EZ/OZ: 1851/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 22.01.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-24Eu26-515/2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Vereinbarung
Betreff:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008)
Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen zu einem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurde im Paktum zum Finanzausgleich 2008 unter anderem auch festgehalten, dass ein neuer Stabilitätspakt auf Basis des Österreichischen Stabilitätspaktes 2005 mit den Werten gemäß dem Regierungsprogramm abgeschlossen wird.
Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 den Abschluss der gegenständlichen Artikel 15a B-VG Vereinbarung genehmigt.
Die Genehmigung einer 15a B-VG Vereinbarung ist dem Landtag vorbehalten. Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 2007 wurde Landeshauptmann Mag. Franz Voves ermächtigt, vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages Steiermark diese Vereinbarung zu unterzeichnen.
Zum Inhalt des neuen Stabilitätspaktes 2008 ist auszuführen, dass die Textierung des Stabilitätspaktes 2005 im Wesentlichen unverändert blieb, jedoch in einer zentralen Bestimmung, nämlich im Artikel 3 wurden die Stabilitätsbeiträge der Länder neu festgesetzt.
Die Länder verpflichten sich, einen Stabilitätsbeitrag in Form eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses für das Jahr 2008 in Höhe von nicht unter 0,45 % des BIP, für das Jahr 2009 in Höhe von nicht unter 0,49 % des BIP, für das Jahr 2010 und alle weiteren Jahre der Geltung dieser Vereinbarung in Höhe von nicht unter 0,52 % des BIP zum gesamt staatlichen Konsolidierungspfad beizutragen. Der Stabilitätsbeitrag des Landes Steiermark bemisst sich mit 13,991 % am Anteil des Stabilitätsbeitrages der Länder.
Aufgrund der letzten BIP-Prognosen (Statistik Austria, Wifo, Stand Dezember 2007 veröffentlicht auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich) ergibt sich für das Land Steiermark im Jahr 2008 ein Stabilitätsbeitrag im Ausmaß von rund € 180 Mio., im Jahre 2009 von rund € 203 Mio., im Jahr 2010 von rund € 217 Mio. und im Jahre 2011 von rund € 218 Mio.
Im Sinne des Verhandlungsergebnisses zum FAG 2008 wäre daher die beiliegende Art. 15a B-VG "Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008)" die einen integrierenden Bestandteil des Beschlusses bildet, zu genehmigen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2008) wird genehmigt.