LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


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EZ/OZ 882/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Biodiversität.


zu:


EZ/OZ 882/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
Biodiversität


zu:


  • 882/1, Biodiversität (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 28.11.2006 und 17.04.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Der Ausschuss für Umwelt hat in seiner Sitzung am 28.11.2006 den Beschluss gefasst, die Steiermärkische Landesregierung zu ersuchen, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl. Zahl 882/1 abzugeben.

Hiezu führt die Landesregierung Folgendes aus:
 
Im Jahr 1992 wurde als Antwort auf den globalen Rückgang der biologischen Vielfalt in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) verabschiedet.
  
Die zentralen Anliegen dieses Übereinkommens sind
 
· die Erhaltung der biologischen Vielfalt
 
· die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt
 
· die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der biologischen Vielfalt ergebenden Vorteile ("Entwicklungszusammenarbeit").

Die Biodiversitätskonvention ist das erste Übereinkommen, das zur Erhaltung der biologischen Vielfalt den Schutz und die nachhaltige Nutzung gleichermaßen berücksichtigt. Die Vertragsstaaten sind aufgefordert, die biologische Vielfalt sowohl "in situ" (vor Ort, z.B. durch Schutzgebiete oder die nachhaltige Nutzung) als auch "ex situ" (in speziellen Einrichtungen wie botanischen Gärten, Tiergärten, Gen- und Samenbanken) zu erhalten.

Die 6. Vertragsstaatenkonferenz 2002 hat als konkretes Ziel beschlossen, die Rate des Verlustes der biologischen Vielfalt bis 2010 signifikant zu reduzieren. Innerhalb der europäischen Union wurde bereits 2001 das noch strengere Ziel festgelegt, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu stoppen.

Österreich unterzeichnete 1992 bei der Konferenz der Vereinten Nationen über die Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt und ratifizierte es 1994. In der Folge wurde eine nationale Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens von einer Kommission, der Nationalen Biodiversitätskommission, welcher VertreterInnen aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen angehören, ausgearbeitet. Die Steiermark ist in dieser Kommission durch den gemeinsamen Ländervertreter, Dr. Reinhold Turk, Fachabteilung 13C, vertreten, der im Auftrage der Bundesländer die Interessen des amtlichen Naturschutzes in der Umsetzung der fachrelevanten Aspekte der Biodiversitätskonvention wahrnimmt. In dieser Eigenschaft wirkte er auch aktiv an der Erstellung und Überarbeitung der Nationalen Biodiversitätsstrategie und der Erstellung des Österreichischen Aktionsplans zu gebietsfremden Arten (Neobiota) mit.

Die Schwerpunkte der Nationalen Biodiversitätstrategie liegen gemäß des Übereinkommens in der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie in der Forschung und im Monitoring. Die Strategie wurde bereits in einem mehrteiligen Prozess evaluiert und soll regelmäßig überarbeitet werden. Eine derartige Überarbeitung ist zur Zeit im Gang.

Um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, sind in der Strategie Maßnahmen wie die Errichtung von Pufferzonen um Schutzgebiete, die Verbesserung der finanziellen und personellen Ressourcen im Naturschutz, die Senkung des Zuwachses an dauerhaft versiegelten Böden durch Steuerung des Flächenverbrauches, die Renaturierung von linear ausgebauten Fließgewässern und die Revitalisierung beeinträchtigter Feuchtgebiete vorgeschlagen.

Die Umsetzung des Übereinkommens über den Erhalt der biologischen Vielfalt ist demnach sektorenübergreifend, wobei der Naturschutz nur einen von einer ganzen Reihe von Sektoren wie Land- und Forstwirtschaft oder Wasserwirtschaft darstellt.

Weitere internationale Übereinkommen, denen Österreich beigetreten ist und die den Schutz der Biodiversität behandeln, sind das Ramsar Übereinkommen zum Schutz der Feuchtgebiete, das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes, das Berner Übereinkommen, das Bonner Übereinkommen, die Alpenkonvention sowie die Pan-Europäische Strategie für Biologische und Landschaftliche Vielfalt.

Innerhalb der EU ist der politische Handlungsrahmen zur Eindämmung des Biodiversitätsverlustes weitgehend fertig gestellt. Dieser geht davon aus, dass die biologische Vielfalt nicht gleichmäßig verteilt ist und bestimmte Lebensräume und Arten einem größeren Risiko ausgesetzt sind als andere. Aus diesem Grund liegt ein besonderes Augenmerk auf der Schaffung und dem Schutz eines umfangreichen Netzes von Gebieten höchsten ökologischen Wertes - das Netz "Natura 2000". Dieses Konzept erkennt jedoch an, dass auch außerhalb dieser Gebiete in großem Ausmaß biologische Vielfalt vorkommt. Die Durchführung von Maßnahmen in der weiträumigeren Umwelt außerhalb des Netzes "Natura 2000" ist mit Hilfe einer speziellen Naturschutzpolitik vorgesehen, wie z.B. Maßnahmen zum Schutz von bedrohten Arten oder zur Herstellung eines räumlichen Zusammenhangs zwischen Natura-2000-Gebieten sowie durch die Einbindung von Anforderungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in die Agrar- und Fischereipolitik und andere Sektoren, damit die Kohärenz, der räumliche Zusammenhang und die Belastbarkeit des Netzes gestärkt werden. Dazu gehört auch die Unterstützung von auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geschützter Lebensräume. Die Nutzung von artenspezifischen Aktionsplänen zur Wiederherstellung des Bestandes der am meisten bedrohten Arten der EU sollte verstärkt werden. Die Grundlage des Vorgehens der EU in diesem Bereich bilden die "Vogelschutz-Richtlinie" und die "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie".
 
Das Erreichen des 2010-Ziels erfordert spezifische Aktionen, die im "EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus" enthalten sind. Dieser Aktionsplan folgt der kürzlich aufgestellten Forderung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, dass bei den bis zum Jahr 2010 durchzuführenden Maßnahmen Schwerpunkte gebildet werden sollen. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, ihre eigenen Strategien und Aktionspläne entsprechend anzupassen.

Wie die Naturschutzpolitik der Steiermark die Zielsetzungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die daraus resultierenden Umsetzungsstrategien der EU berücksichtigt, sei hier an einigen Beispielen dargestellt:

Schutzgebiete im Sinn des Erhalts der biologischen Vielfalt:

· Europaschutzgebiete (=Natura 2000 Gebiete): 41 mit einer Gesamtfläche von ca. 262.000 ha, das sind ca. 16% der Landesfläche.
 
· Naturschutzgebiete: 116 Dabei ist zu unterscheiden zwischen den großräumigen, von der Landesregierung einzurichtenden Schutzgebieten und den kleinräumigen, von den Bezirksverwaltungsbehörden zu schaffenden Tier- und Pflanzenschutzgebieten.
 
· Landschaftsschutzgebiete: 40 - Das sind Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen, im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.
 
· Geschützte Landschaftsteile: 188 - sind Teilbereiche der Landschaft, die das Landschafts- und Ortsbild beleben, natur- oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen, mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der klein-klimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltungswürdig sind.
 
· Naturdenkmale: 918 - sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- oder Ortsbild erhaltungswürdig sind.
 
· Schutzgebiete welche im Rahmen von internationalen Abkommen eingerichtet wurden: 4 Ramsargebiete (2 davon bundesländerübergreifend) und 10 biogenetische Reservate.
  
Damit sind derzeit knapp 50 % der Gesamtfläche Steiermarks in der einen oder anderen Form geschützt. Diese Schutzgebiete sind zum größten Teil Kerngebiete der biologischen Vielfalt. Damit diese Gebiete nicht isoliert sind und ihre Funktionalität auch im Sinne der Kohärenz ausüben können, ist es notwendig den Schutz der biologischen Vielfalt auch außerhalb dieser Gebiete zu betreiben in der Form von Biotopvernetzung und Biotopverbund.

Maßnahmen zur Biotopvernetzung und zum Biotopverbund:
 
· Biotoperhaltungsprogramm: Mittels eines Flächensicherungsprogramms werden artenreiche Biotope als letzte Reste ursprünglicher Flora und Fauna erhalten und wird gleichzeitig einer fortschreitenden naturräumlichen Verarmung des landwirtschaftlichen Produktionsraumes entgegengewirkt.
 
