LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2008/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.03.2008, 15:49:04


Landtagsabgeordnete(r): Christopher Drexler (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: LTWO_Novelle_Auslandssteirer.doc

Betreff:
Wahlrecht für Auslandssteirerinnen und Auslandssteirer bei der Landtagswahl

Mit 1. Juli 2007 sind auf Bundesebene wesentliche Änderungen im Wahlrecht für im Ausland lebende Österreicherinnen und Österreicher in Kraft getreten.
Diesen sogenannten Auslandsösterreichern/-österreicherinnen wurde insbesondere das Recht eingeräumt, sich in der Wählerevidenz jener Gemeinde, in der der letzte Hauptwohnsitz innerhalb Österreich bestanden hat, eintragen zu lassen um für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren Wahlkarten für Bundespräsidentschaftswahlen, Nationalratswahlen, Wahlen der österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, Volksabstimmungen und Volksbefragungen an ihre Adresse im Ausland übermittelt zu bekommen. Dieses Recht steht den Auslandsösterreicherinnen/-österreichern auch für Landtagswahlen zu, sofern der jeweilige Landtag dieses beschlossen hat.
Nachdem der Bund den Ländern nunmehr das Recht einräumt, ihre im Ausland lebenden Landesbürgerinnen und -bürger auch an Wahlgängen für Landtagswahlen zu beteiligen, sollte die Steiermark - auch in Hinblick auf die sinkende Wahlbeteiligung - diese Möglichkeit nutzen und Auslandssteirerinnen und -steirern das Recht auf Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen auf Landesebene einräumen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 


Unterschrift(en):
Christopher Drexler (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP)