LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1832/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 15.01.2008, 20:20:43


Landtagsabgeordnete(r): Karl Petinger (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
Verordnung über die Einhebung von Straßenerhaltungsbeiträgen

Gemäß § 19 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 kann eine Gemeinde unter gewissen Bedingungen eine Beitragsleistung für die Straßenbenützung verlangen. Als Rechtsgrundlage dazu dient eine Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung "über die Einhebung von Straßenerhaltungsbeiträgen". Die derzeit gültige stammt aus dem Jahr 1974. Sie ist aus mehreren Gründen dringend anpassungsbedürftig.

In der "aktuellen" Verordnung aus dem Jahr 1974 ist die Beitragsleistung noch in Schilling in der Höhe von  1,50 und 3,00 pro Tonne und Kilometer geregelt. Tatsache ist, dass diese Beträge in keiner realistischen Relation mit den heutigen Straßenbau- und Erhaltungskosten stehen.

Eine Anpassung der Verordnung wurde einem Begutachtungsverfahren, dessen Frist am 24. September 2007 endete, unterzogen. In den Erläuterungen dazu im "Besonderen Teil" wurde die Anpassung wie folgt begründet:

"Aus heutiger Sicht ist die Beitragshöhe von 1,50 und 3 Schilling obsolet und die Beträge sollen im Sinne des modernen Begriffs "Tonnage - Euro" auf Euro 0,50 und 1 angehoben werden, um den betroffenen Gemeinden ein adäquates Instrument zur Finanzierung der steigenden Straßenerhaltungskosten durch die erhöhte Straßenbenützung und der damit verbundenen Abnützung zur Seite zu stellen."

Es ist unverständlich, dass diese Anpassung bis dato nicht vorgenommen wurde, umso mehr, da entsprechende Änderungen auch vom Steiermärkischen Gemeindebund sowie vom Städtebund gefordert und unterstützt werden.

Die Stellungnahme des Steiermärkischen Gemeindebundes vom 23. September 2007 schlägt darüber hinaus vor, die derzeit gegebene Einschränkung, wonach für die Benützung von Straßen, die mit Pflaster, Beton oder anderen besonders tragfähigen Decken versehen sind, eine Beitragsleistung nicht vorgeschrieben werden darf, entfallen soll, da sie absolut nicht mehr zeitgemäß ist und auch asphaltierte, betonierte oder gepflasterte Gemeindestraßen für eine intensive Dauerbelastung mit Fahrzeugen von bis zu 40 Tonnen Gesamtgewicht ebenfalls nicht geeignet sind. Als Alternative wäre für den Gemeindebund vorstellbar, für solche Straßen eine Beitragspflicht erst ab einem höheren Gesamtgewicht des Fahrzeuges vorzusehen.

Der Anlassfall für die Bemühungen für die Anpassung dieser Verordnung ist der Transport von mehreren hundert Festmetern Schadholz, verursacht durch den Sturm "Kyrill" auf dem Gebiet der Gemeinden Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Altaussee, Grundlsee, Pichl-Kainisch und Tauplitz.







Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, eine Anpassung der auf Basis des § 19 Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1974 stammenden Verordnung über die Einhebung von Straßenerhaltungsbeiträgen vorzunehmen. Die Anpassung soll folgendes enthalten:
  • Eine Anpassung der Höhe der Beiträge auf aktuelle, realistische Werte pro Tonne und Kilometer sowie
  • eine Beitragsleistung auch für die bisher von der Beitragspflicht ausgenommenen gepflasterten, mit Beton oder anderen besonders tragfähigen Decken versehenen Straßen, wobei eine Beitragsleistung auch erst ab einem höheren Gesamtgewicht des Fahrzeuges vorgesehen werden könnte.


Unterschrift(en):
Karl Petinger (SPÖ), Walter Kröpfl (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ)