LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1746/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 30.11.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA1E-L1.30-323/2006-41
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 599, Einl.Zahl 1183/3\; Antwortschreiben von Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer

Mit dem Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 599 vom 26. April 2007 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten,
1. Maßnahmen herbeizuführen, die den Import, die Be- und Verarbeitung und das Inverkehrbringen von sämtlichen Robbenprodukten in Österreich wirkungsvoll unterbinden und
2. sich auf allen Ebenen der EU massiv für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit sämtlichen Robbenprodukten einzusetzen.

Nach Beschluss der Landesregierung vom 25. Juni 2007 wurde in Ausführung dieser Aufforderung ein Schreiben von Landeshauptmann Mag. Franz Voves an den Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer gerichtet.

In diesem Brief wurde der genannte Beschluss des Landtages Steiermark dargestellt und der Bundeskanzler Dr. Gusenbauer um eine Äußerung ersucht.

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2007 hat Bundeskanzler Dr. Gusenbauer ein Antwortschreiben an Landeshauptmann Mag. Franz Voves mit folgendem Inhalt übermittelt:

"Dein Schreiben vom 7. Juni 2007, GZ FA1E-L1.30-323/2006-41, mit dem Du den Beschluss Nr. 599 des Steiermärkischen Landtages vom 26. April 2007 betreffend ein EU-weites Einfuhr- und Handelsverbot für sämtliche Robbenprodukte übermittelst, habe ich am 8. August 2007 dem Ministerrat vorgelegt. Auf Grundlage der bei den zuständigen Bundesministerien eingeholten Stellungnahmen ergibt sich nachfolgende Antwort:
 
In Österreich wurde bereits 1996 in Umsetzung der EU-Jungrobbenrichtlinie eine Verordnung erlassen, die die gewerbliche Einfuhr von Fellen und Produkten von Jungtieren der Sattelrobben und Mützenrobben verbietet. Ein darüber hinausgehendes grundsätzliches Handelsverbot für alle Robbenprodukte bedarf allerdings einer EU-weiten einheitlichen Lösung.
Am 24. April 2007 wurde im Nationalrat einstimmig die Entschließung angenommen, dass die Bundesregierung den Import, die Be- und Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in Österreich wirkungsvoll unterbinden und sich auf EU-Ebene für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten einsetzen soll. Österreich wird sich daher für die Schaffung einer EU-weiten Regelung einsetzen.
 
Das Europäische Parlament hat bereits im September 2006 eine Erklärung zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union abgegeben. Darin ersucht das EP die Kommission, unverzüglich den Entwurf einer Verordnung zu erarbeiten, in der die Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sämtlicher Produkte aus Sattel- und Mützenrobben untersagt werden. Diese Erklärung wurde an den Rat und die Kommission übermittelt.
 
Bei Vorliegen entsprechender Entwürfe von Seiten der EU wird sich Österreich aktiv an der Erarbeitung effizienter Regelungen beteiligen."

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. November 2007.



Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der vorliegende Bericht über den Beschluss Nr. 599 des Landtages Steiermark vom 26. April 2007 sowie über das Antwortschreiben von Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer wird zur Kenntnis genommen.