Zu diesem Zwecke wird im Wege von Privatverträgen mit Grundstückseigentümern aus Landesmitteln eine bestimmte, im Sinne der Erhaltung erwünschte und zu vereinbarende Bewirtschaftungsform durch Prämien abgegolten (Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18.Mai 1987).
 
· BIOSA - Biosphäre Austria: Die Wünsche und Anregungen unserer Gesellschaft an den Wald auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege wachsen ständig. So sind Waldbesitzer und Forstleute Treuhänder der größten naturnahen Teile unserer Kulturlandschaft des Waldes. Land- und Forstleute produzieren auf diesen Flächen nicht nur ein breites Angebot an Nahrungsmitteln und ökologischen Rohstoffen, sondern tragen auch zum Erhalt der biologischen Vielfalt und eines mannigfaltigen Landschaftsbildes bei.

BIOSA ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Eigentümern land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die sich auf privater Basis bereit erklären, eine von ihnen ausgewählte Fläche der Kulturlandschaftsforschung, wissenschaftlichen Projekten oder der Entwicklung eines neuen dynamischen Naturschutzgedankens zu widmen.

Europaweit ist dies das erste Projekt zur Umsetzung von Naturschutz auf Waldflächen, wobei die Steiermark eine Walddeckung von rund 60 % besitzt und Wald daher einen hohen Stellenwert für die biologische Vielfalt einnimmt. Da es sich bei ökologisch interessanten Waldflächen meistens um Flächen handelt, die im Sinne der Holzwirtschaft weniger produktiv sind, bietet dies eine günstige Möglichkeit, langfristigen Naturschutz auf Waldflächen sicherzustellen.
 
· Österreichisches Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL): Dieses Programm bietet Förderungsmöglichkeiten über eine Cofinanzierung vom Land, EU und Bund für Flächen von hohem ökologischen - bzw. Naturschutzwert. Diese können für landwirtschaftliche Nutzflächen, welche nicht durch hoheitlichen Naturschutz entschädigt werden, in Anspruch genommen werden.
 
· Schutz der Gewässer: Alle natürlichen stehenden Gewässer und deren Uferbereiche bis in eine Entfernung von 150 m landeinwärts sowie alle natürlich fließenden Gewässer sind ex lege geschützt.

Artenschutzprogramme im Sinne von Aktionplänen:

· Vertragsnaturschutzprogramm "Blauracke":
Hierbei handelt es sich um ein Artenschutzprogramm für die sehr seltene Anhang I-Vogelart "Blauracke" im Kommassierungsgebiet von Jörgen-Laasen. Da diese Art auf eine reich strukturierte, kleinräumige Landschaft angewiesen ist, wurde mittels dieses Vertragsnaturschutzprogrammes den negativen Auswirkungen der Grundzusammenlegung auf die Blauracke (Ausräumung der Landschaft, Verlust von kleinflächigen landwirtschaftlichen Nutzflächen etc.) entgegengewirkt.
 
· Sofort-Programm "Wachtelkönig":
Zweck dieses Programms ist es, Flächen, auf denen im Frühjahr aktuelle Wachtelkönigvorkommen mit Brutverdacht lokalisiert wurden, kurzfristig für die Brut des Wachtelkönigs zu sichern indem die Mahd um 10 Wochen nach hinten verschoben wird.
 
· Wiesen-Vertragsnaturschutzprogramm "Teile des Südoststeirischen Hügellandes":
Zweck dieses Programms ist die Erhaltung schützenswerter Wiesen als Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere.
 
· Vertragsnaturschutzprogramm "Eichengalerien und Extensivwiesen in den
Gemeinden Halbenrain und Radkersburg-Umgebung":
Es handelt sich hierbei um ein Programm zum Schutz von Eichengalerien samt ihren Pufferzonen, welche im Europaschutzgebiet "Grenzmur" ein besonderes Schutzobjekt darstellen.
 
· Artenschutzprogramm "Weißstorch":
Langjähriges Förderprogramm für den Schutz und das Monitoring vom Weißstorch.
 
