LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1749/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 27.11.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.GEN-1/2007-8
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 562 aus der 21. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 26. April 2007, Einl.Zahl 1161/49 betreffend Gender Budgeting

Der Landtag Steiermark hat in seiner 21. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 26. April 2007, unter Beschluss Nr. 562 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert:

"1. a) ehestens eine geschlechterdifferenzierte Analyse der öffentlichen
Haushalte vorzunehmen,
b) gleichzeitig die unterschiedlichen Auswirkungen von Ausgaben auf Männer und Frauen aufzuzeigen und
c) die Landesvoranschläge ab 2009 nach den Grundsätzen des Gender Budgeting zu erstellen sowie
2. auf die Gemeinden einzuwirken, ihre Voranschläge in Hinkunft ebenso nach den Grundsätzen des Gender Budgeting zu erstellen."


Zu diesem Beschluss des Landtages Steiermark wird berichtet, dass derzeit vom Land Oberösterreich ein im Rahmen des EU-Projektes "Gender Alp" entwickelter Leitfaden für das Gender Budgeting ausgearbeitet wird. Lt. telefonischer Auskunft der Finanzabteilung des Amtes der OÖ Landesregierung soll dieser Leitfaden voraussichtlich Anfang des Jahres 2008 im Internet abrufbar sein und könnte auch vom Land Steiermark als Grundlage für die Umsetzung des Gender Budgeting herangezogen werden, ohne dass hiefür zusätzliche Kosten entstehen.

Auf dieser Basis besteht die Absicht, das Gender Budgeting im Land Steiermark in folgenden Schritten durchzuführen:

1. Die Unterlagen für die Aussendung zur Budgeterstellung 2009 werden von der Finanzabteilung hinsichtlich der im Voranschlag enthaltenen Bezeichnungen der Voranschlagsstellen möglichst umfassend geschlechtsneutral dargestellt.

2. Diese Unterlagen sind im Rahmen der Antragstellung für das Budget 2009 von den jeweils zuständigen Bewirtschaftern zu prüfen und ev. notwendige oder gewünschte Korrekturen vorzunehmen.

3. Der Leitfaden des Landes Oberösterreich für das Gender Budgeting wird - soweit notwendig - für das Land Steiermark adaptiert und mit den dahingehend ergänzten Richtlinien und Unterlagen für die Budgeterstellung 2009 den zuständigen Ressorts zur Verfügung gestellt.

4. Die Umsetzung des Gender Budgeting hat durch die zuständigen Ressorts im Rahmen der Antragstellung beginnend mit dem Budget 2009 zu erfolgen.

Hinsichtlich des Gender Budgeting für den Bereich der Gemeinden (Pkt. 2 des zitierten Landtagsbeschlusses) hätte die Abteilung 7 - Gemeinden, Katastrophenschutz und Innere Angelegenheiten die erforderlichen Veranlassungen zu treffen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. November 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 562 aus der XV. Gesetzgebungsperiode vom 26. April 2007 betreffend Gender Budgeting wird zur Kenntnis genommen.