LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1755/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 06.12.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-12-2/2007-56
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Ergänzender Busfahrplan zu Steirertakt 008 im Großraum Graz\; Änderung des ursprünglich beantragten Fahrplanangebotes

1. Einleitung:
Es wird auf den Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2007 sowie auf den Landtagsbeschluss Nr. 750 vom 18. September 2007 Bezug genommen.
In diesen Beschlüssen wurden zusätzliche Maßnahmen im Busbereich zur Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs beschlossen. Die Finanzierung ist lt. obgenannten Beschlüssen aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2007 ff (VSt. 5/690104-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund) vorgesehen.

2. Änderung des ursprünglichen Fahrplanangebotes:
Das ursprünglich beantragte Fahrplanangebot wurde planerisch überarbeitet und es haben sich dadurch einige sinnvolle Änderungen ergeben. Es sollten zusätzlich Verkehrsdienstleistungen zwischen Graz und dem nördlichen Umland sowie zwischen dem Korridor Köflach und der HTL Kaindorf ins Fahrplanangebot aufgenommen werden.
Die Kosten für die gesamten Leistungen (inkl. der obgenannten zusätzlichen Leistungen) betragen gemäß den günstigen Ergebnissen der erfolgten Ausschreibung jährlich € 1.660.000 und liegen unter dem bereits im ao. Haushalt genehmigten Wert (in der Höhe von € 1.750.000).
Eine Mittelbereitstellung der Kosten des Landes für die Kurse, die bereits seit Jahren seitens des Landes finanziert werden, sollte jedoch weiterhin im ordentlichen Haushalt bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" erfolgen. Die Zahlungen für die Verbesserungen im Busbereich aus der VSt. 5/690104-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" können sich daher von ursprünglich € 1.750.000,00 auf € 1.400.000,00 jährlich reduzieren. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine um € 1,05 Mio. reduzierte Kostensumme von € 4,2 Mio.
 
3. Weiterführung bisheriger Leistungen im Busbereich:
Wie bereits erwähnt, sind im Fahrplanangebot teilweise Leistungen enthalten, die bereits seit Jahren seitens des Landes (und teilweise seitens des Bundes mittels Bundesförderung gem. ÖPNRV-G) finanziert werden. Die diesbezüglichen Vereinbarungen laufen mit Fahrplanwechsel im Dezember 2007 aus.
Es handelt sich dabei um Busverbindungen im Bereich des Buskorridors 700 (Weststeiermark) sowie um Zusatzkurse an Samstag-Nachmittagen in alle Korridore.
Die jährlichen Kosten für diese Maßnahmen betragen rund € 260.000\; bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergeben sich Kosten in der Höhe von € 780.000.

4. Neue Zusatzleistungen im Busbereich:
Des weiteren hat es sich als sinnvoll herausgestellt, zwei weitere Kurse auf der Linie 820 (Bereich Eisenerz) zu bestellen. Die dafür anfallenden Kosten betragen rund € 110.000 jährlich, das sind bei einer Laufzeit von 3 Jahren € 330.000.

Die Busleistungen im Raum Weststeiermark, im Bereich Eisenerz sowie die Samstag-Nachmittagskurse in alle Korridore sollten aus Gründen der Effizienz und Kostenreduktion mitbestellt werden.
 
5. Gesamtkosten:
Die Kosten aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2007 ff (VSt. 5/690104-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund") reduzieren sich auf € 1,4 Mio. jährlich. Für 3 Jahre belaufen sich die Kosten auf € 4,2 Mio.
Die Kosten für die bereits seit Jahren seitens des Landes (und teilweise des Bundes) finanzierten Leistungen (Punkt 3.) sowie die zusätzlichen Leistungen auf der Linie 820  (Punkt 4.) betragen jährlich rund € 370.000,00, das sind in 3 Jahren rund € 1.110.000,00. Für die Jahre 2007 und 2008 sind die Zahlungen bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt. Für die  Finanzierung der Jahre 2009 und 2010 wird in den jeweiligen Landesvoranschlägen im Rahmen des jeweils verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.

6. Vereinbarung:
Die Fachabteilung 18A schließt mit der Steirischen Verkehrsverbund GesmbH. eine Finanzierungsvereinbarung für die beschriebenen Verkehrsdienstleistungen auf die Dauer von 3 Jahren ab. Sollten sich jedoch noch planerisch notwendige Abweichungen im Fahrplanangebot ergeben, die zu keiner Kostenerhöhung führen, können diese berücksichtigt werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Dezember 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, für die beschriebenen Maßnahmen eine Finanzierungsvereinbarung mit der Steirischen Verkehrsverbund GesmbH. auf die Dauer von 3 Jahren abzuschließen.

3. Die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, wird ermächtigt, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen in der Höhe von insgesamt € 5,31 Mio. zu leisten.
Die erforderlichen Mittel für die Jahre 2007 und 2008 sind bei der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt. Für die Finanzierung der Jahre 2009 und 2010 wird in den jeweiligen Landesvoranschlägen im Rahmen des jeweils verfügbaren Ressort-Budget-Volumens und somit ohne zusätzliche Mittelbereitstellung entsprechend Vorsorge getroffen.
Die Finanzierung der restlichen Mittel ist laut Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Juli 2007 sowie laut Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 750 vom 18. September 2007 aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2007 ff vorgesehen.