EZ/OZ: 1859/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.01.2008, 13:49:23
Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: GeoLT_Novelle §41.doc
Betreff:
Änderung des § 41 GeoLT 2005
Nach § 41 GeoLT 2005 muss ein schriftlicher Antrag auf Vertagung, Zurückstellung an den Ausschuss oder Zuweisung an einen anderen Ausschuss eines Tagesordnungspunktes einer Landtagssitzung von fünf Abgeordneten unterfertigt sein.
Ein selbständiger Antrag hingegen muss nur von zwei Abgeordneten unterfertigt sein (§ 21 GeoLT), auch Entschließungs-, Abänderungs- oder Zusatzanträge und sogar Dringliche Anfragen können von bloß zwei Abgeordneten eingebracht werden (§§ 46, 51, 68 GeoLT).
Es ist nicht schlüssig, weshalb gerade für den Antrag auf Vertagung oder Zurückstellung die Unterstützung von fünf Abgeordneten nötig sein soll.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)