LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1747/1
KA-Nr: 105

Regierungsvorlage

eingebracht am 28.11.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-24He24-51/2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker

Betreff:
Zu den Punkten 7., 9. und 11. und des Beschlusses Nr. 445, Einl.Zahl 939/5, vom 19. Dezember 2006 betreffend Bericht des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der politischen Verantwortung für die Missstände im Zusammenhang mit der Herberstein OEG

Der Landtag Steiermark hat in seiner 16. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 19. Dezember 2006 zum oa Betreff den Beschluss Nr. 445, Einl.Zahl 939/5, gefasst. In diesem wird die Steiermärkische Landesregierung u.a. aufgefordert,

...

7. hinkünftig gerade von größeren und regelmäßigen Subventionsnehmern kurz-, mittel- und langfristige Förderkonzepte zu verlangen, die auch regelmäßig zu evaluieren sind


9. dafür Sorge zu tragen, dass hinkünftig Zuschüsse, in welcher Form auch immer, erst dann gewährt werden, wenn deren Verwendung klar definiert ist


11. einen Prüfvorbehalt des Landesrechnungshofes hinsichtlich einer umfassenden Förderungs- und Gebarungsüberprüfung als festen Bestandteil der Förderrichtlinien vorzusehen

...


Die Beantwortung der obigen Punkte lautet wie folgt:
Zu diesen Punkten ist anzuführen, dass bereits landesweit Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Förderungen durch das Land Steiermark erarbeitet bzw. erstellt werden, wobei geplant ist dass diese ab 1. Jänner 2008 die Grundlage für die Gewährung von Förderungen darstellt. Neben zahlreichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Förderwesens werden Mindeststandards für die Abwicklung der Förderangelegenheit festgelegt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. November 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu den Punkten 7., 9. und 11.  des Landtagsbeschlusses Nr. 445, Einl.Zahl 939/5, betreffend Bericht des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der politischen Verantwortung für die Missstände im Zusammenhang mit der Herberstein OEG wird zur Kenntnis genommen.