LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1188/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 03.04.2007, 12:06:36


Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Ärztliche Bereitschaftsdienste in ländlichen Regionen

In der Steiermark sind ärztliche Bereitschaftsdienste nicht durchgehend geregelt. An den Wochenenden sind die Bereitschaftsdienste sichergestellt, von Montag bis Freitag ist es ÄrztInnen jedoch freigestellt, ob sie einen Bereitschaftsdienst leisten oder nicht. Wenn ein Bereitschaftsdienst daher nicht funktioniert, so ist dafür nach derzeitiger Regelung niemand verantwortlich. Zudem wird in anderen Bundesländern der Dienst finanziell abgegolten, während steirische ÄrztInnen trotz immer wieder laufender Verhandlungen keine Abgeltung bekommen und sich von der Politik in Stich gelassen sehen.

Während in Ballungszentren ein fehlender Bereitschaftsdienst weniger ins Gewicht fällt, da Krankenhäuser und NotärztInnen verfügbar sind, kann das in ländlichen Regionen verheerende Folgen haben. In vielen obersteirischen Regionen hat man Bereitschaftsdienste ganz eingestellt. Laut Rotem Kreuz in Liezen funktionieren die Bereitschaftsdienste im Bezirk schon lange nicht mehr lückenlos. Und es gibt im ganzen Bezirk, der immerhin größer als das Bundesland Vorarlberg ist, nur drei Notarztteams (Bad Aussee, Rottenmann und Schladming).

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Regionen der Steiermark ärztliche Bereitschaftsdienste zur Verfügung stehen.


Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)