LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


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EZ/OZ 178/8

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Umsetzung der Alpenkonvention.


zu:


EZ/OZ 178/8

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Umsetzung der Alpenkonvention


zu:


  • 178/1, Umsetzung der Alpenkonvention (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 10.01.2006, 09.01.2007 und 17.04.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Landtagsabgeordneten Lechner-Sonnek, Mag.a Zitz und Hagenauer haben am
7. Dezember 2005 den Antrag, Einl.Zahl 178/1 betreffend die Umsetzung der Alpenkonvention eingebracht.

Gemäß diesem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Durchführung der Alpenkonvention in den Bereichen Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Tourismus, Bodenschutz, Bergwald, Energie, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung sowie Verkehr konsequent umzusetzen.

Der gegenständliche Antrag wird damit begründet, dass sich aus den Durchführungs­protokollen zur Alpenkonvention, die selbst ein bloßes Rahmenübereinkommen darstellt, Handlungsverpflichtungen der Vertragsstaaten ergeben.

Die im Dezember 2002 in Kraft getretenen Protokolle umfassen nachstehende Bereiche:

1. Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
2. Berglandwirtschaft
3. Naturschutz und Landschaftspflege
4. Bergwald
5. Tourismus
6. Bodenschutz
7. Energie
8. Verkehr
9. Streitbeilegungs-Protokoll.

Die Landesregierung solle prüfen, welche Anpassungserfordernisse durch die Alpenkonvention gegeben sind und welche konkreten Umsetzungsschritte erfolgen müssen.

Die Fachabteilung 13A gibt hiezu folgende Stellungnahme ab:

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag und besteht aus einem Rahmenvertrag und neun so genannten Durchführungsprotokollen. Die Alpenkonvention wurde mit BGBl. Nr. 477/1995 i. d. F. BGBl. III Nr. 18/1999 kundgemacht und hat Gesetzescharakter. Die neun Durchführungsprotokolle wurden ebenfalls mit BGBl. III Nr. 230/2002\; 231/2002\; 232/2002, 233/2002, 234/2002, 235/2002, 236/2002, 237/2002, 238/2002 kundgemacht und haben keinen Gesetzesvorbehalt. Daher ist bei jedem Protokoll zu prüfen, ob und welche Bestimmungen unmittelbar anwendbar sind.
  
Da sich das Thema breit gefächert über mehrere Abteilungsbereiche erstreckt, hat Herr Landesamtsdirektor Univ. Prof. Dr. Gerhart Wielinger im November 2005 eine auf ein Jahr befristete Projektgruppe unter Federführung der Fachabteilung 13A eingesetzt, die folgenden Arbeitsauftrag hatte: Prüfung und Sichtung der acht "thematischen" Durchführungsprotokolle zur Alpenkonvention auf unmittelbare Anwendbarkeit von Bestimmungen, Handlungsbedarf legistischer Natur für das Land Steiermark oder Erstellung von "politischen Empfehlungen".

Der Projektgruppe gehörten weiters VertreterInnen der Fachabteilungen 1F, 10A, 10C, 12B, 13B, 13C, 17B, 18A, 18E sowie der A16 und ein Vertreter der Bezirkshauptleute an. Der damalige Umweltanwalt und die nunmehrige Umweltanwältin der Steiermark wurden ebenso beteiligt wie das Generalsekretariat der Alpenkonvention. Die Kompilation der Texte wurde von der Fachabteilung 13A durchgeführt. Das Ergebnis der Arbeit der Projektgruppe ist im beiliegenden Schlussbericht dokumentiert, der als Handlungsanleitung zur Anwendung der Alpenkonvention bzw. ihrer Durchführungsprotokolle in der praktischen Arbeit auf allen Ebenen der Landesverwaltung, sei es als "politische Handlungsanleitung", sei es für Fragen der Gesetz- oder Verordnungsgebung, aber auch für die Durchführung von konkreten Verwaltungsverfahren dienen soll. Die zu den einzelnen Artikeln angeführten Kommentare sollen Hilfestellungen bieten bei der selbständigen Abwägung im Einzelfall.

Diese Broschüre wurde jedoch nochmals überarbeitet, da sich nach Redaktionsschluss Ende 2005 weitere Entwicklungen, insbesondere das Verkehrsprotokoll betreffend, ergeben hatten.
In Ergänzung zu dem am 30. November 2006 an die Landtagsdirektion übermittelten Regierungsbeschluss vom 13. November 2006, übermittelt die Fachabteilung 13A den Schlussbericht  "Anleitung zur Umsetzung der Alpenkonvention in der Steiermark", 2. Auflage 2007, in elektronischer Form.

Dem gegenständlichen Selbständigen Antrag der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Mag. Zitz und Hagenauer auf konsequente Umsetzung der Alpenkonvention wird somit entsprochen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie zum Antrag, Einl.Zahl 178/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Mag. Zitz und Hagenauer, betreffend Umsetzung der Alpenkonvention, wird zur Kenntnis genommen.