EZ/OZ: 1083/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 13.02.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG1/2007-176
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann, Franz Voves
Beilagen: Beilage
Betreff:
Bedeckung einer außerplanmäßigen Ausgaben gegenüber dem auf Basis des Landesvoranschlages 2006 geltenden Budgetprovisorium 2007 (1. Bericht für das Rechnungsjahr 2007).
Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden. In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung mit drei Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder und mit Zustimmung des Finanzreferenten die Überschreitung einer Voranschlagspost oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen. Über alle derartigen Beschlüsse ist dem Landtag Steiermark bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagspost des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dieser Ausgabe stehen, hereingebracht hat.
In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass am 22.01.2007 nachstehende dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene außerplanmäßige Ausgabe gegenüber dem außerordentlichen Haushalt beschlossen wurde:
Beschluss vom 22.01.2007, GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-51:
apl.
5/940014-7355 "Sonstige Beiträge an Gemeinden aus
dem Wachstumsbudget" € 600.000,-- (A7)
Bedeckt durch Ausgabenersparungen bei:
5/900018 "Deckungskredit - Wachstumsbudget" € 600.000,--
(aus mit dem Rechnungsabschluss
2006 in Gebühr zu stellenden Mitteln)
Der betreffende Regierungssitzungsantrag der zuständigen Abteilung liegt in Kopie bei.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Landtag Steiermark gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Februar 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der 1. Bericht für das Rechnungsjahr 2007 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in der Vorlage und in der beiliegenden Kopie des zu Grunde liegenden Regierungssitzungsantrages der zuständigen Abteilung angeführten außerplanmäßigen Ausgabe in der Höhe von € 600.000,-- wird gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.