· Artenschutzprogramm "Fledermäuse":
Langjähriges Förderprogramm für den Schutz und das Monitoring der heimischen Fledermäuse.
 
· Artenschutzprogramm "Braunbär":
Langjähriges bundesländerübergreifendes Projekt zum Schutz und Management des Braunbären.

Maßnahmen zur Erfassung der biologischen Vielfalt:

· Managementpläne für Europaschutzgebiete:
Bei der Erstellung von Managementplänen für Europaschutzgebiete werden detaillierte und zum Teil grundstückscharfe Aufnahmen über Schutzgüter erstellt.
 
· Erfassung von relevanten Lebensräumen für EU-Schutzgüter (Anh.I Vogelarten) mit Hilfe von Fernerkundung (Satelliten- und Infrarot-Aufnahmen und Orthofotos) im Natura 2000-Gebiet "Niedere Tauern".:
Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen eines Interreg-IIIb-Projekts.

· Ländliche Entwicklung - Art. 33 - Projekte sowie allgemeine Förderprojekte:
Auswahl: "Biodiversität im Naturpark Pöllauer Tal", "Landschaftsanalyse Sulmtal-Koralpe", "FFH-Schmetterlinge Lafnitztal".

Staatenübergreifende Zusammenarbeit:
 
· LIFE-Projekt "Lafnitz - Lebensraumvernetzung an einem alpin - pannonischen Fluss":
 
Schwerpunkt Biotopverbund und Wiederherstellung des Fließgewässerkontinuums eines ganzen Flusses.
Projektpartner: Ungarn.
 
· INTERREG IIIa-Projekt: "Maßnahmen Lebensraum Unteres Murtal":
Biotopverbund- und Renaturierungsmaßnahmen sowie Neuschaffung von ökologisch hochwertigen Lebensräumen in der Mur und im Auwald.
Projektpartner: Slowenien.

Bundesländerübergreifende Zusammenarbeit:

· Artenschutzprogramm "Braunbär":
Projektpartner: Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Lebensministerium, WWF.
 
· LIFE-Projekt "Lafnitz - Lebensraumvernetzung an einem alpin - pannonischen Fluss":
Projektpartner: Burgenland, div. NGOs.
 
· Natura 2000- und Ramsargebiete:
Partner: Burgenland (Lafnitztal), Kärnten (Hörfeld).

Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen des Landes:

Bei vielen Projekten an Fließgewässern innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten besteht eine intensive Zusammenarbeit mit der FA19B und Baubezirksleitungen und werden weit reichende und großräumig angesetzte Maßnahmen zur Errichtung von flächigen und linearen Biotopverbundsystemen durchgeführt. 

Zusammenarbeit mit NGOs:

In jahrelanger Zusammenarbeit mit NGOs, wie Naturschutzbund, Naturschutzjugend, Biologische Arbeitsgemeinschaft konnten bereits eine große Anzahl von Flächen für den Naturschutz gesichert werden und durch langfristiges gezieltes Management einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten.

Zusammenfassend wird Folgendes festgestellt:

Mit den in dieser Übersicht dargestellten Aktivitäten der FA13C zum Erhalt der biologischen Vielfalt wird demonstriert, dass die Steiermark im Rahmen des Naturschutzes ihre Aufgaben im Sinne des Übereinkommens über die biologische Vielfalt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wahrnimmt und das 2010-Ziel - Eindämmung des Rückganges der biologischen Vielfalt - als Priorität behandelt.
Der Schutz und der Erhalt von Arten und Lebensräumen in und außerhalb von Schutzgebieten sowie die Einrichtung von Biotopverbundsystemen und die Zusammenarbeit mit Nachbarländern und -staaten haben einen zentralen Platz in der Arbeit der Naturschutzabteilung des Landes.
 
Die Umsetzungsmaßnahmen stehen im Einklang mit den Vorgaben der Nationalen Biodiversitätsstrategie\; eine separate Biodiversitätsstrategie für die Steiermark wird demnach als nicht erforderlich gesehen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie zum Antrag, Einl.Zahl 882/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Mag.a  Zitz und Hagenauer, betreffend Biodiversität, wird zur Kenntnis genommen.