näher getreten werden kann.
  
Dieser Auffassung wird seitens des Finanzressorts beigepflichtet und ergänzend darauf hingewiesen, dass aufgrund der finanziellen Situation des Landes Steiermark alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Belastung des Landeshaushaltes führen, zu vermeiden sind.
 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeitsmarkt, KonsumentInnenschutz, SeniorInnen, Jugend, Frauen und Familien zum Antrag, Einl.Zahl 969/1, der Abgeordneten Klimt-Weithaler und Kaltenegger, betreffend teilweise Abschaffung des Regresses der Sozialhilfe, wird zur Kenntnis genommen.